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230223 · Beschlussvorlage

Rhein in Flammen - Kriterien und Bewertungsmatrix zum Interessenbekundungsverfahren für die Jahre 2024 bis 2026

Nummer
230223
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 19.04.2023 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 230223-001 AA Änderungsantrag der Koalition zu Rhein in Flammen - Kriterien und Bewertungsmatrix zum Interessenbekundungsverfahren für die Jahre 2024 bis 2026 Antrag zur Vorlage 230223

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Beschlussvorlage
öffentlich
230223
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Rhein in Flammen - Kriterien und
Bewertungsmatrix zum
Interessenbekundungsverfahren für die Jahre 2024
bis 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
19.04.2023 Anhörung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem Ausschreibungstext und den
Bewertungskriterien (siehe Anhang "Bewertungskriterien 2024 bis 2026") für
das Interessenbekundungsverfahren zur Beauftragung einer neuen Ausrichterin
oder eines neuen Ausrichters der Landveranstaltung für die Großveranstaltung
Rhein in Flammen für die Jahre 2024 bis 2026 zu.
2) Der Rat der Stadt Bonn entscheidet sich auch für die Jahre 2024 bis 2026 für
die Durchführung eines Feuerwerkes als Abschluss der Veranstaltung Rhein in
Flammen.
Begründung
Zu Ziffer 1)
Der Ausrichtervertrag für die Landveranstaltung der Großveranstaltung Rhein in
Flammen läuft nach Corona-bedingter Verlängerung im Jahr 2023 aus. Bei der
Suche nach einer neuen Ausrichterin oder einem neuen Ausrichter für die
Jahre 2024 bis 2026 muss ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt
werden. Mit Drucksache 220679 hat der Rat für die Jahre 2024 bis 2026
beschlossen, dass die Verwaltung ein Verfahren für die Ausrichtung der
Landveranstaltung durchzuführen und den politischen Gremien dieses
Verfahren sowie die genannten Entscheidungskriterien zur Beschlussfassung
vorzulegen hat.
Die Veranstaltung in der Bonner Rheinaue hat sich in der Vergangenheit als
beliebtes (bei gutem Wetter mit bis zu 100.000 Besucher*ìnnen) und gutSeite 1 von 11
Seite 2
eingespieltes Format erwiesen, das viele Erwachsene, Familien und zahlreiche
Jugendliche anzieht. Trotzdem könnte ein neues Format eine reizvolle
Alternative mit einer tendenziell höherwertigen Ausrichtung ermöglichen.
Die Stadt Bonn (Amt 33) führt für die Jahre 2024 bis 2026 ein
Interessenbekundungsverfahren durch, bei dem ein*e Veranstalter*in gesucht
wird, die bzw. der ein neues Konzept für die Landveranstaltung in der Rheinaue
und möglicherweise auch auf öffentlichen Flächen entlang des Rheines
durchführt – auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung. Die Nähe zum
Rhein sowie zur Bonner Innenstadt wird ausdrücklich gewünscht. Von einer
Einzäunung des Veranstaltungsgeländes muss abgesehen werden, ebenso
von einer reinen Kirmesveranstaltung. Der Hauptveranstaltungstag ist der
Samstag, eine Erweiterung des Konzeptes durch Veranstaltungen am Freitag
und Sonntag ist möglich. Die Abgabe eines Konzeptes zur Durchführung des
anlässlich von Rhein in Flammen stattfindenden Schiffkonvois auf dem Rhein
ist optional und in Verbindung mit einem Konzept für die Landveranstaltung
möglich.
Die bzw. der Veranstalter*in muss dafür sorgen, dass die Durchführung ihrer
bzw. seiner Konzeptideen nach gesetzlichen Vorschriften möglich ist. Der
Schutz der Anwohner*innen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. Bei der evtl.
