230225 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 230225
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 30.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230225 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Nach dem derzeitigen Stand der laufenden Beförderungen wären für 31 Schüler*innen 15 Fahrten zu unterschiedlichen Schulstandorten einzurichten, sofern die Eltern einen neuen Antrag zur Beförderung stellen. Der Gesamtbetrag für diese Fahrten beträgt für das gesamte Schuljahr 2023-24 insgesamt 150.000 Euro. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006 (Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren festgelegt. Abweichend von diesen Vorgaben hat das Vergabeverfahren zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2022/2023 aufgrund der Überschreitung der Wertgrenze einmalig europaweit stattgefunden. Das Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2023/24 wird als öffentliches VerfahrenSeite 1 von 2 Seite 2 durchgeführt, da die Wertgrenze für EU-Weite Ausschreibungen (215.000,00 €) nicht überschritten wird. Das öffentliche Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung der politischen Gremien eine Beförderung der anspruchsberechtigten Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 07. August 2023 gewährleistet wird. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-8113 VOB X UVgO VgV 07.08.2023 – 05.07.2024 150.000 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 721000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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