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230219 · Mitteilungsvorlage

Graffiti-Wettbewerb für ein temporäres Mural an der „Hall of Fame“ am Brassertufer

Nummer
230219
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 28.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Kunstkommission 02.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,7 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230219
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Graffiti-Wettbewerb für ein temporäres Mural an der
„Hall of Fame“ am Brassertufer
Beratungsfolge
Kunstkommission 02.03.2023 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 28.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In Bonn gibt es seit vielen Jahren nur sehr wenige legale Möglichkeiten
Graffitikunst öffentlich auszuüben (zwei Wände: Rheinaue und Haus der
Jugend). Die Wand am Brassertufer unterhalb des AMERON Bonn Hotel
Königshof hat das Angebot entscheidend vergrößert. Bereits an der Eröffnung
der zur Verfügung stehende Fläche von maximal 55 Metern Länge und 5,50
Metern Höhe waren über 40 Künstler*innen beteiligt.
Zur Verfügung gestellt wird diese Wand vom Hotel Königshof unter der
Maßgabe, dass in den Zeiten der Terrassensaison keine Sprühaktionen
stattfinden, da durch die entstehenden Gase kein Aufenthalt auf der Terrasse
mehr zumutbar ist. Zur Nutzung als „Hall of Fame“, (jede*r darf jederzeit
sprayen und malen) steht damit der Zeitraum vom 15. Oktober eines Jahres bis
zum 15. März des darauffolgenden Jahres zur Verfügung. Im Sommerhalbjahr
soll ein jährlich wechselndes Mural für die Dauer von sechs Monaten (15. März
bis 15. Oktober) aufgebracht werden.
Für die Nutzung als Graffitiwand liegt zudem eine denkmalrechtliche
Genehmigung vor, in der gefordert wird, dass die Gestaltung des jeweiligen
dauerhaften Sommerbildes rechtzeitig der Unteren Denkmalbehörde zur
denkmalrechtlichen Erlaubnis vorzulegen ist. Insofern ein Wettbewerb dafür
durchgeführt wird, ist die Untere Denkmalbehörde an der Vorprüfung zu
beteiligen.
Umsetzung:
Das Kulturamt hat sich in Abstimmung mit dem Initiator der „Hall of Fame" für
die Durchführung eines Wettbewerbs zur Aufbringung des Murals entschieden.
Der ausgeschriebene Wettbewerb soll sich in Absprache mit der Unteren
Denkmalbehörde mit den Mitteln der Street Art dem Thema der Grenze in all
ihren Facetten (Verbindendes, Grenzübertretungen, römischer Stützpunkt Bonn
etc.) widmen.
Ziel ist es, möglichst viele Künstler*innen der Szene daran zu beteiligen. Daher
setzt sich das geplante Mural aus den Skizzen mehrerer ausgewählter
Einreichungen zusammen. Über die Auswahl der Skizzen, die verwendetSeite 1 von 2
Seite 2
werden, entscheidet eine Jury. Es ist geplant die Skizzen, die nicht für das
Mural ausgewählt werden, temporär auf Außenwerbeträgern im öffentlichen
Raum, von den Künstler*innen selbst gesprayt, auszustellen.
Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die mögliche
Umsetzung bis zum 15. März wird die Kunstkommission über diesen
Wettbewerb in diesem Jahr per Mitteilungsvorlage informiert.
Durch die Beteiligung der Kunstkommissionsmitglieder Frau Pech und Herrn
Prof. Berg in der Jury, die aufgrund ihrer besonderen Fachkompetenz auf dem
Gebiet Graffiti bzw. großflächige Malerei zur Teilnahme an der Jury ausgewählt
wurden, ist die Kommission jedoch in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Für den nächsten Wettbewerb in 2024 wird die Kunstkommission entsprechend
frühzeitig durch eine Beschlussvorlage informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.01 Kulturelle Projekte 1.04.01.01 Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.500 Euro 141000401
74.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.500 Euro
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de