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230235 · Mitteilungsvorlage

Klimaanpassung - Sachstand im Projekt MUTABOR / Aktualisierung der Planungshinweiskarte

Nummer
230235
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230235
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Klimaanpassung - Sachstand im Projekt
MUTABOR / Aktualisierung der
Planungshinweiskarte
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anhand der DS 202261 informierte die Verwaltung im Juni 2021 über die
Bewilligung des Projekts „MUTABOR“ im Förderschwerpunkt „Kommunale
Leuchtturmvorhaben“ des Bundesumweltministeriums.
Das im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie geförderte Projekt zur
Hitzevorsorge knüpft an die Ergebnisse des Forschungsvorhabens ZURES
(„Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als Instrument zur
Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen“;
www.bonn.de/zures) an.
MUTABOR („Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der technischen und
planerischen Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung des
Hitzestresses“) konnte mit Besetzung der geförderten Personalstelle bei der
Stadt Bonn im Juni 2021 starten und wird Ende Juli 2023 abgeschlossen.
Begleitet wird die Verwaltung durch die Projektpartner Geo-Net
Umweltconsulting und berchtoldkrass space & options.
Kern des Projektes MUTABOR
Siehe Anlage 1
In Folge des stetig voranschreitenden Klimawandels und seiner auch in Bonn
deutlichen Auswirkungen steigen Druck und Priorität für die Klimaanpassung.
Gleichzeitig existieren bislang kaum konkrete, allgemein verbindliche
Maßgaben zur Berücksichtigung des Belangs Klimaanpassung im Rahmen von
Planungsprozessen. In der sogenannten „Klimaschutzklausel“ § 1a Abs. 5
BauGB heißt es lediglich: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl
durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen
werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 (7) zu
berücksichtigen“. Auch Präzisierungen in weiteren Regelwerken vergleichbar
der Richt-/Orientierungswerte der TA Luft und Lärm fehlen bislang. Aus SichtSeite 1 von 6
Seite 2
der Verwaltung besteht hier ein offener Regelungsbedarf durch Bund und
Länder. Solange dieser besteht, können Kommunen lediglich in Eigeninitiative
wirksame Mechanismen entwickeln.
Ziel der Verwaltung ist es daher, im Rahmen des Leuchtturmprojektes
MUTABOR durch die Ermittlung des Potenzials und das Erlangen spezifischer
Kenntnisse über die Wirkung von Anpassungsmaßnahmen Folgendes
herauszufinden: Welche realistischen, aber den Anforderungen des Stadtklimas
gerecht werdenden, quantifizierbaren Ziele zur Hitzevorsorge können zur
Berücksichtigung in Planungsvorhaben definiert werden? Unabhängig davon,
ob es gelingen wird, eine solche stadtklimatische Planungskenngröße
herzuleiten, werden die MUTABOR-Ergebnisse relevante Erkenntnisse zur
Anpassungskapazität von Bonn liefern (Wie hoch ist der durch
Hitzevorsorgemaßnahmen mögliche Effekt? Welche Maßnahmen sind in
welcher Situation besonders effektiv?).
Aktueller Sachstand
Wie bereits dargestellt, beruhen die definierten Ziele auf dem Prozess einer
durch verschiedene Szenarien gestützten, gesamtstädtischen
Potenzialermittlung sowie der anschließenden Wirkungsermittlung dieser
Potenziale für den Zeithorizont 2035. Hierfür wurden die verfügbaren (Geo-
)Daten der Stadt Bonn recherchiert, ausgewertet, aufgearbeitet und in ein GIS-
gestütztes Modell der Stadt übersetzt. Der gesamtstädtische Maßstab von
MUTABOR (5*5m-Raster) erfordert eine teilweise automatisierte
Potenzialermittlung, da eine mikroskalige, „von Hand“ durchgeführte Ermittlung
pro städtischem Teilgebiet in einem Projektzeitraum von zwei Jahren nicht
umsetzbar ist. Die Teilautomatisierung der Ermittlung wurde in einem
aufwendigen analytischen Prozess und unter Einbeziehung der Fachverwaltung
entwickelt.
Die entwickelte Methodik ermöglicht es, die darin enthaltenen Grundlagen und
Annahmen beliebig an die Zielsetzungen von drei vorab definierten Szenarien
anzupassen.
• Das „Szenario des technisch Machbaren“ bildet einen ambitionierten,
klimaoptimierten Stadtumbau ab, der eine umfassende Mobilitätswende
und große Anstrengung bei der Flächenentsiegelung integriert.
• Das zweite Szenario zielt darauf ab, durch spezifische Maßnahmen
darauf hinzuwirken, dass extreme Wärmebelastungen nach Möglichkeit
vermieden werden.
• Ein drittes Szenario verdeutlicht die Maßnahmenumsetzung und die
entsprechenden Auswirkungen auf die Hitzebelastung, wenn
Eigentümer*innen öffentlicher und privater Potenzialflächen „weiter wie
bisher“ agieren.
