230235 · Mitteilungsvorlage
Klimaanpassung - Sachstand im Projekt MUTABOR / Aktualisierung der Planungshinweiskarte
Kerndaten
- Nummer
- 230235
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230235 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Klimaanpassung - Sachstand im Projekt MUTABOR / Aktualisierung der Planungshinweiskarte Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Anhand der DS 202261 informierte die Verwaltung im Juni 2021 über die Bewilligung des Projekts „MUTABOR“ im Förderschwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ des Bundesumweltministeriums. Das im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie geförderte Projekt zur Hitzevorsorge knüpft an die Ergebnisse des Forschungsvorhabens ZURES („Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen“; www.bonn.de/zures) an. MUTABOR („Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der technischen und planerischen Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung des Hitzestresses“) konnte mit Besetzung der geförderten Personalstelle bei der Stadt Bonn im Juni 2021 starten und wird Ende Juli 2023 abgeschlossen. Begleitet wird die Verwaltung durch die Projektpartner Geo-Net Umweltconsulting und berchtoldkrass space & options. Kern des Projektes MUTABOR Siehe Anlage 1 In Folge des stetig voranschreitenden Klimawandels und seiner auch in Bonn deutlichen Auswirkungen steigen Druck und Priorität für die Klimaanpassung. Gleichzeitig existieren bislang kaum konkrete, allgemein verbindliche Maßgaben zur Berücksichtigung des Belangs Klimaanpassung im Rahmen von Planungsprozessen. In der sogenannten „Klimaschutzklausel“ § 1a Abs. 5 BauGB heißt es lediglich: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 (7) zu berücksichtigen“. Auch Präzisierungen in weiteren Regelwerken vergleichbar der Richt-/Orientierungswerte der TA Luft und Lärm fehlen bislang. Aus SichtSeite 1 von 6 Seite 2 der Verwaltung besteht hier ein offener Regelungsbedarf durch Bund und Länder. Solange dieser besteht, können Kommunen lediglich in Eigeninitiative wirksame Mechanismen entwickeln. Ziel der Verwaltung ist es daher, im Rahmen des Leuchtturmprojektes MUTABOR durch die Ermittlung des Potenzials und das Erlangen spezifischer Kenntnisse über die Wirkung von Anpassungsmaßnahmen Folgendes herauszufinden: Welche realistischen, aber den Anforderungen des Stadtklimas gerecht werdenden, quantifizierbaren Ziele zur Hitzevorsorge können zur Berücksichtigung in Planungsvorhaben definiert werden? Unabhängig davon, ob es gelingen wird, eine solche stadtklimatische Planungskenngröße herzuleiten, werden die MUTABOR-Ergebnisse relevante Erkenntnisse zur Anpassungskapazität von Bonn liefern (Wie hoch ist der durch Hitzevorsorgemaßnahmen mögliche Effekt? Welche Maßnahmen sind in welcher Situation besonders effektiv?). Aktueller Sachstand Wie bereits dargestellt, beruhen die definierten Ziele auf dem Prozess einer durch verschiedene Szenarien gestützten, gesamtstädtischen Potenzialermittlung sowie der anschließenden Wirkungsermittlung dieser Potenziale für den Zeithorizont 2035. Hierfür wurden die verfügbaren (Geo- )Daten der Stadt Bonn recherchiert, ausgewertet, aufgearbeitet und in ein GIS- gestütztes Modell der Stadt übersetzt. Der gesamtstädtische Maßstab von MUTABOR (5*5m-Raster) erfordert eine teilweise automatisierte Potenzialermittlung, da eine mikroskalige, „von Hand“ durchgeführte Ermittlung pro städtischem Teilgebiet in einem Projektzeitraum von zwei Jahren nicht umsetzbar ist. Die Teilautomatisierung der Ermittlung wurde in einem aufwendigen analytischen Prozess und unter Einbeziehung der Fachverwaltung entwickelt. Die entwickelte Methodik ermöglicht es, die darin enthaltenen Grundlagen und Annahmen beliebig an die Zielsetzungen von drei vorab definierten Szenarien anzupassen. • Das „Szenario des technisch Machbaren“ bildet einen ambitionierten, klimaoptimierten Stadtumbau ab, der eine umfassende Mobilitätswende und große Anstrengung bei der Flächenentsiegelung integriert. • Das zweite Szenario zielt darauf ab, durch spezifische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass extreme Wärmebelastungen nach Möglichkeit vermieden werden. • Ein drittes Szenario verdeutlicht die Maßnahmenumsetzung und die entsprechenden Auswirkungen auf die Hitzebelastung, wenn Eigentümer*innen öffentlicher und privater Potenzialflächen „weiter wie bisher“ agieren. Siehe Anlage 2 Zur Quantifizierung der Maßnahmeneffekte der drei Szenarien wurde jeweils eine Referenz für die Jahre 2022 und 2035 erstellt und modelliert. Diese Referenzen (Modellierung ohne Ergänzung von Maßnahmen) dienen als Vergleichsgrundlage für die noch anstehenden Szenario-Rechnungen. Für die Referenz 2035 wurde