230226 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn in planbaren Fahrten für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum Schuljahresende 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 230226
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 30.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230226 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn in planbaren Fahrten für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum Schuljahresende 2026/2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn in planbaren Fahrten für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum Schuljahresende 2026/2027 wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die entsprechend den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Derzeit werden im Rahmen des Schülerspezialverkehrs etwa 365 Schüler*innen städtischer Schulen innerhalb von Bonn befördert. Die Vergabe erfolgt im offenem Verfahren (EU-Weit). Durch die Durchführung des offenen Verfahrens soll sichergestellt werden, dass die Beförderung zu Beginn des ersten Schultages sichergestellt ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Information der Eltern zur Beförderung soll bereits vor oder zum Beginn der Sommerferien geschehen. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-8116 VOB X UVgO VgV 07.08.2023 – 11.07.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 16.07.2027 6650,00 Euro pro Schultag 5.220.250 Euro für vier Schuljahre (785 Schultage) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 721000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de