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230242 · Beschlussvorlage

Passiv-Aktiv-Transfer für Maßnahmen nach § 16 i SGB II

Nummer
230242
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230242
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Passiv-Aktiv-Transfer für Maßnahmen nach § 16 i
SGB II
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt ab dem 01.01.2023 das
Jobcenter Bonn durch finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Passiv-Aktiv-
Transfers bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
nach § 16i SGB II.
Begründung
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde der § 16i SGB II (Teilhabe am
Arbeitsmarkt) in das SGB II eingefügt. Mit einem Lohnkostenzuschuss werden
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen im SGB II-
Leistungsbezug gefördert, die bereits mehrere Jahre arbeitslos sind. § 16i SGB
II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(ELB), die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert
werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen.
Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein,
dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel bis langfristig
Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, beim Jobcenter einen stufenweise
sinkendenden Lohnkostenzuschuss zu beantragen. Die Laufzeit der Förderung
beträgt maximal fünf Jahre. Die ersten zwei Jahre beläuft sich der Zuschuss auf
100 Prozent des Arbeitsentgelts, danach erfolgt eine jährliche Senkung auf 90,
80 bzw. 70 Prozent. Diese Regelung bietet für beide Seiten Vorteile:
Langzeitarbeitslose Menschen, die aufgrund von individuellen
Herausforderungen (z. B. gesundheitlichen Einschränkungen) bislang jahrelang
keine Arbeit gefunden haben, erhalten einen Zugang zum allgemeinen
Arbeitsmarkt. Sie werden in dieser Zeit durch ein begleitendes Coaching
unterstützt und können sich weiterbilden. Arbeitgeber haben ihrerseits
Gelegenheit, die neuen Mitarbeiter*innen in Ruhe kennenzulernen, ohne dabei
ein finanzielles Risiko einzugehen.Seite 1 von 4
Seite 2
In der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 wurden durch das Jobcenter Bonn
insgesamt 560 Förderungen bewilligt. Aktuell sind 46 Personen in § 16i
SGB II Maßnahmen bei der Bundesstadt Bonn beschäftigt. Die
Bundesstadt Bonn profitiert insoweit, als dass für diese Mitarbeitenden
keine bzw. nur stark reduzierte Personalkosten anfallen.
Der Bund hat ebenfalls zum 01.01.2019 die Voraussetzungen geschaffen, dass
die durch die Maßnahmen § 16i SGB II eingesparten Ausgabemittel für
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
(Bundesleistungen ALG II und Bundesbeteiligung Kosten für Unterkunft und
Heizung) zusätzlich für die Finanzierung von Maßnahmen nach § 16i SGB II
genutzt werden können (Passiv-Aktiv-Transfer, Abkürzung PAT).
Die Entscheidung den PAT zu nutzen, liegt bei der gemeinsamen Einrichtung.
Das Jobcenter Bonn macht seit dem Jahr 2019 von der Möglichkeit Gebrauch.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 4,3 Millionen EUR für die Förderung im
Rahmen des §16i SGB II verausgabt. Darunter wurden 3 Millionen EUR aus
dem Eingliederungsbudget (70%) und 1,3 Millionen EUR über den PAT (30%)
finanziert. Bis zum 31.12.2022 war auf Seiten des Bundes je Monat und
Förderfall eine durchschnittliche PAT-Pauschale von 600 EUR maßgebend.
Im Jahr 2023 steht dem Jobcenter Bonn ein Eingliederungsbudget von 20,5
Millionen EUR zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2022 stehen rund 2,2
Millionen EUR weniger an Eingliederungsleistungen zur Verfügung (- 10%), da
sich die Mittelzuteilungen von Seiten des Bundes reduziert haben.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat der Bund die PAT-Pauschale angehoben. Je
Förderfall und Monat können jetzt durchschnittlich 967 EUR über den PAT
finanziert werden. Die Anhebung der PAT-Pauschale auf Seiten des Bundes
führt zu einer Entlastung beim Eingliederungsbudget 2023 von 830.000 EUR.
Die Bundesstadt Bonn hat sich bisher nicht am PAT beteiligt. Die Kosten für §
16i SGB II Maßnahmen hat alleine das Jobcenter Bonn aus seinem
Eingliederungsbudget bzw. über den Bundesanteil am PAT getragen. Die Stadt
Bonn hat insoweit bisher profitiert, als dass für die an Maßnahmen nach § 16i
SGB II teilnehmenden Personen keine Unterkunftskosten mehr gezahlt werden
mussten, was eine echte Einsparung darstellt. Vor dem Hintergrund der
reduzierten Bundesmittel und der damit einhergehenden reduzierten Anzahl an
Fördermaßnahmen beabsichtigt die Stadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
sich am PAT durch einen finanziellen Zuschuss an das Jobcenter Bonn zu
beteiligen, um mehr Maßnahmen für Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter
Bonn finanzieren zu können.
