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230226 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn in planbaren Fahrten für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum Schuljahresende 2026/2027

Nummer
230226
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
30.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230226
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens für die
Beförderung von Schüler*innen im
Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn
in planbaren Fahrten für die Schuljahre 2023/2024
und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen
Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens
zum Schuljahresende 2026/2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im
Schülerspezialverkehr zu Schulen der Stadt Bonn in planbaren Fahrten für die
Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der zweimaligen
Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum Schuljahresende
2026/2027 wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen
befördert, die entsprechend den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht
benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist.
Derzeit werden im Rahmen des Schülerspezialverkehrs etwa 365
Schüler*innen städtischer Schulen innerhalb von Bonn befördert.
Die Vergabe erfolgt im offenem Verfahren (EU-Weit).
Durch die Durchführung des offenen Verfahrens soll sichergestellt werden,
dass die Beförderung zu Beginn des ersten Schultages sichergestellt ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Information der Eltern zur Beförderung soll bereits vor oder zum Beginn der
Sommerferien geschehen.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d.
vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und
Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung
oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-8116 VOB X UVgO VgV 07.08.2023 – 11.07.2025
mit der Option der
zweimaligen
Verlängerung bis
längstens 16.07.2027
6650,00 Euro pro
Schultag
5.220.250 Euro für vier
Schuljahre (785
Schultage)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 721000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de