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230240 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03

Nummer
230240
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230240-01 ST Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230240
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
29.01.2023
Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zur
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem –
Drucksache 211220-03
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, die Genehmigung zur Fortsetzung des Bauvorhabens
auszusetzen, bis alle Unterlagen vollzählig vorhanden und alle benötigten
Gutachten erstellt, öffentlich einsehbar und von den Entscheidungsträgern
begutachtet worden sind. Denn es ist nicht möglich, die Verträglichkeit der
Baumaßnahme zu beurteilen, bevor nicht alle Unterlagen auf dem Tisch liegen
und sorgfältig geprüft werden können.
1. Insbesondere fehlen bisher ein Umwelt- und ein Klimagutachten. Es ist
angesichts der beabsichtigten Vernichtung eines anerkannten
Kaltluftentstehungsgebietes von entscheidender Bedeutung, wie sich das
Bauvorhaben auf die Durchlüftung und Wärmeentwicklung und damit auf die
Lebensqualität im Ortszentrum Mehlem auswirkt.
2. Darüber hinaus sind die Folgen der massiven Bebauung im
Überschwemmungsgebiet des Rheins und im Bachbett, das verrohrt durch das
Grundstück hindurchläuft, nicht genügend berücksichtigt.
3. Die bereits erstellten Gutachten sind bisher nicht öffentlich und können durch
die politischen Gremien nicht in ihre Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 8
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Stellungnahme Verwaltung vom 25.8.2020_DS201159-ST (öffentlich)Seite 2 von 8
Frau
Oberbürgermeisterin Dörner
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Mehlem – Drucksache 211220-03
Bonn, den 26.1.2023
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
ich beantrage, die Genehmigung zur Fortsetzung des Bauvorhabens auszusetzen, bis alle Unterlagen
vollzählig vorhanden und alle benötigten Gutachten erstellt, öffentlich einsehbar und von den
Entscheidungsträgern begutachtet worden sind. Denn es ist nicht möglich, die Verträglichkeit der
Baumaßnahme zu beurteilen, bevor nicht alle Unterlagen auf dem Tisch liegen und sorgfältig geprüft
werden können.
1. Insbesondere fehlen bisher ein Umwelt- und ein Klimagutachten. Es ist angesichts der
beabsichtigten Vernichtung eines anerkannten Kaltluftentstehungsgebietes von
entscheidender Bedeutung, wie sich das Bauvorhaben auf die Durchlüftung und
Wärmeentwicklung und damit auf die Lebensqualität im Ortszentrum Mehlem auswirkt.
2. Darüber hinaus sind die Folgen der massiven Bebauung im Überschwemmungsgebiet des
Rheins und im Bachbett, das verrohrt durch das Grundstück hindurchläuft, nicht genügend
berücksichtigt.
3. Die bereits erstellten Gutachten sind bisher nicht öffentlich und können durch die politischen
Gremien nicht in ihre Entscheidungsfindung einbezogen werden.Seite 3 von 8
Begründung:
Zu 1.:
Die Grünanlage in der Schlossallee ist laut ZURES ein Kaltluftentstehungsgebiet von erheblicher
Bedeutung für den stark belasteten Mehlemer Ortskern und sorgt für erträglichere Temperaturen
und bessere Atemluft in diesem dicht besiedelten Wohngebiet, in dem der Temperaturunterschied
zum Umfeld bereits heute 6 Grad beträgt. Diese Erwärmung wird sich weiter erhöhen, wenn das
Bauprojekt in dieser Massivität umgesetzt wird.
