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230227 · Dringlichkeitsantrag

Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger

Nummer
230227
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230227-02 AA BBB-Änderungsantrag: Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger
  2. 230227-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger Antrag zur Vorlage

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Text anzeigen (3.668 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
230227
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Feyza Yildiz
David Lutz
25.01.2023
Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.02.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Antragstellenden haben bereits einen gleichlautenden Änderungsantrag für
die laufenden Haushaltsberatungen gestellt.
Aufgrund der prekären finanziellen Situation vieler freien Kita-Träger ist eine
sehr zeitnahe Entscheidung bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen
notwendig, um Trägern und Eltern Planungssicherheit für das nächste Kita-Jahr
zu geben. Es ist dringend erforderlich, dass die Kitas der freien Träger erhalten
bleiben, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Zur auskömmlichen Finanzierung der Kita-Träger wird Folgendes beschlossen:
1. Die Stadt Bonn übernimmt den Trägeranteil der freien Träger in voller
Höhe ab dem Kindergartenjahr 2023/2024.
2. Betreiben freie Träger mehrere Kitas, soll eine gegenseitige
Deckungsfähigkeit zwischen den Einrichtungen vereinbart werden.
3. Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie die freien Träger bei
Investitionskosten unterstützt werden können.
4. Die Verwaltung teilt für die laufenden Haushaltsberatungen mit, welche
finanzielle Auswirkungen die o.g. Beschlüsse auf den städtischen
Haushalt haben, damit die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden
können.
Begründung
Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und
Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung und somit die
Rechtsansprüche von Kindern auf Erziehung, Bildung, Betreuung und
Versorgung zu gewährleisten.Seite 1 von 2
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Ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe ist die Vielfalt von Trägern
unterschiedlicher Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
So ist diese Trägervielfalt auch für die Kindertagesstätte von großer Bedeutung.
Von 216 Kindertageseinrichtungen in Bonn werden 150 von anerkannten
Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Insgesamt gibt es aktuell 14.968
Betreuungsplätze.
Es fehlen aktuell Betreuungsplätzen und die Stadt Bonn geht davon aus, dass
in den kommenden Jahren der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen
steigen wird, dem sie nicht allein ohne die freien Träger gerecht werden kann.
Die freien Träger bemühen sich, das Defizit an Betreuungsplätzen abzubauen
und ihre Angebote zu erweitern. Der Ausbau der Betreuungsplätze scheitert u.
a. am Finanzierungssystematik. Die Kitas in freier Trägerschaft sind
verpflichtet, einen Eigenanteil zwischen 3,4 und 10,3 % zu erbringen. Der
Trägeranteil von konfessionellen Trägern beträgt 10,3%, sonstigen Trägern
7,8% und Elterninitiativen 3,4%. Viele Träger haben zunehmend die
Schwierigkeit, den Trägeranteil aufzubringen. Aufgrund der aktuellen
Entwicklungen bei Energie-, Bau- und Lohnkosten hat sich die finanzielle
Situation für die freien Träger zugespitzt. Die Kosten sind gestiegen und in der
Refinanzierung hat sich nichts verändert.
Nachdem einige Kitas in Bonn aufgrund von Personalmangel und finanziellen
Schwierigkeiten geschlossen haben, wurden bereits weitere Kitaschließungen
für das kommende Kindergartenjahr angekündigt.
Es ist dringend erforderlich, dass die Kitas der freien Träger der Stadt Bonn
erhalten bleiben. Die Stadt Bonn kann den Bedarf an Betreuungsplätzen nicht
decken und muss den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
gewährleisten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de