230223 · Beschlussvorlage
Rhein in Flammen - Kriterien und Bewertungsmatrix zum Interessenbekundungsverfahren für die Jahre 2024 bis 2026
Kerndaten
- Nummer
- 230223
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230223 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Rhein in Flammen - Kriterien und Bewertungsmatrix zum Interessenbekundungsverfahren für die Jahre 2024 bis 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 19.04.2023 Anhörung Rat 27.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem Ausschreibungstext und den Bewertungskriterien (siehe Anhang "Bewertungskriterien 2024 bis 2026") für das Interessenbekundungsverfahren zur Beauftragung einer neuen Ausrichterin oder eines neuen Ausrichters der Landveranstaltung für die Großveranstaltung Rhein in Flammen für die Jahre 2024 bis 2026 zu. 2) Der Rat der Stadt Bonn entscheidet sich auch für die Jahre 2024 bis 2026 für die Durchführung eines Feuerwerkes als Abschluss der Veranstaltung Rhein in Flammen. Begründung Zu Ziffer 1) Der Ausrichtervertrag für die Landveranstaltung der Großveranstaltung Rhein in Flammen läuft nach Corona-bedingter Verlängerung im Jahr 2023 aus. Bei der Suche nach einer neuen Ausrichterin oder einem neuen Ausrichter für die Jahre 2024 bis 2026 muss ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Mit Drucksache 220679 hat der Rat für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen, dass die Verwaltung ein Verfahren für die Ausrichtung der Landveranstaltung durchzuführen und den politischen Gremien dieses Verfahren sowie die genannten Entscheidungskriterien zur Beschlussfassung vorzulegen hat. Die Veranstaltung in der Bonner Rheinaue hat sich in der Vergangenheit als beliebtes (bei gutem Wetter mit bis zu 100.000 Besucher*ìnnen) und gutSeite 1 von 11 Seite 2 eingespieltes Format erwiesen, das viele Erwachsene, Familien und zahlreiche Jugendliche anzieht. Trotzdem könnte ein neues Format eine reizvolle Alternative mit einer tendenziell höherwertigen Ausrichtung ermöglichen. Die Stadt Bonn (Amt 33) führt für die Jahre 2024 bis 2026 ein Interessenbekundungsverfahren durch, bei dem ein*e Veranstalter*in gesucht wird, die bzw. der ein neues Konzept für die Landveranstaltung in der Rheinaue und möglicherweise auch auf öffentlichen Flächen entlang des Rheines durchführt – auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung. Die Nähe zum Rhein sowie zur Bonner Innenstadt wird ausdrücklich gewünscht. Von einer Einzäunung des Veranstaltungsgeländes muss abgesehen werden, ebenso von einer reinen Kirmesveranstaltung. Der Hauptveranstaltungstag ist der Samstag, eine Erweiterung des Konzeptes durch Veranstaltungen am Freitag und Sonntag ist möglich. Die Abgabe eines Konzeptes zur Durchführung des anlässlich von Rhein in Flammen stattfindenden Schiffkonvois auf dem Rhein ist optional und in Verbindung mit einem Konzept für die Landveranstaltung möglich. Die bzw. der Veranstalter*in muss dafür sorgen, dass die Durchführung ihrer bzw. seiner Konzeptideen nach gesetzlichen Vorschriften möglich ist. Der Schutz der Anwohner*innen ist grundsätzlich zu berücksichtigen. Bei der evtl. Nutzung von privaten Flächen ist das Einverständnis der bzw. des Eigentümers*in im Vorfeld einzuholen. Auch den rechtlichen Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes (BNatSchG, LNatSchG) wird Rechnung getragen. Die Durchführung ist für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 vorgesehen, mit der Möglichkeit zu einer mittel- bis längerfristigen Zusammenarbeit. Bei einem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe, die nicht den formalen Vergabekriterien unterliegt. Nach Eingang der Bewerbungen werden diese durch ein einzusetzendes Gremium geprüft. Dieses setzt sich aus Mitarbeiter*innen der Ämter 03, 13, 33 und 67 zusammen. Amt 33 hat im Vorfeld einen Kriterienkatalog erstellt, wie welche Entscheidungsfaktoren bewertet werden. Das Gremium entscheidet, mit welchen Bewerber*innen weitere Gespräche geführt werden, und lädt diese zu einer Vorstellungsrunde vor dem Gremium ein. Nach der Vorstellungsrunde berät und entscheidet das Gremium, welche*r Bewerber*in letztlich den Zuschlag