ein starkes Klimawandelsignal (RCP 8.5) in dieSeite 2 von 6 Seite 3 Berechnung integriert. (Erläuterung Fußnote 1 am Ende des Vorlagentextes) Ausblick Nach der Berechnung der Referenzen erfolgt die Potenzialermittlung und Wirkungsanalyse des Szenarios des technisch Machbaren. Die fertiggestellte Potenzialermittlung wurde Ende Dezember 2022 in das Modell zur Berechnung gegeben. Mit den Ergebnissen der Wirkungsanalyse wird im Februar 2023 gerechnet. Derzeit erfolgt die Potenzialermittlung des Szenarios „Weiter wie bisher“. Die Wirkungsanalyse startet im Februar 2023 und wird voraussichtlich im März 2023 abgeschlossen sein. Die Potenzialermittlung des „Belastung verhindern“-Szenarios erfolgt auf Basis der Ergebnisse des technisch Machbaren Szenarios und startet voraussichtlich im März 2023. Aktualisierung der Planungshinweiskarte auf Basis der Projektergebnisse Die Ergebnisse aus den Referenzrechnungen ermöglichen die Aktualisierung und maßstäbliche Schärfung der Stadtklimaanalyse von 2018. Diese war im Rahmen des ZURES-Projektes entstanden und liegt in einer gesamtstädtischen Auflösung von 10*10m, das heißt, eine rasterbasierte Information je 100m², vor. Durch die MUTABOR-Referenzrechnung liegt nun eine gesamtstädtische Auflösung von 5*5m (eine rasterbasierte Information je 25m²) vor, welche damit um das Vierfache schärfer ist. Parallel zur Restlaufzeit des Projektes MUTABOR wird die Verwaltung daher auch die auf der Stadtklimaanalyse basierende Planungshinweiskarte (PHK; www.bonn.de/zures) überarbeiten lassen. Neben der räumlichen Schärfung der Planungshinweise wird die Karte auch an den neusten Stand der Technik und Wissenschaft angepasst. Hierzu wurde der Projektpartner Geo-Net Umweltconsulting im Rahmen eines Zusatzauftrags im Jahr 2022 beauftragt; die Finanzierung erfolgt über den Gesamthaushalt der Abteilung Umweltvorsorge und -planung. Auf diese Weise konnte die Aktualisierung der PHK, welche ansonsten planmäßig im Jahr 2025 angestanden hätte, vorgezogen werden. Zudem ergeben sich Kostenvorteile aufgrund der über Fördergelder aus dem laufenden MUTABOR-Projekt heraus finanzierten Referenzrechnungen. Die zeitparallele Erstellung einer neuen Planungshinweiskarte bietet zudem die Möglichkeit, diese auf Basis der Ergebnisse der Potenzial-, Wirkungs- und Zielermittlung aus MUTABOR weiter zu qualifizieren. Expertenbeteiligung Im Rahmen des MUTABOR-Projektes finden über die Projektlaufzeit von zwei Jahren insgesamt sieben Workshops bzw. Abstimmungstermine zur Beteiligung der fachlich relevanten Ämter der Stadtverwaltung statt. Ein achter Workshop wird mit der verwaltungsexternen Fachwelt geplant, um die Projektergebnisse zu reflektieren und ein qualifiziertes Feedback insbesondere zur entwickelten Methodik, den Modellierungen und zur Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Städte zu erhalten. Die Entwicklung der Planungshinweiskarte findet in einem iterativen Beteiligungsprozess in der Verwaltung mit insgesamt drei Arbeitsgruppensitzungen statt. Für die erste Sitzung konnte ein kombiniertes Format mit einem MUTABOR-Workshop durchgeführt werden. Zielgruppe dieser Beteiligung sind die relevanten Fachstellen innerhalb der Verwaltung.Seite 3 von 6 Seite 4 Ziel des Prozesses ist die Schaffung von Transparenz, Verständnis und Akzeptanz für das analytische Vorgehen und der daraus abgeleiteten Planungshinweiskarte. Die Verwaltung wird den AUKLA im Sommer über die Ergebnisse des MUTABOR-Projektes sowie die neue Planungshinweiskarte informieren. Hierzu sind auch Präsentationen durch die Projektpartner Geo-Net Umweltconsulting und berchtoldkrass space & options vorgesehen. RCP 8.5 = die repräsentativen Konzentrationspfade (representative concentration pathway) werden vom Weltklimarat IPCC zur Beschreibung verschiedener Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre genutzt. Das RCP 8.5 Szenario ist dabei der Konzentrationspfad, der als „weiter wie bisher- Szenario“ bezeichnet wird und bis zum Jahr 2100 zu einem Anstieg der globalen Mitteltemperatur von etwa 4°C im Vergleich zur Klimaperiode 1986- 2005 führen wird. Für die MUTABOR- Szenarien mit dem Zeithorizont 2035 wurde ein dem RCP 8.5-Pfad entsprechender anteiliger Anstieg der Mitteltemperatur um 2°C berücksichtigt. Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich) 2 Anlage 2 (öffentlich)Seite 4 von 6 Potenzial- ermittlung •Auswertung von Geodaten •Einbeziehung der Fachverwaltung •methodische Entwicklung Wirkungs- ermittlung •gesamtstädtische Modellierung verschiedener Szenarien •Quantifizierung der Maßnahmeneffekte Zielermittlung •Ableitung realistischer Zielsetzungen •Anwendung im Rahmen von PlanungsprozessenSeite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de