Laut Stellungnahme der Verwaltung vom 25.8.2020 (DS 201159-1 ST, siehe Anlage) sollten die
Klimafunktionen der heutigen Grünanlage bei der Planung berücksichtigt werden:
- Es sollten nur „37 Bäume (von 48 Bäumen) gefällt werden“, „die notwendigen
Ersatzpflanzungen“ sollten „innerhalb des Plangebietes“ erfolgen. Beide Zusagen werden
nicht erfüllt: Nach den derzeitigen Plänen sollen sämtliche Bäume gefällt werden (+ drei
weitere kapitale Bäume im angrenzenden öffentlichen Park). Die notwendigen
Ersatzpflanzungen im Plangebiet sind nicht möglich wegen der Tiefgarage, die keinen Raum
für Wurzeln lässt. Das heißt, die Wohlfahrtswirkung des derzeitigen „Ausgleichsraums“ für
die Bewohner/innen Mehlems entfällt künftig komplett, wenn das Bauprojekt so umgesetzt
wird.
In der Stellungnahme der Verwaltung DS 201159-1 ST heißt es weiter:
- „Die öffentliche Grünanlage an der Mainzer Straße ist nicht Teil des Plangebietes und wird als
solche erhalten bleiben.“ Auch diese Zusage wird nicht eingehalten, sondern die drei
mächtigen Bäume am östlichen Parkrand sollen gefällt und die Fläche für die Gestaltung des
Eingangsbereichs des geplanten Supermarkts genutzt werden. Hier soll also weitere
(öffentliche) Grünfläche versiegelt werden.
Auch die Zusage,
- „die gesetzlich geschützten Alleebäume entlang der Schlossallee (werden) vom geplanten
Vorhaben nicht tangiert und bleiben erhalten“ wird nicht eingehalten, sondern mindestens
ein Alleebaum soll für die Lieferzufahrt des Supermarkts geopfert werden. Die zugesagte
Ersatzpflanzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat nichts mit dem Bauprojekt zu
tun, sondern müsste ohnehin erfolgen zur Vervollständigung der lückenhaften Allee.
Damit verfehlt die Planung die Vorgaben der Stadt und kann so nicht genehmigt werden!
Als Lösung bietet sich an,
- komplett auf den Supermarkt zu verzichten, der das Aus für den bestehenden EDEKA-Markt
bedeutet und neuen Leerstand im Ortskern erzeugt,
- die Baumasse der Wohngebäude so zu reduzieren, dass die großen Bäume im Norden des
Baufelds stehen bleiben samt der doppelreihigen Allee in der verlängerten Utestraße, die ja
nach den ursprünglichen Plänen auch als doppelreihige Allee vorgesehen war,
- und dass alle Eingriffe in den öffentlichen Park unterbleiben!
Dann braucht der Flächennutzungsplan nicht geändert zu werden und dann bleiben den heutigen
und den künftigen Bewohner/innen mehr Luft zum Atmen und ein „Ausgleichsraum“, der das Leben
im immer dichter bebauten Umfeld erträglich macht. Zu dem dringend benötigten „Ausgleichsraum“
gehört auch der öffentliche Park, auf den der Bauherr keinen Anspruch hat und der als Eigentum der
Bürger/innen vollständig zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist.
Zu 2.:
Die zunehmenden Hochwasser-Erfahrungen der letzten Jahre haben die Einsicht wachsen lassen,
dass den Wasserläufen (Flüssen und Bächen) der Versickerungsraum erhalten bzw. zurückgegeben
werden muss, um schlimmere Katastrophen zu verhindern. Baumaßnahmen in
Überschwemmungsgebieten müssten also komplett verboten sein. Rückbau-Maßnahmen wären
angezeigt. Umso unverständlicher ist es, dass immer wieder Ausnahmen zugelassen werden.Seite 4 von 8
Mehlem hat zwei schwere Hochwasser-Katastrophen hinter sich. Man hat viel Geld investiert, um
künftigen Katastrophen vorzubeugen. Aber der zusätzliche Kanal für den Mehlemer Bach kann eine
Überschwemmung wie im Ahrtal am 14.7.2021 nicht verhindern. Ein Alarmzeichen sollte es sein, dass
die Versicherungen vielen Hausbesitzer/innen gekündigt haben. In der Rüdigerstraße stehen viele
Häuser auf Stelzen. Die Anwohner/innen der Schlossallee berichten, dass ihre Keller mindestens
zweimal im Jahr voll Wasser stehen. Aber in der Schlossallee mit ihrem verrohrten Bachbett (!) soll
nicht nur tief gebaut werden, sondern auch so kompakt, dass nicht einmal eine
Versickerungsmöglichkeit für normales Regenwasser übrigbleibt. Die Gefahr durch Rhein-
Hochwassergefahr und Starkregen, der Auswirkungen auf das Bachbett und auf die Hydraulik auch
der Nachbargrundstücke hat, ist in der Planung zu wenig berücksichtigt. Es ist nicht nachzuvollziehen,
dass solch eine Planung genehmigungsfähig sein soll.
