230219 · Mitteilungsvorlage
Graffiti-Wettbewerb für ein temporäres Mural an der „Hall of Fame“ am Brassertufer
Kerndaten
- Nummer
- 230219
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Kunstkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230219 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Graffiti-Wettbewerb für ein temporäres Mural an der „Hall of Fame“ am Brassertufer Beratungsfolge Kunstkommission 02.03.2023 Kenntnisnahme Kulturausschuss 28.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: In Bonn gibt es seit vielen Jahren nur sehr wenige legale Möglichkeiten Graffitikunst öffentlich auszuüben (zwei Wände: Rheinaue und Haus der Jugend). Die Wand am Brassertufer unterhalb des AMERON Bonn Hotel Königshof hat das Angebot entscheidend vergrößert. Bereits an der Eröffnung der zur Verfügung stehende Fläche von maximal 55 Metern Länge und 5,50 Metern Höhe waren über 40 Künstler*innen beteiligt. Zur Verfügung gestellt wird diese Wand vom Hotel Königshof unter der Maßgabe, dass in den Zeiten der Terrassensaison keine Sprühaktionen stattfinden, da durch die entstehenden Gase kein Aufenthalt auf der Terrasse mehr zumutbar ist. Zur Nutzung als „Hall of Fame“, (jede*r darf jederzeit sprayen und malen) steht damit der Zeitraum vom 15. Oktober eines Jahres bis zum 15. März des darauffolgenden Jahres zur Verfügung. Im Sommerhalbjahr soll ein jährlich wechselndes Mural für die Dauer von sechs Monaten (15. März bis 15. Oktober) aufgebracht werden. Für die Nutzung als Graffitiwand liegt zudem eine denkmalrechtliche Genehmigung vor, in der gefordert wird, dass die Gestaltung des jeweiligen dauerhaften Sommerbildes rechtzeitig der Unteren Denkmalbehörde zur denkmalrechtlichen Erlaubnis vorzulegen ist. Insofern ein Wettbewerb dafür durchgeführt wird, ist die Untere Denkmalbehörde an der Vorprüfung zu beteiligen. Umsetzung: Das Kulturamt hat sich in Abstimmung mit dem Initiator der „Hall of Fame" für die Durchführung eines Wettbewerbs zur Aufbringung des Murals entschieden. Der ausgeschriebene Wettbewerb soll sich in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde mit den Mitteln der Street Art dem Thema der Grenze in all ihren Facetten (Verbindendes, Grenzübertretungen, römischer Stützpunkt Bonn etc.) widmen. Ziel ist es, möglichst viele Künstler*innen der Szene daran zu beteiligen. Daher setzt sich das geplante Mural aus den Skizzen mehrerer ausgewählter Einreichungen zusammen. Über die Auswahl der Skizzen, die verwendetSeite 1 von 2 Seite 2 werden, entscheidet eine Jury. Es ist geplant die Skizzen, die nicht für das Mural ausgewählt werden, temporär auf Außenwerbeträgern im öffentlichen Raum, von den Künstler*innen selbst gesprayt, auszustellen. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die mögliche Umsetzung bis zum 15. März wird die Kunstkommission über diesen Wettbewerb in diesem Jahr per Mitteilungsvorlage informiert. Durch die Beteiligung der Kunstkommissionsmitglieder Frau Pech und Herrn Prof. Berg in der Jury, die aufgrund ihrer besonderen Fachkompetenz auf dem Gebiet Graffiti bzw. großflächige Malerei zur Teilnahme an der Jury ausgewählt wurden, ist die Kommission jedoch in die Entscheidungsfindung eingebunden. Für den nächsten Wettbewerb in 2024 wird die Kunstkommission entsprechend frühzeitig durch eine Beschlussvorlage informiert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.01 Kulturelle Projekte 1.04.01.01 Kulturelle Projekte Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.500 Euro 141000401 74.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.500 Euro Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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