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230232 · Große Anfrage

FDP-Große Anfrage: Nutzung von Ölfeuerungsanlagen in Liegenschaften der Stadt Bonn sowie von deren Konzerntöchtern

Nummer
230232
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230232-02 ST FDP-Große Anfrage: Nutzung von Ölfeuerungsanlagen in Liegenschaften der Stadt Bonn sowie von deren Konzerntöchtern
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Große Anfrage
öffentlich
230232
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Bernd Bollmus
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
26.01.2023
FDP-Große Anfrage: Nutzung von
Ölfeuerungsanlagen in Liegenschaften der Stadt
Bonn sowie von deren Konzerntöchtern
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Im Wirtschaftsplan des SGB 2021, zu finden unter DS 210266, werden für die
Wirtschaftsjahre 2020 – 2025 pro Jahr Einkäufe in der Größenordnung von 300
TEUR für Heizöl ausgewiesen. Die Verwaltung wird daher gebeten zu
berichten:
1. In wieviel Gebäuden (sowohl aktiv betriebene als auch stillgelegte) der
Stadt Bonn sowie der Konzerntöchter werden aktuell
Ölfeuerungsanlagen und mit welchem Alter eingesetzt?
2. Wann ist, Objekt für Objekt, geplant, diese Ölfeuerungsanlagen durch
klimaschonendere Wärmeerzeugungsverfahren zu ersetzen und welche
klimaschonenderen Wärmerzeugungsverfahren sind geplant?
3. Werden 2023 noch Ölfeuerungsanlagen beschafft und mit welcher
Begründung?
Begründung
Befremdlich ist, dass parallel zur Einbringung des Klimaplans die Verwaltung
immer noch Ölfeuerungsanlagen betreibt und womöglich wiederbeschafft. Die
Verwaltung würde damit ihre im Klimaplan angestrebte Vorreiter- und
Vorbildfunktion ad absurdum führen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de