Neuen Wohnraum zu schaffen zu Lasten eines ganzen Stadtteils kann kein verantwortliches
politisches Ziel sein! Die Stadt ist also in der Pflicht, die geplanten Baumassen so weit zu reduzieren,
dass das Wasser bei Starkregen und Rhein-Hochwasser genügend Raum hat, abzufließen – zum
Schutz der heutigen Anwohner/innen und der Neubürger/innen, die künftig hier wohnen sollen.
Zu 3.:
Die Planungsunterlagen sind nur in groben Umrissen öffentlich zugänglich. Die erstellten Gutachten
sind (trotz mehrfacher Bitten der Anwohner/innen) nicht einsehbar, andere Gutachten (z.B. zum
Klima- und Umweltschutz) fehlen bisher und es wird nur vage in Aussicht gestellt, sie nachzuliefern.
Diese Geheimhaltung ist nicht nachvollziehbar, da es sich nicht um persönliche Daten handelt, die
geschützt werden müssten. Für die politischen Gremien ist es eine Zumutung, angesichts einer derart
mangelhaften Datenlage eine Entscheidung treffen zu sollen.
Deshalb wird hiermit die Offenlegung aller Planungsunterlagen gefordert, und zwar jetzt, bevor
Entscheidungen getroffen worden sind. Und die öffentliche Auslagefrist muss mindestens 3 Monate
betragen und darf nicht nur auf 4 Wochen begrenzt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Stellungnahme der Verwaltung DS 201159-1 ST vom 25.8.2020.Seite 5 von 8
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201159-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erhalt von Grünflächen und
Baumbestand in der Schloßallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Das Bebauungsplanverfahren an der Schlossallee 5 geht auf den
Beschluss des Planungsausschusses, zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Mehlem, „Schlossallee“ (DS-Nr. 1811316), vom 20.06.2018 zurück.
Planungsziele sind die Stärkung des Mehlemer Ortsteilzentrums im
Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2012 durch
Ansiedelung eines Vollsortimenters sowie die Schaffung von
Wohnraum, davon gemäß Baulandmodell 40% gefördert.
Bereits im bestehenden Planungsrecht ist im Plangebiet im Bereich
der heutigen Grünfläche eine Bebauung vorgesehen, die jedoch
nicht realisiert wurde.
Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das
betreffende Gebiet an der Schlossallee 5 in Bad Godesberg,
Mehlem wurde zur Qualifizierung der Planung ein städtebaulicher
Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung
(Vollsortimenter) durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs
wurden am 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg öffentlich
präsentiert. Insbesondere die Teilung der geplanten Tiefgarage
bewertete die Jury mit Blick auf das Kleinklima positiv. Der Entwurf
ließe genug Freibereiche für Bäume mit direktem Erdbezug und
leiste hiermit einen guten Beitrag zur Erhaltung des Stadtklimas und
der Durchlüftung des Gebiets, so die Jury in Bezug auf die geplante
nichtvollständige Unterbauung des Plangebietes durch eine
Tiefgarage und die geplanten Baumerhalte bzw. Neupflanzungen.
