230227 · Dringlichkeitsantrag
Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger
Kerndaten
- Nummer
- 230227
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 230227 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Feyza Yildiz David Lutz 25.01.2023 Auskömmliche Finanzierung der Kita-Träger Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.02.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Antragstellenden haben bereits einen gleichlautenden Änderungsantrag für die laufenden Haushaltsberatungen gestellt. Aufgrund der prekären finanziellen Situation vieler freien Kita-Träger ist eine sehr zeitnahe Entscheidung bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen notwendig, um Trägern und Eltern Planungssicherheit für das nächste Kita-Jahr zu geben. Es ist dringend erforderlich, dass die Kitas der freien Träger erhalten bleiben, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Zur auskömmlichen Finanzierung der Kita-Träger wird Folgendes beschlossen: 1. Die Stadt Bonn übernimmt den Trägeranteil der freien Träger in voller Höhe ab dem Kindergartenjahr 2023/2024. 2. Betreiben freie Träger mehrere Kitas, soll eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Einrichtungen vereinbart werden. 3. Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie die freien Träger bei Investitionskosten unterstützt werden können. 4. Die Verwaltung teilt für die laufenden Haushaltsberatungen mit, welche finanzielle Auswirkungen die o.g. Beschlüsse auf den städtischen Haushalt haben, damit die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Begründung Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung und somit die Rechtsansprüche von Kindern auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung zu gewährleisten.Seite 1 von 2 Seite 2 Ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe ist die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. So ist diese Trägervielfalt auch für die Kindertagesstätte von großer Bedeutung. Von 216 Kindertageseinrichtungen in Bonn werden 150 von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Insgesamt gibt es aktuell 14.968 Betreuungsplätze. Es fehlen aktuell Betreuungsplätzen und die Stadt Bonn geht davon aus, dass in den kommenden Jahren der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen steigen wird, dem sie nicht allein ohne die freien Träger gerecht werden kann. Die freien Träger bemühen sich, das Defizit an Betreuungsplätzen abzubauen und ihre Angebote zu erweitern. Der Ausbau der Betreuungsplätze scheitert u. a. am Finanzierungssystematik. Die Kitas in freier Trägerschaft sind verpflichtet, einen Eigenanteil zwischen 3,4 und 10,3 % zu erbringen. Der Trägeranteil von konfessionellen Trägern beträgt 10,3%, sonstigen Trägern 7,8% und Elterninitiativen 3,4%. Viele Träger haben zunehmend die Schwierigkeit, den Trägeranteil aufzubringen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei Energie-, Bau- und Lohnkosten hat sich die finanzielle Situation für die freien Träger zugespitzt. Die Kosten sind gestiegen und in der Refinanzierung hat sich nichts verändert. Nachdem einige Kitas in Bonn aufgrund von Personalmangel und finanziellen Schwierigkeiten geschlossen haben, wurden bereits weitere Kitaschließungen für das kommende Kindergartenjahr angekündigt. Es ist dringend erforderlich, dass die Kitas der freien Träger der Stadt Bonn erhalten bleiben. Die Stadt Bonn kann den Bedarf an Betreuungsplätzen nicht decken und muss den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleisten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de