← Vorlagen

230213-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baumersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße

Nummer
230213-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230213 Bürgerantrag: Baumersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.094 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230213-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Baumersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Hubert-Jedin-Straße befinden sich 10 Baumstandorte, von denen derzeit
4 Standorte unbesetzt sind (1 Fällung in 03/2018, 2 Fällungen in 01/2022 und 1
Fällung in 01/2023). Alle 4 Bäume (Kupfer-Felsenbirne) waren absterbend oder
bereits abgestorben und mussten aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt
werden.
Eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle war für die vergangene Pflanzperiode
2022/2023 nicht vorgesehen. In der nächsten Pflanzperiode 2023/2024 ist eine
größere Maßnahme “Dransdorf, Lessenich & Messdorf“ geplant, in deren Zuge
auch die Hubert-Jedin-Straße auf Ersatzpflanzung geprüft und soweit möglich
wieder mit Bäumen bepflanzt wird. Die Bezirksvertretung wird hierüber im
Rahmen der erforderlichen Beschlussvorlage zur Einleitung des
Vergabeverfahrens informiert werden.
Der Baumbestand in der Hubert-Jedin-Straße wurde seinerzeit, den damaligen
Erkenntnissen und der Berücksichtigung großzügiger Parkmöglichkeiten
folgend, in relativ kleinen Baumbeeten etabliert. Der fehlentwickelte Wuchs der
Bäume ist hauptsächlich auf unzureichende Standortbedingungen
zurückzuführen. Heutzutage ist (wie weiter unten beschrieben) in entsprechend
vorbereiteten, vergrößerten und sanierten Pflanzbeeten durchaus die Kupfer-
Felsenbirne als Straßenbaum nachhaltig zu etablieren. Dennoch wird im
Rahmen der Detailplanung die künftige Sollbaumart in dieser Straße überprüft.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Die technischen
Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Bei der Ersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße wird es von daher
zwangsweise durch die dringend erforderlichen Beetaufweitungen auch zum
Verlust von Parkflächen kommen.Seite 1 von 2
Seite 2
Nicht alle bisherigen Baumstandorte sind uneingeschränkt für eine
Wiederbepflanzung geeignet. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz,
können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Die
Gründe einer Nichtwiederbepflanzbarkeit eines ehemaligen Baumstandortes
können vielfältig sein: Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden
Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse –
verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der
Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu
Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass
ein ehemaliges Baumbeet mitunter nicht wiederbepflanzt werden kann. Wenn
eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr
möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. Nur
in Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig,
wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen
unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr
dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre.
Strauchpflanzungen in Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ
problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen,
meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder
einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen
zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren
Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal-
oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen
Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung
weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Mit den derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln können jährlich
zwischen 600 und 700 städtische Straßenbäume in Bonn realisiert werden.
Weitere finanzielle Mittel wurden für die Umsetzung des Stadtbaumkonzeptes
(DS-Nr. 230524) zur Begrünung der bisher baumlosen Straßen im Stadtgebiet
angemeldet.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag damit als
erledigt.
Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de