Gemäß der Klimaanalyse sowie der Planungshinweiskarte der Stadt
Bonn wirkt die Freifläche innerhalb des Planungsraums als
Kaltluftentstehungsgebiet, ist jedoch nicht Teil einer Kaltluftleitbahn.
Dennoch profitiert die angrenzende Bebauung von den durch die
Freifläche bereitgestellten Klimafunktionen. Am Tag bietet die
Fläche in den mit Bäumen bestandenen Bereichen Schatten und
wirkt als Ausgleichsraum. Diese Information wurde mit der Maßgabe
geeignete Maßnahmen zur Reduktion von zusätzlicherSeite 11 von 33Seite 6 von 8
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Wärmebelastung zu berücksichtigen und umzusetzen, als eine der
Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren benannt.
Im Plangebiet ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der unter
den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. In einem
Baumgutachten wurden insgesamt 48 Bäume aufgenommen und
bewertet, von denen 29 Bäume satzungsgeschützt sind. Insgesamt
müssen für das geplante Bauvorhaben 37 Bäume gefällt werden,
von denen 21 Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung
fallen. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung der
satzungsgeschützten Bäume sind innerhalb des Plangebietes
vorgesehen.
Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gesetzlich
geschützt. Nach derzeitigem Planungsstand werden die gesetzlich
geschützten Alleebäume entlang der Schlossallee vom geplanten
Vorhaben nicht tangiert und bleiben erhalten.
Die Planung sieht vor, Flachdächer der geplanten Neubauten zu
begrünen.
Die öffentliche Grünanlage an der Mainzer Straße ist nicht Teil des
Plangebietes und wird als solche erhalten bleiben.
Aktuell wird der Planentwurf aufgrund von Hinweisen aus der
Wettbewerbsjury z.B. in Bezug auf die Aufenthaltsqualität in den
Freibereichen weiterentwickelt.
In einem nächsten Schritt soll der überarbeitete Siegerentwurf des
Wettbewerbs als Grundlage für das weitere Verfahren zunächst den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und im
Anschluss in einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB vorgestellt werden.
Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die notwendigen
Gutachten, zu umweltrelevanten Themen, wie ein
Überflutungsnachweis, Immissionsgutachten und ggf. eine
klimatische Betrachtung erarbeitet werden. Diese Gutachten werden
zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB
vorliegen und dann auch öffentlich ausgelegt werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen auch die
Voraussetzungen für eine mehrfache städtebauliche
Innenentwicklung mit qualitätsvollen Freibereichen geschaffen
werden. Die Ansiedelung eines Vollsortimenters in Wohnortnähe
fördert die nicht-motorisierte Nahmobilität. Der vorliegende
Planentwurf sieht, im Gegensatz zum bestehenden Planungsrecht,
außerdem ein Abrücken der geplanten Wohnbebauung von der
benachbarten Villa Friede in den Obergeschossen vor.

Unter Abwägung der genannten Planungsziele sollen möglichst
viele Bäume erhalten, neu gepflanzt und qualitätsvolle
Grünbereiche im Plangebiet geschaffen werden. Ein, wie im
Antrag geforderter, vollständiger Erhalt der Grünflächen und des
Baumbestands ist dabei nicht möglich.
Im Zuge des nächsten Schrittes, der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Planverfahren, wird über die Planung informiertSeite 22 von 33Seite 7 von 8
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und es besteht dann für alle Interessierten die Möglichkeit
Meinungsäußerungen hierzu abzugeben. Diese werden im
Anschluss auf ihre Berücksichtigung im Planverfahren hin
geprüft. In diesem Verfahren hat die Antragstellerin die
Möglichkeit, ihr Interesse an einem vollständigen Grünerhalt
einzubringen. Hierüber wird dann im Verfahren in einer
Gesamtabwägung aller für die Planung relevanter Aspekte und
Belange entschieden werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad
Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung
Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 33 von 33Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de