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230239 · Mitteilungsvorlage

Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen an städtischen Schulen

Nummer
230239
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230239
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen an
städtischen Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 23.02.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hatte zu DS-Nr. 222243-01 ST zur Frage „Wie verhält es sich
mit den Kapazitäten von Kindertageseinrichtungen und Schulen aller
Kategorien?“ im Kontext neu zugewanderter Schüler*innen folgende
Stellungnahme abgegeben:
„Die Zuweisung und Verteilung neu zugewanderter Schüler*innen erfolgt durch
die Bezirksregierung, Untere Schulaufsicht. Seit März 2022 sind bis jetzt im
Grundschulbereich rd. 460 Schüler*innen zusätzlich an Bonner Schulen
zugewiesen und aufgenommen worden, rd. 720 In der Sekundarstufe I und rd.
160 in der Sekundarstufe II. Die Untere Schulaufsicht beabsichtigt, zum
Stichtag 15.12.2022 eine aktuelle Erhebung durchzuführen, um angesichts
häufiger Fluktuationen neu zugewanderter Schüler*innen von den Schulen eine
dann möglichst genaue Datenbasis zu erhalten. Die Verwaltung wird die
Auswertung zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegt.“
Die Untere Schulaufsicht hat zum Stichtag 15.12.2022 die Abfrage
durchgeführt, wie viele neu zugewanderte Schüler*innen aktuell an den Bonner
Schulen beschult werden, und nach Auswertung der Rückläufe folgende Zahlen
mitgeteilt:
I. Grundschulen:
An den städtischen Grundschulen werden zum Stichtag (15.12.2022)
insgesamt 12467 Schüler*innen in 499 Klassen beschult.
Von diesen 12467 Kindern bekommen aktuell 1199 Kinder die sog. Spracherst-
förderung. Diese 1199 Kinder ohne Deutschkenntnisse sind im Wege der
Zuwanderung nach Bonn gekommen und noch keine 2 Jahre hier. Sie werden
in den Grundschulen nicht in gesonderten Klassen, sondern im System
beschult.
Bei diesen Kindern im Grundschulalter steht die wohnortnahe Beschulung im
Vordergrund. Die „Verteilung“ auf die Schulen steht daher im direkten
Zusammenhang mit dem jeweiligen Wohnort der zugewanderten Familie.Seite 1 von 3
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Die Verteilung der zugewanderten Kinder im Grundschulalter auf die
Stadtbezirke lässt sich wie folgt darstellen:
Stadtbezirk Bonn:
479 Kinder, verteilt auf 23 Schulen = rd. 21 Kinder/Schule
Stadtbezirk Beuel:
147 Kinder, verteilt auf 9 Schulen = rd. 16 Kinder/Schule
Stadtbezirk Bad Godesberg
452 Kinder, verteilt auf 12 Schulen = rd. 38 Kinder/Schule
Stadtbezirk Hardtberg
121 Kinder, verteilt auf 6 Schulen = rd. 20 Kinder/Schule
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Es handelt sich bei Stichtagsabfragen dieser Art um
Momentaufnahmen, die einem kontinuierlichen Wandel und ständigen
Schwankungen unterliegen.
- In jedem Stadtbezirk gibt es einzelne Standorte, die im Vergleich zu den
übrigen Schulen im Stadtbezirk einen überdurchschnittlich hohen Anteil
an Kindern mit Spracherstförderung ausweisen.
- Wenn einzelne Standorte einen überdurchschnittlich hohen Anteil an
Kindern mit Spracherstförderung ausweisen, muss der Grund im
Einzelfall gesondert hinterfragt werden. (z.B. kann die Zahl auch
deshalb überdurchschnittlich hoch liegen, weil die Schule im
unmittelbaren Einzugsbereich von Wohnquartieren von
Mitarbeiter/innen von UN, GIZ o.ä. liegt) .
II. Weiterführende Schulen
An den weiterführenden Schulen sind für neu Zugewanderte eigene Klassen
eingerichtet worden.
Sekundarstufe I
An allen Schulformen der Sekundarstufe I werden zum Stichtag (15.12.2022) in
Bonn 646 Schüler*innen in 46 internationalen Vorbereitungsklassen (VK)
beschult.
Stadtbezirk Bonn:
17 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 9 Schulen
Stadtbezirk Beuel
7 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 3 Schulen
Stadtbezirk Bad Godesberg
17 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 6 Schulen
Stadtbezirk HardtbergSeite 2 von 3
Seite 3
5 internationale Vorbereitungsklassen verteilt auf 4 Schulen
Sekundarstufe II
An den 4 städtischen Berufskollegs werden zum Stichtag (15.12.2022) 290
Schüler*innen in 17 Internationalen Förderklassen (IFK) beschult.
III. Besondere Herausforderungen
- Im Übergang von Klasse 4 in Klasse 5 müssen zum Schuljahr
2023/2024 mindestens 120 Schüler*innen aus der Grundschule in
Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I wechseln.
- Dafür müssen an ohnehin räumlich bereits jetzt ausgelasteten
Systemen u.U. weitere Vorbereitungsklassen eingerichtet werden.
- Insgesamt 88 Schüler*innen wechseln zum Schuljahr 2023/2024 aus
den VKs in die IFK eines Berufskollegs.
- Die größte Herausforderung wird es sein, den
„begabungsgerechten Übergang“ von der VK (maximale
Beschulung: 2 Jahre) ins Regelschulsystem sicherzustellen und
diesen Schüler*innen einen entsprechenden Platz im
Regelschulsystem anbieten zu können, da unsere Systeme
vielerorts schon jetzt bis an die Kapazitätsgrenzen ausgelastet
sind.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de