Nutzung von privaten Flächen ist das Einverständnis der bzw. des
Eigentümers*in im Vorfeld einzuholen. Auch den rechtlichen Bestimmungen
des Natur- und Artenschutzes (BNatSchG, LNatSchG) wird Rechnung
getragen.
Die Durchführung ist für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 vorgesehen, mit
der Möglichkeit zu einer mittel- bis längerfristigen Zusammenarbeit.
Bei einem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine
Konzessionsvergabe, die nicht den formalen Vergabekriterien unterliegt. Nach
Eingang der Bewerbungen werden diese durch ein einzusetzendes Gremium
geprüft. Dieses setzt sich aus Mitarbeiter*innen der Ämter 03, 13, 33 und 67
zusammen.
Amt 33 hat im Vorfeld einen Kriterienkatalog erstellt, wie welche
Entscheidungsfaktoren bewertet werden.
Das Gremium entscheidet, mit welchen Bewerber*innen weitere Gespräche
geführt werden, und lädt diese zu einer Vorstellungsrunde vor dem Gremium
ein. Nach der Vorstellungsrunde berät und entscheidet das Gremium, welche*r
Bewerber*in letztlich den Zuschlag bekommt. Amt 33 als federführendes Amt
hält die Ergebnisse der Vorstellungsrunde mit den Bewerber*innen in einer
Mitteilungsvorlage fest, der die dazugehörige Matrix und die
Bewerbungskriterien anhängen und gibt die Mitteilungsvorlage nach
Mitzeichnung durch die Ämter des Gremiums (03, 13, 33, 67) an die zu
beteiligenden Ausschüsse.Seite 2 von 11
Seite 3
Zu Ziffer 2)
Das Gesamtkonzept von Rhein in Flammen beinhaltet weiterhin die
Durchführung eines musiksynchronen Feuerwerks. Die Landveranstaltung in
der Rheinaue Bonn wird durch ein Interessenbekundungsverfahren neu
ausgeschrieben und soll neben einer attraktiven Hauptbühne mit einem
qualitativ hochwertigen Programm auch ein vielfältiges und regionales Angebot
an Speisen und Getränken beinhalten.
Der von der Tourismus- & Congress GmbH (T&C) veranstaltete Schiffskonvoi
soll wünschenswerterweise wieder unter Beteiligung der Anrainerkommunen
bis Remagen durchgeführt werden. Sollte zwischen den Kommunen kein
Konsens bestehen, kann nach erfolgreicher Durchführung die Streckenführung
und Sternfahrt auch entsprechend der Planungen aus 2023 umgesetzt werden.
Mögliche Interessenten können optional und in Verbindung mit einem Konzept
für die Landveranstaltung auch ein tragfähiges Konzept für den Schiffkonvoi
einreichen.
Eine Illuminierung des Rheinufers sowie der Bonner Brücken würde
entsprechend der Streckenführung erfolgen. Optional ist denkbar, den Konvoi
durch ein Schiff begleiten zu lassen, dass permanent eine Licht- und
Lasershow abstrahlt und somit die Teilnahme am Schiffkonvoi äußerst attraktiv
gestaltet.
Um ein Signal der Nachhaltigkeit zu setzen und CO2-Emissionen sowie
Feinstaubbelastung zu verringern, sollen die Feuerwerke im Rahmen von
Rhein in Flammen verringert und dafür um nachhaltige und moderne
Inszenierungen wie Lichtshows erweitert werden. Beim finalen
musiksynchronen Höhenfeuerwerk soll größtenteils auf Plastikmaterialien
verzichtet und stattdessen Recyclingmaterial genutzt werden. Zudem sollen die
Feuerwerke geräuschreduziert sein.
Des Weiteren sollen Illuminierungen von Gebäuden am Rheinufer und
landschaftlichen Merkmalen erfolgen. Künstlerische Illumination ergänzen die
Uferbeleuchtung und ersetzen die bislang verwendeten Bengalen. Darüber
hinaus sind weitere pyrotechnische Effekte (etwa am Bonner Bogen oder dem
Hafen Graurheindorf) von der Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung abhängig.