Anhand der aktuell laufenden Förderfälle im Rahmen des §16i SGB II wurde
die Einsparung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ermittelt. Diese
betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 114 EUR je Monat und Förderfall (alle
Fallgestaltungen). Aufgrund der Regelsatzerhöhung zum 01.01.2023 und neuer
Freibetragsregelungen ab 01.07.2023 reduziert sich die Einsparung bei den
Kosten für Unterkunft und Heizung auf 94 EUR je Monat und Förderfall (alle
Fallgestaltungen).
Im Jahresdurchschnitt 2023 werden sich voraussichtlich durchschnittlich 200
Förderfälle im Rahmen des §16i SGB II im Bestand befinden (170 Altfälle mitSeite 2 von 4
Seite 3
Förderbeginn vor dem 01.01.2023 und 30 Fälle mit Förderbeginn im Laufe des
Jahres 2023). Bei einer Beteiligung am PAT durch die Bundesstadt Bonn ab
01.01.2023 würde sich ein kommunaler Finanzierungsanteil (PAT) von 225.600
EUR für 2023 ergeben (200 Förderfälle x 12 Monate x 94 EUR =
voraussichtliche kommunale monatliche Einsparung je Förderfall).
Für Altfälle in bereits laufende Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II würde das
bedeuten, dass die Stadt Bonn in die Finanzierung einsteigt, obwohl bereits
jetzt keine Unterkunftskosten mehr anfallen. Die Finanzierung der
Maßnahmekosten erfolgt bislang alleine aus Bundesmittel. Gleichwohl profitiert
auch die Bundesstadt Bonn, da 53 Personen über das Förderinstrument des §
16i SGB II bei der Stadt Bonn beschäftigt sind bzw. waren und hierfür keine
oder nur reduzierte Personalkosten anfallen.
Bei allen Neufällen werden passive kommunale Leistungen für Unterkunft und
Heizung in aktive Fördermittel umgewidmet. Die Stadt Bonn profitiert von einer
Beteiligung, da mehr Personen aus dem Transferleistungsbezug herausfallen,
ohne das für die Stadt Bonn Mehrkosten entstehen. Anstatt Unterkunftskosten
an die Leistungsberechtigten auszuzahlen werden diese Mittel in
Arbeitsfördermaßnahmen investiert.
Durch die Beteiligung der Bundesstadt Bonn am PAT wäre eine Finanzierung
von jährlich 20 zusätzlichen Förderfällen mit einer Dauer von jeweils 5 Jahren
möglich.
In der Sitzung der Trägerversammlung (Jobcenter Bonn) am 23.11.2022 wurde
ein Prüfauftrag an die Bundesstadt Bonn formuliert. Die Mitglieder der
Trägerversammlung bitten die Bundesstadt Bonn wohlwollend zu prüfen, ob
eine kommunale Beteiligung am PAT ermöglicht werden kann und in
Abstimmung mit dem Jobcenter ein mögliches Verfahren auszugestalten.
Damit das Jobcenter bereits zu Beginn eines Kalenderjahres über die
notwendige Mittelausstattung verfügt, wird vorgeschlagen, dem Jobcenter zum
Jahresanfang eine Abschlagszahlung bereitzustellen (80% des
voraussichtlichen jährlichen kommunalen PAT-Finanzierungsanteils). Nach
Ablauf eines Kalenderjahres erfolgt die Endabrechnung anhand der tatsächlich
im Bestand vorhandenen Förderfälle (anhand von Falllisten).
Das Jobcenter Bonn und das Amt für Soziales und Wohnen haben sich
bewusst für eine einfache und unbürokratische Abwicklung in Form einer
Pauschalfinanzierung entschieden. Der über den PAT aktivierbare kommunale
Betrag wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Jahr 2023 und 2024 sind jeweils Mittel in Höhe von rd. 225.600 EUR
bereitzustellen. Diese werden aus dem Budget Kosten für Unterkunft und
Heizung im Rechtskreis SGB II bereitgestellt.
Bei Nichtteilnahme bzw. Nichtbeteiligung am PAT ergeben sich für die
Bundesstadt Bonn keine Einsparungen.
Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.01 Grundsicherungsleistungen
nach dem SGB II
1.50.00.05.01.01 Kommunale Leistungen SGB II
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
225.600 150000501/74.1000 2023 0
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de