← Vorlagen

230240-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03

Nummer
230240-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230240 Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.117 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230240-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-
03
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen. Begründet wird dies,
darin, dass in der Sitzung am 01.03.2023 eine Beschlussfassung (DS-Nr.
211220-03) beraten wird, zu der eine Beschlussvorlage der Verwaltung (DS-Nr.
211220-05) vorliegt, der alle vorhandenen Gutachten im Verfahren
„Schlossallee“ beigefügt sind.
In der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 18.01.2023 wurde eine
Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DS-Nr. 211220-03) zum Beschluss erhoben
und der Beschlussvorschlag formuliert, dass alle vorliegenden Gutachten im
Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
veröffentlicht werden. Die Verwaltung hatte in dieser Mitteilungsvorlage bereits
angekündigt, dass, wie im Beschlussvorschlag formuliert, so vorgegangen
wird. Alle bereits vorliegenden Gutachten, sollen während der Beteiligung der
Öffentlichkeit am Planverfahren veröffentlicht werden.
Des Weiteren wird die Empfehlung der Ablehnung des Bürgerantrags damit
begründet, dass es im Bebauungsplanverfahren üblich ist, alle Gutachten zur
Offenlage gem. § 3 (2) BauGB finalisiert vorzulegen. Davon soll auch im
Verfahren „Schlossallee“ nicht abgewichen werden. Daher wird darauf
verwiesen, dass dem Bürgerantrag zum Zeitpunkt der Offenlage – dem auf die
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung folgenden Verfahrensschritt der einer
erneuten Beschlussfassung durch die politischen Gremien bedarf –
entsprochen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de