Der aktuell zur Verfügung stehende Finanzrahmen lässt diese jedoch nicht zu.
Weiterhin sind bei Illuminationen insbesondere die gesetzlichen Grundlagen
des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Wegen der Lage im
Landschaftsschutzgebiet, der Betroffenheit schutzwürdiger Biotope und
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sowie dem Zeitpunkt
in der Brutschutz- und Vogelzugzeit, wird ein begleitendes Konzept erarbeitet,
das die Beeinträchtigungen und Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz auf
ein Mindestmaß reduziert. Dies führt insgesamt zu einem erhöhten finanziellen
und personellen Aufwand.Seite 3 von 11
Seite 4
Anlage/n
1 Bewertungskriterien 2024-2026 (öffentlich)
2 Interessenbekundungsverfahren Auslobungstext (öffentlich)Seite 4 von 11
Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung
Bewertungskriterien nicht
erfüllt/
liegt
nicht
vor
teilweise
erfüllt
erfüllt/
liegt
vor
gut
erfüllt
sehr
gut
erfüllt
Gewichtung Teilergebnis Gesamtergebnis
Vollständigkeit und Aussagekraft der eingereichten Unterlagen: 30%
Veranstaltungskonzept mit Angaben zu
Veranstaltungszeiten und gastronomischem
Angebot
Benennung des hauptverantwortlichen
Ansprechpartners vor Ort
Beschreibung aller Aufbauten und maßstabsgetreue
Einzeichnung in einem dem Konzept beigefügten
Plan
Darstellung der Maßnahmen für die ungehinderte
Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen des Sanitäts- und
Rettungsdienstes
Finanzierungskonzept.
Energie-, Wasser- und Entsorgungskonzept,
Toilettenplanung
BarrierefreiheitSeite 5 von 11
Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung
Reinigungskonzept und Konzept zur
Abfallentsorgung. Berücksichtigung des
Nachhaltigkeitsgedankens
Konzept für ein Besucherinformations- und –
leitsystem
Sanitätskonzept, evtl. Kinderbetreuung usw.
Erstellung und Umsetzung ÖPNV- bzw. Park- & Ride-
Konzept (Verkehrskonzept)
Bühnenprogramm
Medienpartnerschaft
Benennung von Referenzprojekten.
Weitere - vom Veranstalter erbrachte - Leistungen, die Erwähnung im Konzept finden: 30%
Nachhaltigkeit
Umweltverträglichkeit
Abstimmung mit der Tourismus- & Congress GmbH
Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn/ Tourismus-
& Congress GmbH in den Bereichen Marketing- und
WerbungSeite 6 von 11
Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung
Bei der Nutzung von privaten Flächen ist das
Einverständnis des Eigentümers im Vorfeld
einzuholen.
Veranstaltungsgebiet nicht eingezäunt,
Öffentlichkeit ist gewährleistet
Nähe zum Rhein
Einbezug der Rheinufer in Richtung Bonn
Innenstadt/Beuel
Veranstaltungskonzept rechtsrheinische Rheinaue
Länger- bzw. mittelfristige Zusammenarbeit ist
eingeplant
Attraktivität der Landveranstaltung
Bekannt und bewährt 10%
Veranstaltungskonzept ist eine neue Idee 10%Seite 7 von 11
Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung
Erwartete Anziehungskraft auf das Publikum 10%
Gestaltung/Optik
Illuminationskonzept
10%Seite 8 von 11
1
Auslobung
Betr. Interessensbekundung Landveranstaltung Rhein in Flammen 2024 bis 2026
Die traditionsreiche Veranstaltung „Rhein in Flammen – am Siebengebirge“ findet jährlich am
ersten Wochenende im Mai statt.