Siehe Anlage 2
Zur Quantifizierung der Maßnahmeneffekte der drei Szenarien wurde jeweils
eine Referenz für die Jahre 2022 und 2035 erstellt und modelliert. Diese
Referenzen (Modellierung ohne Ergänzung von Maßnahmen) dienen als
Vergleichsgrundlage für die noch anstehenden Szenario-Rechnungen. Für die
Referenz 2035 wurde ein starkes Klimawandelsignal (RCP 8.5) in dieSeite 2 von 6
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Berechnung integriert. (Erläuterung Fußnote 1 am Ende des Vorlagentextes)
Ausblick
Nach der Berechnung der Referenzen erfolgt die Potenzialermittlung und
Wirkungsanalyse des Szenarios des technisch Machbaren. Die fertiggestellte
Potenzialermittlung wurde Ende Dezember 2022 in das Modell zur Berechnung
gegeben. Mit den Ergebnissen der Wirkungsanalyse wird im Februar 2023
gerechnet. Derzeit erfolgt die Potenzialermittlung des Szenarios „Weiter wie
bisher“. Die Wirkungsanalyse startet im Februar 2023 und wird voraussichtlich
im März 2023 abgeschlossen sein. Die Potenzialermittlung des „Belastung
verhindern“-Szenarios erfolgt auf Basis der Ergebnisse des technisch
Machbaren Szenarios und startet voraussichtlich im März 2023.
Aktualisierung der Planungshinweiskarte auf Basis der Projektergebnisse
Die Ergebnisse aus den Referenzrechnungen ermöglichen die Aktualisierung
und maßstäbliche Schärfung der Stadtklimaanalyse von 2018. Diese war im
Rahmen des ZURES-Projektes entstanden und liegt in einer gesamtstädtischen
Auflösung von 10*10m, das heißt, eine rasterbasierte Information je 100m², vor.
Durch die MUTABOR-Referenzrechnung liegt nun eine gesamtstädtische
Auflösung von 5*5m (eine rasterbasierte Information je 25m²) vor, welche damit
um das Vierfache schärfer ist. Parallel zur Restlaufzeit des Projektes
MUTABOR wird die Verwaltung daher auch die auf der Stadtklimaanalyse
basierende Planungshinweiskarte (PHK; www.bonn.de/zures) überarbeiten
lassen. Neben der räumlichen Schärfung der Planungshinweise wird die Karte
auch an den neusten Stand der Technik und Wissenschaft angepasst. Hierzu
wurde der Projektpartner Geo-Net Umweltconsulting im Rahmen eines
Zusatzauftrags im Jahr 2022 beauftragt; die Finanzierung erfolgt über den
Gesamthaushalt der Abteilung Umweltvorsorge und -planung. Auf diese Weise
konnte die Aktualisierung der PHK, welche ansonsten planmäßig im Jahr 2025
angestanden hätte, vorgezogen werden. Zudem ergeben sich Kostenvorteile
aufgrund der über Fördergelder aus dem laufenden MUTABOR-Projekt heraus
finanzierten Referenzrechnungen. Die zeitparallele Erstellung einer neuen
Planungshinweiskarte bietet zudem die Möglichkeit, diese auf Basis der
Ergebnisse der Potenzial-, Wirkungs- und Zielermittlung aus MUTABOR weiter
zu qualifizieren.
Expertenbeteiligung
Im Rahmen des MUTABOR-Projektes finden über die Projektlaufzeit von zwei
Jahren insgesamt sieben Workshops bzw. Abstimmungstermine zur Beteiligung
der fachlich relevanten Ämter der Stadtverwaltung statt. Ein achter Workshop
wird mit der verwaltungsexternen Fachwelt geplant, um die Projektergebnisse
zu reflektieren und ein qualifiziertes Feedback insbesondere zur entwickelten
Methodik, den Modellierungen und zur Übertragbarkeit der Ergebnisse auf
andere Städte zu erhalten.
Die Entwicklung der Planungshinweiskarte findet in einem iterativen
Beteiligungsprozess in der Verwaltung mit insgesamt drei
Arbeitsgruppensitzungen statt. Für die erste Sitzung konnte ein kombiniertes
Format mit einem MUTABOR-Workshop durchgeführt werden. Zielgruppe
dieser Beteiligung sind die relevanten Fachstellen innerhalb der Verwaltung.Seite 3 von 6
Seite 4
Ziel des Prozesses ist die Schaffung von Transparenz, Verständnis und
Akzeptanz für das analytische Vorgehen und der daraus abgeleiteten
Planungshinweiskarte.
Die Verwaltung wird den AUKLA im Sommer über die Ergebnisse des
MUTABOR-Projektes sowie die neue Planungshinweiskarte informieren. Hierzu
sind auch Präsentationen durch die Projektpartner Geo-Net Umweltconsulting
und berchtoldkrass space & options vorgesehen.
RCP 8.5 = die repräsentativen Konzentrationspfade (representative
concentration pathway) werden vom Weltklimarat IPCC zur Beschreibung
verschiedener Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre genutzt. Das
RCP 8.5 Szenario ist dabei der Konzentrationspfad, der als „weiter wie bisher-
Szenario“ bezeichnet wird und bis zum Jahr 2100 zu einem Anstieg der
globalen Mitteltemperatur von etwa 4°C im Vergleich zur Klimaperiode 1986-
2005 führen wird. Für die MUTABOR- Szenarien mit dem Zeithorizont 2035
wurde ein dem RCP 8.5-Pfad entsprechender anteiliger Anstieg der
Mitteltemperatur um 2°C berücksichtigt.
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)Seite 4 von 6
Potenzial-
ermittlung
•Auswertung von
Geodaten
•Einbeziehung der
Fachverwaltung
•methodische
Entwicklung
Wirkungs-
ermittlung
•gesamtstädtische
Modellierung
verschiedener
Szenarien
•Quantifizierung der
Maßnahmeneffekte
Zielermittlung
•Ableitung
realistischer
Zielsetzungen
•Anwendung im
Rahmen von
PlanungsprozessenSeite 5 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de