230240 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03
Kerndaten
- Nummer
- 230240
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230240 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 29.01.2023 Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Genehmigung zur Fortsetzung des Bauvorhabens auszusetzen, bis alle Unterlagen vollzählig vorhanden und alle benötigten Gutachten erstellt, öffentlich einsehbar und von den Entscheidungsträgern begutachtet worden sind. Denn es ist nicht möglich, die Verträglichkeit der Baumaßnahme zu beurteilen, bevor nicht alle Unterlagen auf dem Tisch liegen und sorgfältig geprüft werden können. 1. Insbesondere fehlen bisher ein Umwelt- und ein Klimagutachten. Es ist angesichts der beabsichtigten Vernichtung eines anerkannten Kaltluftentstehungsgebietes von entscheidender Bedeutung, wie sich das Bauvorhaben auf die Durchlüftung und Wärmeentwicklung und damit auf die Lebensqualität im Ortszentrum Mehlem auswirkt. 2. Darüber hinaus sind die Folgen der massiven Bebauung im Überschwemmungsgebiet des Rheins und im Bachbett, das verrohrt durch das Grundstück hindurchläuft, nicht genügend berücksichtigt. 3. Die bereits erstellten Gutachten sind bisher nicht öffentlich und können durch die politischen Gremien nicht in ihre Entscheidungsfindung einbezogen werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 8 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Stellungnahme Verwaltung vom 25.8.2020_DS201159-ST (öffentlich)Seite 2 von 8 Frau Oberbürgermeisterin Dörner Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03 Bonn, den 26.1.2023 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, ich beantrage, die Genehmigung zur Fortsetzung des Bauvorhabens auszusetzen, bis alle Unterlagen vollzählig vorhanden und alle benötigten Gutachten erstellt, öffentlich einsehbar und von den Entscheidungsträgern begutachtet worden sind. Denn es ist nicht möglich, die Verträglichkeit der Baumaßnahme zu beurteilen, bevor nicht alle Unterlagen auf dem Tisch liegen und sorgfältig geprüft werden können. 1. Insbesondere fehlen bisher ein Umwelt- und ein Klimagutachten. Es ist angesichts der beabsichtigten Vernichtung eines anerkannten Kaltluftentstehungsgebietes von entscheidender Bedeutung, wie sich das Bauvorhaben auf die Durchlüftung und Wärmeentwicklung und damit auf die Lebensqualität im Ortszentrum Mehlem auswirkt. 2. Darüber hinaus sind die Folgen der massiven Bebauung im Überschwemmungsgebiet des Rheins und im Bachbett, das verrohrt durch das Grundstück hindurchläuft, nicht genügend berücksichtigt. 3. Die bereits erstellten Gutachten sind bisher nicht öffentlich und können durch die politischen Gremien nicht in ihre Entscheidungsfindung einbezogen werden.Seite 3 von 8 Begründung: Zu 1.: Die Grünanlage in der Schlossallee ist laut ZURES ein Kaltluftentstehungsgebiet von erheblicher Bedeutung für den stark belasteten Mehlemer Ortskern und sorgt für erträglichere Temperaturen und bessere Atemluft in diesem dicht besiedelten Wohngebiet, in dem der Temperaturunterschied zum Umfeld bereits heute 6 Grad beträgt. Diese Erwärmung wird sich weiter erhöhen, wenn das Bauprojekt in dieser Massivität umgesetzt wird. Laut Stellungnahme der Verwaltung vom 25.8.2020 (DS 201159-1 ST, siehe Anlage) sollten die Klimafunktionen der heutigen Grünanlage bei der Planung berücksichtigt werden: - Es sollten nur „37 Bäume (von 48 Bäumen) gefällt werden“, „die notwendigen Ersatzpflanzungen“ sollten „innerhalb des Plangebietes“ erfolgen. Beide Zusagen werden nicht erfüllt: Nach den derzeitigen Plänen sollen sämtliche Bäume gefällt werden (+ drei weitere kapitale Bäume im angrenzenden öffentlichen Park). Die notwendigen Ersatzpflanzungen im Plangebiet sind nicht möglich wegen der Tiefgarage, die keinen Raum für Wurzeln lässt. Das heißt, die Wohlfahrtswirkung des derzeitigen „Ausgleichsraums“ für die Bewohner/innen Mehlems entfällt künftig komplett, wenn das Bauprojekt so umgesetzt wird. In der Stellungnahme der Verwaltung DS 201159-1 ST heißt es weiter: - „Die öffentliche Grünanlage an der Mainzer Straße ist nicht Teil des Plangebietes und wird als solche erhalten bleiben.