Rhein in Flammen zieht als wichtige touristische Attraktion jährlich zahlreiche Besucher aus
Bonn, der Region sowie aus ganz Deutschland und den Nachbarländern an. Die
Veranstaltung hat sich touristisch in den vergangenen Jahren kontinuierlich positiv
entwickelt. Seit 2006 ist die Tourismus- & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-
Sieg/Ahrweiler (T&C) in Bezug auf Rhein in Flammen der Vertragspartner der Stadt Bonn,
die auch über die in Form einer Wort- und Bildmarke geschützten Namensrechte an Rhein in
Flammen verfügt.
Die Landveranstaltung in Bonn fand zunächst nur im Freizeitpark Rheinaue statt und hat sich
in den vergangenen Jahren zunehmend auch in den rechtsrheinischen Bereich in Beuel
ausgedehnt. 2010 und 2011 wurde die Veranstaltungsfläche im Freizeitpark eingezäunt, dies
hat sich für den Charakter der Veranstaltung als nicht förderlich erwiesen.
Die Stadt Bonn und die Tourismus- & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
sind sich darüber einig, dass nur durch ein neues oder überarbeitetes Konzept für die
Landveranstaltung anlässlich Rhein in Flammen in Bonn die Attraktivität der Veranstaltung
langfristig gesichert und gesteigert werden kann.
Die Stadtverwaltung Bonn sucht daher einen Veranstalter*in / eine
Veranstalter*innengemeinschaft, der / die bereit ist, auf eigene Kosten und eigenes
wirtschaftliches Risiko erstmals am 4. Mai 2024 die Landveranstaltung zu Rhein in Flammen
mit einem neuen Konzept durchzuführen. Das Veranstaltungsgebiet ist nicht auf die
bisherige Fläche der Landveranstaltung im Freizeitpark Rheinaue sowie im Bereich des
Bonner Bogens beschränkt. Vielmehr wird eine engere Einbindung der öffentlichen Flächen
entlang des Rheins sowie eine stärkere Anbindung an die Bonner Innenstadt gewünscht. Ziel
eines neuen Konzeptes ist die langfristige Sicherung und Steigerung der Attraktivität der
Bonner Landveranstaltung Rhein in Flammen sowohl links- wie auch rechtsrheinisch. Die
Durchführung ist zunächst auf die Jahr 2024 bis 2026 angelegt mit der Möglichkeit zu einer
mittel- bis längerfristigen Zusammenarbeit.
Die Einreichung eines tragfähigen Konzeptes zur Durchführung des anlässlich Rhein in
Flammen stattfindenden Schiffkonvois kann optional erfolgen und wird bei der Bewertung der
eingereichten Unterlagen gesondert berücksichtigt.
Bewerber*innen, die ausschließlich ein Konzept für die Landveranstaltung in der Bonner
Rheinaue einreichen, erhalten dadurch keinen Nachteil.
Die Präsentation eines hochwertigen Bühnenprogramms sowie die Gewinnung einer
Medienpartnerschaft sind Teil des vorzulegenden Durchführungskonzeptes.
Dabei sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:
 Die Veranstaltung kann auf öffentlicher Fläche stattfinden, wenn dafür alle
Voraussetzungen vorliegen.
 Bei der Nutzung von privaten Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers im Vorfeld
einzuholen.
 Das Veranstaltungsgebiet kann optional in dem Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-
Brücke und der Kennedybrücke geplant werden (Rheinufer linksrheinisch zwischen der
Ersten Fährgasse und der Charles-de-Gaulles-Straße, rechtsrheinisch zwischen Hans-
Steger-Ufer und Rhenusallee) und/oder dem bisherigen Veranstaltungsgebiet
(linksrheinisch: Freizeitpark Rheinaue, rechtsrheinisch: Hermann-Bleibtreu-Ufer)Seite 9 von 11
2
 Zeitraum: 1. Maiwochenende zuzüglich Auf- und Abbautagen, die auf ein Minimum
begrenzt sein müssen. Der Hauptveranstaltungstag ist Samstag, eine Erweiterung auf
ein Programm am Freitag und / oder am Sonntag ist möglich.
