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230225 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/2024

Nummer
230225
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
30.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230225
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung
von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im
Schülerspezialverkehr in nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2023/2024
wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen
befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht
benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist.
Nach dem derzeitigen Stand der laufenden Beförderungen wären für 31
Schüler*innen 15 Fahrten zu unterschiedlichen Schulstandorten einzurichten,
sofern die Eltern einen neuen Antrag zur Beförderung stellen.
Der Gesamtbetrag für diese Fahrten beträgt für das gesamte Schuljahr 2023-24
insgesamt 150.000 Euro.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006
(Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren festgelegt.
Abweichend von diesen Vorgaben hat das Vergabeverfahren zur Beförderung
von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das
Schuljahr 2022/2023 aufgrund der Überschreitung der Wertgrenze einmalig
europaweit stattgefunden.
Das Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/24 wird als öffentliches VerfahrenSeite 1 von 2
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durchgeführt, da die Wertgrenze für EU-Weite Ausschreibungen (215.000,00 €)
nicht überschritten wird.
Das öffentliche Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung
der politischen Gremien eine Beförderung der anspruchsberechtigten
Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 07. August 2023
gewährleistet wird.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d.
vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und
Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung
oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-8113 VOB X UVgO VgV 07.08.2023 – 05.07.2024 150.000 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 721000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de