bekommt. Amt 33 als federführendes Amt hält die Ergebnisse der Vorstellungsrunde mit den Bewerber*innen in einer Mitteilungsvorlage fest, der die dazugehörige Matrix und die Bewerbungskriterien anhängen und gibt die Mitteilungsvorlage nach Mitzeichnung durch die Ämter des Gremiums (03, 13, 33, 67) an die zu beteiligenden Ausschüsse.Seite 2 von 11 Seite 3 Zu Ziffer 2) Das Gesamtkonzept von Rhein in Flammen beinhaltet weiterhin die Durchführung eines musiksynchronen Feuerwerks. Die Landveranstaltung in der Rheinaue Bonn wird durch ein Interessenbekundungsverfahren neu ausgeschrieben und soll neben einer attraktiven Hauptbühne mit einem qualitativ hochwertigen Programm auch ein vielfältiges und regionales Angebot an Speisen und Getränken beinhalten. Der von der Tourismus- & Congress GmbH (T&C) veranstaltete Schiffskonvoi soll wünschenswerterweise wieder unter Beteiligung der Anrainerkommunen bis Remagen durchgeführt werden. Sollte zwischen den Kommunen kein Konsens bestehen, kann nach erfolgreicher Durchführung die Streckenführung und Sternfahrt auch entsprechend der Planungen aus 2023 umgesetzt werden. Mögliche Interessenten können optional und in Verbindung mit einem Konzept für die Landveranstaltung auch ein tragfähiges Konzept für den Schiffkonvoi einreichen. Eine Illuminierung des Rheinufers sowie der Bonner Brücken würde entsprechend der Streckenführung erfolgen. Optional ist denkbar, den Konvoi durch ein Schiff begleiten zu lassen, dass permanent eine Licht- und Lasershow abstrahlt und somit die Teilnahme am Schiffkonvoi äußerst attraktiv gestaltet. Um ein Signal der Nachhaltigkeit zu setzen und CO2-Emissionen sowie Feinstaubbelastung zu verringern, sollen die Feuerwerke im Rahmen von Rhein in Flammen verringert und dafür um nachhaltige und moderne Inszenierungen wie Lichtshows erweitert werden. Beim finalen musiksynchronen Höhenfeuerwerk soll größtenteils auf Plastikmaterialien verzichtet und stattdessen Recyclingmaterial genutzt werden. Zudem sollen die Feuerwerke geräuschreduziert sein. Des Weiteren sollen Illuminierungen von Gebäuden am Rheinufer und landschaftlichen Merkmalen erfolgen. Künstlerische Illumination ergänzen die Uferbeleuchtung und ersetzen die bislang verwendeten Bengalen. Darüber hinaus sind weitere pyrotechnische Effekte (etwa am Bonner Bogen oder dem Hafen Graurheindorf) von der Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung abhängig. Der aktuell zur Verfügung stehende Finanzrahmen lässt diese jedoch nicht zu. Weiterhin sind bei Illuminationen insbesondere die gesetzlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet, der Betroffenheit schutzwürdiger Biotope und Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sowie dem Zeitpunkt in der Brutschutz- und Vogelzugzeit, wird ein begleitendes Konzept erarbeitet, das die Beeinträchtigungen und Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz auf ein Mindestmaß reduziert. Dies führt insgesamt zu einem erhöhten finanziellen und personellen Aufwand.Seite 3 von 11 Seite 4 Anlage/n 1 Bewertungskriterien 2024-2026 (öffentlich) 2 Interessenbekundungsverfahren Auslobungstext (öffentlich)Seite 4 von 11 Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung Bewertungskriterien nicht erfüllt/ liegt nicht vor teilweise erfüllt erfüllt/ liegt vor gut erfüllt sehr gut erfüllt Gewichtung Teilergebnis Gesamtergebnis Vollständigkeit und Aussagekraft der eingereichten Unterlagen: 30% Veranstaltungskonzept mit Angaben zu Veranstaltungszeiten und gastronomischem Angebot Benennung des hauptverantwortlichen Ansprechpartners vor Ort Beschreibung aller Aufbauten und maßstabsgetreue Einzeichnung in einem dem Konzept beigefügten Plan Darstellung der Maßnahmen für die ungehinderte Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen des Sanitäts- und Rettungsdienstes Finanzierungskonzept. Energie-, Wasser- und Entsorgungskonzept, Toilettenplanung BarrierefreiheitSeite 5 von 11 Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung Reinigungskonzept und Konzept zur Abfallentsorgung. Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens Konzept für ein Besucherinformations- und – leitsystem Sanitätskonzept, evtl. Kinderbetreuung usw. Erstellung und Umsetzung ÖPNV- bzw. Park- & Ride- Konzept (Verkehrskonzept) Bühnenprogramm Medienpartnerschaft Benennung von Referenzprojekten. Weitere - vom Veranstalter erbrachte - Leistungen, die Erwähnung im Konzept finden: 30% Nachhaltigkeit Umweltverträglichkeit Abstimmung mit der Tourismus- & Congress GmbH Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn/ Tourismus- & Congress GmbH in den Bereichen Marketing- und WerbungSeite 6 von 11 Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung Bei der Nutzung von privaten Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers im Vorfeld einzuholen. Veranstaltungsgebiet nicht eingezäunt, Öffentlichkeit ist gewährleistet Nähe zum Rhein Einbezug der Rheinufer in Richtung Bonn Innenstadt/Beuel Veranstaltungskonzept rechtsrheinische Rheinaue Länger- bzw. mittelfristige Zusammenarbeit ist eingeplant Attraktivität der Landveranstaltung Bekannt und bewährt 10% Veranstaltungskonzept ist eine neue Idee 10%Seite 7 von 11 Interessenbekundungsverfahren Rhein in Flammen 2024 bis einschl. 2026 Landveranstaltung Erwartete Anziehungskraft auf das Publikum 10% Gestaltung/Optik Illuminationskonzept 10%Seite 8 von 11 1 Auslobung Betr. Interessensbekundung Landveranstaltung Rhein in Flammen 2024 bis 2026 Die traditionsreiche Veranstaltung „Rhein in Flammen – am Siebengebirge“ findet jährlich am ersten Wochenende im Mai statt. Rhein in Flammen zieht als wichtige touristische Attraktion jährlich zahlreiche Besucher aus Bonn, der Region sowie aus ganz Deutschland und den Nachbarländern an. Die Veranstaltung hat sich touristisch in den vergangenen Jahren kontinuierlich positiv entwickelt. Seit 2006 ist die Tourismus- & Congress GmbH Region Bonn/Rhein- Sieg/Ahrweiler (T&C) in Bezug auf Rhein in Flammen der Vertragspartner der Stadt Bonn, die auch über die in Form einer Wort- und Bildmarke geschützten Namensrechte an Rhein in Flammen verfügt. Die Landveranstaltung in Bonn fand zunächst nur im Freizeitpark Rheinaue statt und hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend auch in den rechtsrheinischen Bereich in Beuel ausgedehnt. 2010 und 2011 wurde die Veranstaltungsfläche im Freizeitpark eingezäunt, dies hat sich für den Charakter der Veranstaltung als nicht förderlich erwiesen. Die Stadt Bonn und die Tourismus- & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler sind sich darüber einig, dass nur durch ein neues oder überarbeitetes Konzept für die Landveranstaltung anlässlich Rhein in Flammen in Bonn die Attraktivität der Veranstaltung langfristig gesichert und gesteigert werden kann. Die Stadtverwaltung Bonn sucht daher einen Veranstalter*in / eine Veranstalter*innengemeinschaft, der / die bereit ist, auf eigene Kosten und eigenes wirtschaftliches Risiko erstmals am 4. Mai 2024 die Landveranstaltung zu Rhein in Flammen mit einem neuen Konzept durchzuführen. Das Veranstaltungsgebiet ist nicht auf die bisherige Fläche der Landveranstaltung im Freizeitpark Rheinaue sowie im Bereich des Bonner Bogens beschränkt. Vielmehr wird eine engere Einbindung der öffentlichen Flächen entlang des Rheins sowie eine stärkere Anbindung an die Bonner Innenstadt gewünscht. Ziel eines neuen Konzeptes ist die langfristige Sicherung und Steigerung der Attraktivität der Bonner Landveranstaltung Rhein in Flammen sowohl links- wie auch rechtsrheinisch. Die Durchführung ist zunächst auf die Jahr 2024 bis 2026 angelegt mit der Möglichkeit zu einer mittel- bis längerfristigen Zusammenarbeit. Die Einreichung eines tragfähigen Konzeptes zur Durchführung des anlässlich Rhein in Flammen stattfindenden Schiffkonvois kann optional erfolgen und wird bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen gesondert berücksichtigt. Bewerber*innen, die ausschließlich ein Konzept für die Landveranstaltung in der Bonner Rheinaue einreichen, erhalten dadurch keinen Nachteil. Die Präsentation eines hochwertigen Bühnenprogramms sowie die Gewinnung einer Medienpartnerschaft sind Teil des vorzulegenden Durchführungskonzeptes. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen: Die Veranstaltung kann auf öffentlicher Fläche stattfinden, wenn dafür alle Voraussetzungen vorliegen. Bei der Nutzung von privaten Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers im Vorfeld einzuholen. Das Veranstaltungsgebiet kann optional in dem Bereich zwischen der Konrad-Adenauer- Brücke und der Kennedybrücke geplant werden (Rheinufer linksrheinisch zwischen der Ersten Fährgasse und der Charles-de-Gaulles-Straße, rechtsrheinisch zwischen Hans- Steger-Ufer und Rhenusallee) und/oder dem bisherigen Veranstaltungsgebiet (linksrheinisch: Freizeitpark Rheinaue, rechtsrheinisch: Hermann-Bleibtreu-Ufer)Seite 9 von 11 2 Zeitraum: 1. Maiwochenende zuzüglich Auf- und Abbautagen, die auf ein Minimum begrenzt sein müssen. Der Hauptveranstaltungstag ist Samstag, eine Erweiterung auf ein Programm am Freitag und / oder am Sonntag ist möglich. Auf- und Abbauarbeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sind nicht zulässig. Der Veranstalter hat die Durchführung auf seine Rechnung durchzuführen. Seitens der Bundesstadt Bonn werden keine Zuschüsse gewährt. Die Veranstalter*in akquiriert eigene Sponsorenmittel. Eine Kooperation mit den am Platz ansässigen Gastronomen ist empfehlenswert. Die Verkehrssicherungspflicht / Haftung obliegt der Betreiber*in. Eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie eine Versicherung für Gelände- und Sachschäden sind abzuschließen Auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Landveranstaltung ist zu achten. Enge Abstimmung mit der Tourismus- & Congress GmbH, die grundsätzlich die Rechte an Rhein in Flammen hat. Folgende Leistungen sind von der Veranstalterin oder dem Veranstalter zu erbringen: Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Landveranstaltung einschließlich Organisation und Umsetzung. Optional kann das Konzept auch die Organisation des musiksynchronen Höhenfeuerwerks enthalten, insbesondere bei Planung eines Gesamtkonzeptes inkl. Durchführung des Schiffkonvois Erstellung eines Illuminierungskonzeptes der Rheinaue (links-und rechtsrheinisch) Erstellung eines Finanzkonzeptes gegebenenfalls unter eigener Akquisition von Sponsoren. Erstellung eines Logistikkonzeptes sowie die Bereitstellung der kompletten erforderlichen Infrastruktur. Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen Erstellung eines Verkehrskonzeptes Erstellung von maßstabsgerechten Detailplänen für Bebauung und Möblierung unter Berücksichtigung der notwendigen Einschränkungen wie z. B. Rettungswege Darstellung der Maßnahmen für die ungehinderte Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen des Sanitäts- und Rettungsdienstes. Bewertung und Protokollierung zu erwartender Einschränkungen für Betroffene (Verkehrsführung, Anwohnerparkplätze, Einhaltung von Lärmschutz- und sonstigen Vorschriften und Einholung von Genehmigungen) Regelmäßige Reinigung und Abfallentsorgung der genutzten Flächen sowie der angrenzenden Gebiete. Ihre Konzeption muss folgende Bestandteile beinhalten: Veranstaltungskonzept mit Angaben zu Veranstaltungszeiten und gastronomischem Angebot. Lageplan mit Beschreibung aller Aufbauten und maßstabsgetreue Einzeichnung Finanzierungskonzept. Energie-, Wasser- und Entsorgungskonzept, Toilettenplanung Gestaltung von barrierefreien Zugängen, insbesondere Gastronomie und Sanitäranlagen Reinigungskonzept und Konzept zur Abfallentsorgung. Konzept für ein Besucherinformations- und -leitsystem Sanitätskonzept, evtl. Kinderbetreuung usw. ÖPNV- bzw. Park- & Ride-Konzeptes Genehmigungsmanagement (z.B. GEMA-Rechte). Benennung von Referenzprojekten. Diese bilden die Entscheidungskriterien.Seite 10 von 11 3 Der Veranstalter / die Veranstaltergemeinschaft wird bei der Einholung der notwendigen städtischen Genehmigungen durch die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste- Amt 33- 51/Veranstaltungskoordination, unterstützt. Ihr Angebot senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag bis zum 01.06.2023 an die Bundesstadt Bonn Amt 33-51 / Veranstaltungskoordination Betreff: „Rhein in Flammen 2024 bis 2026“ Postanschrift: Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerdienste / Veranstaltungskoordination, Telefon 0228 77 20 86.Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de