Auf- und Abbauarbeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sind nicht zulässig.
 Der Veranstalter hat die Durchführung auf seine Rechnung durchzuführen. Seitens der
Bundesstadt Bonn werden keine Zuschüsse gewährt.
 Die Veranstalter*in akquiriert eigene Sponsorenmittel.
 Eine Kooperation mit den am Platz ansässigen Gastronomen ist empfehlenswert.
 Die Verkehrssicherungspflicht / Haftung obliegt der Betreiber*in. Eine ausreichende
Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie eine Versicherung für Gelände- und
Sachschäden sind abzuschließen
 Auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Landveranstaltung ist zu achten.
 Enge Abstimmung mit der Tourismus- & Congress GmbH, die grundsätzlich die Rechte
an Rhein in Flammen hat.
Folgende Leistungen sind von der Veranstalterin oder dem Veranstalter zu erbringen:
 Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Landveranstaltung einschließlich Organisation
und Umsetzung.
 Optional kann das Konzept auch die Organisation des musiksynchronen
Höhenfeuerwerks enthalten, insbesondere bei Planung eines Gesamtkonzeptes inkl.
Durchführung des Schiffkonvois
 Erstellung eines Illuminierungskonzeptes der Rheinaue (links-und rechtsrheinisch)
 Erstellung eines Finanzkonzeptes gegebenenfalls unter eigener Akquisition von
Sponsoren.
 Erstellung eines Logistikkonzeptes sowie die Bereitstellung der kompletten erforderlichen
Infrastruktur.
 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten
Anforderungen
 Erstellung eines Verkehrskonzeptes
 Erstellung von maßstabsgerechten Detailplänen für Bebauung und Möblierung unter
Berücksichtigung der notwendigen Einschränkungen wie z. B. Rettungswege
 Darstellung der Maßnahmen für die ungehinderte Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen des
Sanitäts- und Rettungsdienstes.
 Bewertung und Protokollierung zu erwartender Einschränkungen für Betroffene
(Verkehrsführung, Anwohnerparkplätze, Einhaltung von Lärmschutz- und sonstigen
Vorschriften und Einholung von Genehmigungen)
 Regelmäßige Reinigung und Abfallentsorgung der genutzten Flächen sowie der
angrenzenden Gebiete.
Ihre Konzeption muss folgende Bestandteile beinhalten:
 Veranstaltungskonzept mit Angaben zu Veranstaltungszeiten und gastronomischem
Angebot.
 Lageplan mit Beschreibung aller Aufbauten und maßstabsgetreue Einzeichnung
 Finanzierungskonzept.
 Energie-, Wasser- und Entsorgungskonzept, Toilettenplanung
 Gestaltung von barrierefreien Zugängen, insbesondere Gastronomie und Sanitäranlagen
 Reinigungskonzept und Konzept zur Abfallentsorgung.
 Konzept für ein Besucherinformations- und -leitsystem
 Sanitätskonzept, evtl. Kinderbetreuung usw.
 ÖPNV- bzw. Park- & Ride-Konzeptes
 Genehmigungsmanagement (z.B. GEMA-Rechte).
 Benennung von Referenzprojekten.
Diese bilden die Entscheidungskriterien.Seite 10 von 11
3
Der Veranstalter / die Veranstaltergemeinschaft wird bei der Einholung der notwendigen
städtischen Genehmigungen durch die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste- Amt 33-
51/Veranstaltungskoordination, unterstützt.
Ihr Angebot senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag bis zum 01.06.2023 an die
Bundesstadt Bonn
Amt 33-51 / Veranstaltungskoordination
Betreff: „Rhein in Flammen 2024 bis 2026“
Postanschrift: Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerdienste /
Veranstaltungskoordination, Telefon 0228 77 20 86.Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de