230239 · Mitteilungsvorlage
Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen an städtischen Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 230239
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230239 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen an städtischen Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 23.02.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hatte zu DS-Nr. 222243-01 ST zur Frage „Wie verhält es sich mit den Kapazitäten von Kindertageseinrichtungen und Schulen aller Kategorien?“ im Kontext neu zugewanderter Schüler*innen folgende Stellungnahme abgegeben: „Die Zuweisung und Verteilung neu zugewanderter Schüler*innen erfolgt durch die Bezirksregierung, Untere Schulaufsicht. Seit März 2022 sind bis jetzt im Grundschulbereich rd. 460 Schüler*innen zusätzlich an Bonner Schulen zugewiesen und aufgenommen worden, rd. 720 In der Sekundarstufe I und rd. 160 in der Sekundarstufe II. Die Untere Schulaufsicht beabsichtigt, zum Stichtag 15.12.2022 eine aktuelle Erhebung durchzuführen, um angesichts häufiger Fluktuationen neu zugewanderter Schüler*innen von den Schulen eine dann möglichst genaue Datenbasis zu erhalten. Die Verwaltung wird die Auswertung zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegt.“ Die Untere Schulaufsicht hat zum Stichtag 15.12.2022 die Abfrage durchgeführt, wie viele neu zugewanderte Schüler*innen aktuell an den Bonner Schulen beschult werden, und nach Auswertung der Rückläufe folgende Zahlen mitgeteilt: I. Grundschulen: An den städtischen Grundschulen werden zum Stichtag (15.12.2022) insgesamt 12467 Schüler*innen in 499 Klassen beschult. Von diesen 12467 Kindern bekommen aktuell 1199 Kinder die sog. Spracherst- förderung. Diese 1199 Kinder ohne Deutschkenntnisse sind im Wege der Zuwanderung nach Bonn gekommen und noch keine 2 Jahre hier. Sie werden in den Grundschulen nicht in gesonderten Klassen, sondern im System beschult. Bei diesen Kindern im Grundschulalter steht die wohnortnahe Beschulung im Vordergrund. Die „Verteilung“ auf die Schulen steht daher im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Wohnort der zugewanderten Familie.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Verteilung der zugewanderten Kinder im Grundschulalter auf die Stadtbezirke lässt sich wie folgt darstellen: Stadtbezirk Bonn: 479 Kinder, verteilt auf 23 Schulen = rd. 21 Kinder/Schule Stadtbezirk Beuel: 147 Kinder, verteilt auf 9 Schulen = rd. 16 Kinder/Schule Stadtbezirk Bad Godesberg 452 Kinder, verteilt auf 12 Schulen = rd. 38 Kinder/Schule Stadtbezirk Hardtberg 121 Kinder, verteilt auf 6 Schulen = rd. 20 Kinder/Schule Dabei ist folgendes zu beachten: - Es handelt sich bei Stichtagsabfragen dieser Art um Momentaufnahmen, die einem kontinuierlichen Wandel und ständigen Schwankungen unterliegen. - In jedem Stadtbezirk gibt es einzelne Standorte, die im Vergleich zu den übrigen Schulen im Stadtbezirk einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit Spracherstförderung ausweisen. - Wenn einzelne Standorte einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit Spracherstförderung ausweisen, muss der Grund im Einzelfall gesondert hinterfragt werden. (z.B. kann die Zahl auch deshalb überdurchschnittlich hoch liegen, weil die Schule im unmittelbaren Einzugsbereich von Wohnquartieren von Mitarbeiter/innen von UN, GIZ o.ä. liegt) . II. Weiterführende Schulen An den weiterführenden Schulen sind für neu Zugewanderte eigene Klassen eingerichtet worden. Sekundarstufe I An allen Schulformen der Sekundarstufe I werden zum Stichtag (15.12.2022) in Bonn 646 Schüler*innen in 46 internationalen Vorbereitungsklassen (VK) beschult. Stadtbezirk Bonn: 17 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 9 Schulen Stadtbezirk Beuel 7 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 3 Schulen Stadtbezirk Bad Godesberg 17 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 6 Schulen Stadtbezirk HardtbergSeite 2 von 3 Seite 3 5 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 4 Schulen Sekundarstufe II An den 4 städtischen Berufskollegs werden zum Stichtag (15.12.2022) 290 Schüler*innen in 17 Internationalen Förderklassen (IFK) beschult. III. Besondere Herausforderungen - Im Übergang von Klasse 4 in Klasse 5 müssen zum Schuljahr 2023/2024 mindestens 120 Schüler*innen aus der Grundschule in Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I wechseln. - Dafür müssen an ohnehin räumlich bereits jetzt ausgelasteten Systemen u.U. weitere Vorbereitungsklassen eingerichtet werden. - Insgesamt 88 Schüler*innen wechseln zum Schuljahr 2023/2024 aus den VKs in die IFK eines Berufskollegs. - Die größte Herausforderung wird es sein, den „begabungsgerechten Übergang“ von der VK (maximale Beschulung: 2 Jahre) ins Regelschulsystem sicherzustellen und diesen Schüler*innen einen entsprechenden Platz im Regelschulsystem anbieten zu können, da unsere Systeme vielerorts schon jetzt bis an die Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de