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230222-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Verlässlichkeit ÖPNV

Nummer
230222-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230222 CDU-Große Anfrage: Verlässlichkeit ÖPNV

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230222-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Verlässlichkeit ÖPNV
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit der SWBV zur Großen Anfrage
der CDU wie folgt Stellung:
Zu 1.: Warum konnten zum Jahresanfang nicht alle ausgeschriebenen Leistun-
gen im Fahrplan übernommen werden?
Zum Fahrplanwechsel wurden Leistungen an ein Subunternehmen vergeben,
das die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen konnte.
Zu 2.: Konnte ein Sub-Unternehmer seine Leistungen nicht erfüllen?
Dies ist korrekt; die beauftragten Leistungen wurden nicht erfüllt.
Zu 3.: Wenn ja, woran hat es genau gelegen?
Der Subunternehmer hat vertragswidrig gehandelt.
Zu 4.: Wie sind generell die Ausfallzeiten bei der SWB sowie bei den jew. ein-
zelnen Sub-Unternehmen?
Die Ausfalldaten werden fortlaufend erfasst und quartalsweise ausgewertet
sowie dem Aufgabenträger übermittelt. Die Verwaltung stellt den politischen
Gremien bzw. der Öffentlichkeit Leistungs- und Pünktlichkeitswerte halbjährlich
in einer Mitteilungsvorlage vor.
Zu 5.: Hat ein Sub-Unternehmen selbst für einen Ersatz bei den eigenen Aus-
fällen (z.B. Bus defekt oder Fahrer/in fällt aus) zu sorgen?
Ja, dieser Punkt ist Vertragsgegenstand.
Zu 6.: Wenn nein, übernimmt dann die SWB die Leistungen?
Nein, die Leistungen werden nicht von der SWB übernommen.
Zu 7.: Wenn ja, wie sind die Reaktionszeiten des jeweiligen Sub-
Unternehmens?
Die Subunternehmer reagieren bei Störungen schnellstmöglich.
Zu 8.: Ist die selbstständige Leistungserfüllung, auch bei defekt etc., der Sub-
Unternehmer Bestandteil der Ausschreibungen?
Die selbstständige Leistungserfüllung ist Vertragsgegenstand.
Zu 9.: Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausschreibung von Fahrleistung? Gibt
es eine Bewertungsmatrix?Seite 1 von 2
Seite 2
Die Ausschreibung erfolgt nach verschiedenen Kriterien, welche anhand einer
Bewertungsmatrix gewichtet werden. Die Bedingungen werden im Rahmen der
jeweiligen Ausschreibung festgelegt und veröffentlicht.
Zu 10.: Wie kann generell (auch durch künftige Ausschreibungen) die Verläss-
lichkeit des ÖPNVs besser sichergestellt werden?
Die SWBV achtet bei Ausschreibungen auf die Verlässlichkeit der Bieter. Leider
kann es dennoch vorkommen, dass Bieter ihre Zusagen nicht einhalten. Hier
werden dann Vertrags- oder Konventionalstrafen verhängt bzw. eine Kündigung
ausgesprochen.
Anlage/n
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