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230224-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Installation fester Geschwindigkeitskontrollsysteme im Bereich An der Elisabethkirche/Reuterstraße/Burbacher Straße

Nummer
230224-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 253,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230224 Bürgerantrag: Installation fester Geschwindigkeitskontrollsysteme im Bereich An der Elisabethkirche/Reuterstraße/Burbacher Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230224-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Installation fester Geschwindigkeitskontrollsysteme
im Bereich An der
Elisabethkirche/Reuterstraße/Burbacher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde setzt stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen z.Z. nur an sogenannten Unfallhäufungsstellen
ein, da durch stationäre Messanlagen lediglich eine punktuelle Senkung der
gefahrenen Geschwindigkeiten erreicht wird. Die Unfallhäufungsstellen werden
durch die Unfallkommission als solche eingestuft, der hier angemerkte Bereich
der Reuterstraße wurde uns bisher nicht als Unfallhäufungsstelle gemeldet.
In dem hier beschriebenen Bereich werden Geschwindigkeitskontrollen mittels
mobiler Messtechnik durchgeführt. Die letzten Ergebnisse sind hier in Form
einer Tabelle (Anlage 1) dargestellt.
Die so zu ermittelnde Überschreitungsquote liegt bei ca. 5,2 %, ein eher
durchschnittlicher Wert im innerstädtischen Bereich. Wir werden weiterhin
mobile Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich der Reuterstraße
einplanen. Unabhängig von unseren Geschwindigkeitsmessungen führt die
Polizei Bonn zusätzlich dort ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen durch.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird aufgrund der durchgeführten Messungen abgelehnt, der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Tabelle (öffentlich)Seite 1 von 2
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