“ Auch diese Zusage wird nicht eingehalten, sondern die drei mächtigen Bäume am östlichen Parkrand sollen gefällt und die Fläche für die Gestaltung des Eingangsbereichs des geplanten Supermarkts genutzt werden. Hier soll also weitere (öffentliche) Grünfläche versiegelt werden. Auch die Zusage, - „die gesetzlich geschützten Alleebäume entlang der Schlossallee (werden) vom geplanten Vorhaben nicht tangiert und bleiben erhalten“ wird nicht eingehalten, sondern mindestens ein Alleebaum soll für die Lieferzufahrt des Supermarkts geopfert werden. Die zugesagte Ersatzpflanzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat nichts mit dem Bauprojekt zu tun, sondern müsste ohnehin erfolgen zur Vervollständigung der lückenhaften Allee. Damit verfehlt die Planung die Vorgaben der Stadt und kann so nicht genehmigt werden! Als Lösung bietet sich an, - komplett auf den Supermarkt zu verzichten, der das Aus für den bestehenden EDEKA-Markt bedeutet und neuen Leerstand im Ortskern erzeugt, - die Baumasse der Wohngebäude so zu reduzieren, dass die großen Bäume im Norden des Baufelds stehen bleiben samt der doppelreihigen Allee in der verlängerten Utestraße, die ja nach den ursprünglichen Plänen auch als doppelreihige Allee vorgesehen war, - und dass alle Eingriffe in den öffentlichen Park unterbleiben! Dann braucht der Flächennutzungsplan nicht geändert zu werden und dann bleiben den heutigen und den künftigen Bewohner/innen mehr Luft zum Atmen und ein „Ausgleichsraum“, der das Leben im immer dichter bebauten Umfeld erträglich macht. Zu dem dringend benötigten „Ausgleichsraum“ gehört auch der öffentliche Park, auf den der Bauherr keinen Anspruch hat und der als Eigentum der Bürger/innen vollständig zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist. Zu 2.: Die zunehmenden Hochwasser-Erfahrungen der letzten Jahre haben die Einsicht wachsen lassen, dass den Wasserläufen (Flüssen und Bächen) der Versickerungsraum erhalten bzw. zurückgegeben werden muss, um schlimmere Katastrophen zu verhindern. Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten müssten also komplett verboten sein. Rückbau-Maßnahmen wären angezeigt. Umso unverständlicher ist es, dass immer wieder Ausnahmen zugelassen werden.Seite 4 von 8 Mehlem hat zwei schwere Hochwasser-Katastrophen hinter sich. Man hat viel Geld investiert, um künftigen Katastrophen vorzubeugen. Aber der zusätzliche Kanal für den Mehlemer Bach kann eine Überschwemmung wie im Ahrtal am 14.7.2021 nicht verhindern. Ein Alarmzeichen sollte es sein, dass die Versicherungen vielen Hausbesitzer/innen gekündigt haben. In der Rüdigerstraße stehen viele Häuser auf Stelzen. Die Anwohner/innen der Schlossallee berichten, dass ihre Keller mindestens zweimal im Jahr voll Wasser stehen. Aber in der Schlossallee mit ihrem verrohrten Bachbett (!) soll nicht nur tief gebaut werden, sondern auch so kompakt, dass nicht einmal eine Versickerungsmöglichkeit für normales Regenwasser übrigbleibt. Die Gefahr durch Rhein- Hochwassergefahr und Starkregen, der Auswirkungen auf das Bachbett und auf die Hydraulik auch der Nachbargrundstücke hat, ist in der Planung zu wenig berücksichtigt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass solch eine Planung genehmigungsfähig sein soll. Neuen Wohnraum zu schaffen zu Lasten eines ganzen Stadtteils kann kein verantwortliches politisches Ziel sein! Die Stadt ist also in der Pflicht, die geplanten Baumassen so weit zu reduzieren, dass das Wasser bei Starkregen und Rhein-Hochwasser genügend Raum hat, abzufließen – zum Schutz der heutigen Anwohner/innen und der Neubürger/innen, die künftig hier wohnen sollen. Zu 3.: Die Planungsunterlagen sind nur in groben Umrissen öffentlich zugänglich. Die erstellten Gutachten sind (trotz mehrfacher Bitten der Anwohner/innen) nicht einsehbar, andere Gutachten (z.B. zum Klima- und Umweltschutz) fehlen bisher und es wird nur vage in Aussicht gestellt, sie nachzuliefern. Diese Geheimhaltung ist nicht nachvollziehbar, da es sich nicht um persönliche Daten handelt, die geschützt werden müssten. Für die politischen Gremien ist es eine Zumutung, angesichts einer derart mangelhaften Datenlage eine Entscheidung treffen zu sollen. Deshalb wird hiermit die Offenlegung aller Planungsunterlagen gefordert, und zwar jetzt, bevor Entscheidungen getroffen worden sind. Und die öffentliche Auslagefrist muss mindestens 3 Monate betragen und darf nicht nur auf 4 Wochen begrenzt sein. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Stellungnahme der Verwaltung DS 201159-1 ST vom 25.8.2020.Seite 5 von 8 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201159-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erhalt von Grünflächen und Baumbestand in der Schloßallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Das Bebauungsplanverfahren an der Schlossallee 5 geht auf den Beschluss des Planungsausschusses, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“ (DS-Nr. 1811316), vom 20.06.2018 zurück. Planungsziele sind die Stärkung des Mehlemer Ortsteilzentrums im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2012 durch Ansiedelung eines Vollsortimenters sowie die Schaffung von Wohnraum, davon gemäß Baulandmodell 40% gefördert. Bereits im bestehenden Planungsrecht ist im Plangebiet im Bereich der heutigen Grünfläche eine Bebauung vorgesehen, die jedoch nicht realisiert wurde. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das betreffende Gebiet an der Schlossallee 5 in Bad Godesberg, Mehlem wurde zur Qualifizierung der Planung ein städtebaulicher Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung (Vollsortimenter) durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden am 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg öffentlich präsentiert. Insbesondere die Teilung der geplanten Tiefgarage bewertete die Jury mit Blick auf das Kleinklima positiv. Der Entwurf ließe genug Freibereiche für Bäume mit direktem Erdbezug und leiste hiermit einen guten Beitrag zur Erhaltung des Stadtklimas und der Durchlüftung des Gebiets, so die Jury in Bezug auf die geplante nichtvollständige Unterbauung des Plangebietes durch eine Tiefgarage und die geplanten Baumerhalte bzw. Neupflanzungen. Gemäß der Klimaanalyse sowie der Planungshinweiskarte der Stadt Bonn wirkt die Freifläche innerhalb des Planungsraums als Kaltluftentstehungsgebiet, ist jedoch nicht Teil einer Kaltluftleitbahn. Dennoch profitiert die angrenzende Bebauung von den durch die Freifläche bereitgestellten Klimafunktionen. Am Tag bietet die Fläche in den mit Bäumen bestandenen Bereichen Schatten und wirkt als Ausgleichsraum. Diese Information wurde mit der Maßgabe geeignete Maßnahmen zur Reduktion von zusätzlicherSeite 11 von 33Seite 6 von 8 Seite 2 Wärmebelastung zu berücksichtigen und umzusetzen, als eine der Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren benannt. Im Plangebiet ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. In einem Baumgutachten wurden insgesamt 48 Bäume aufgenommen und bewertet, von denen 29 Bäume satzungsgeschützt sind. Insgesamt müssen für das geplante Bauvorhaben 37 Bäume gefällt werden, von denen 21 Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung der satzungsgeschützten Bäume sind innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gesetzlich geschützt. Nach derzeitigem Planungsstand werden die gesetzlich geschützten Alleebäume entlang der Schlossallee vom geplanten Vorhaben nicht tangiert und bleiben erhalten. Die Planung sieht vor, Flachdächer der geplanten Neubauten zu begrünen. Die öffentliche Grünanlage an der Mainzer Straße ist nicht Teil des Plangebietes und wird als solche erhalten bleiben. Aktuell wird der Planentwurf aufgrund von Hinweisen aus der Wettbewerbsjury z.B. in Bezug auf die Aufenthaltsqualität in den Freibereichen weiterentwickelt. In einem nächsten Schritt soll der überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs als Grundlage für das weitere Verfahren zunächst den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss in einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorgestellt werden. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die notwendigen Gutachten, zu umweltrelevanten Themen, wie ein Überflutungsnachweis, Immissionsgutachten und ggf. eine klimatische Betrachtung erarbeitet werden. Diese Gutachten werden zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB vorliegen und dann auch öffentlich ausgelegt werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen auch die Voraussetzungen für eine mehrfache städtebauliche Innenentwicklung mit qualitätsvollen Freibereichen geschaffen werden. Die Ansiedelung eines Vollsortimenters in Wohnortnähe fördert die nicht-motorisierte Nahmobilität. Der vorliegende Planentwurf sieht, im Gegensatz zum bestehenden Planungsrecht, außerdem ein Abrücken der geplanten Wohnbebauung von der benachbarten Villa Friede in den Obergeschossen vor. Unter Abwägung der genannten Planungsziele sollen möglichst viele Bäume erhalten, neu gepflanzt und qualitätsvolle Grünbereiche im Plangebiet geschaffen werden. Ein, wie im Antrag geforderter, vollständiger Erhalt der Grünflächen und des Baumbestands ist dabei nicht möglich. Im Zuge des nächsten Schrittes, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Planverfahren, wird über die Planung informiertSeite 22 von 33Seite 7 von 8 Seite 3 und es besteht dann für alle Interessierten die Möglichkeit Meinungsäußerungen hierzu abzugeben. Diese werden im Anschluss auf ihre Berücksichtigung im Planverfahren hin geprüft. In diesem Verfahren hat die Antragstellerin die Möglichkeit, ihr Interesse an einem vollständigen Grünerhalt einzubringen. Hierüber wird dann im Verfahren in einer Gesamtabwägung aller für die Planung relevanter Aspekte und Belange entschieden werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 33 von 33Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de