230213-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baumersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230213-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230213-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Baumersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Hubert-Jedin-Straße befinden sich 10 Baumstandorte, von denen derzeit 4 Standorte unbesetzt sind (1 Fällung in 03/2018, 2 Fällungen in 01/2022 und 1 Fällung in 01/2023). Alle 4 Bäume (Kupfer-Felsenbirne) waren absterbend oder bereits abgestorben und mussten aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle war für die vergangene Pflanzperiode 2022/2023 nicht vorgesehen. In der nächsten Pflanzperiode 2023/2024 ist eine größere Maßnahme “Dransdorf, Lessenich & Messdorf“ geplant, in deren Zuge auch die Hubert-Jedin-Straße auf Ersatzpflanzung geprüft und soweit möglich wieder mit Bäumen bepflanzt wird. Die Bezirksvertretung wird hierüber im Rahmen der erforderlichen Beschlussvorlage zur Einleitung des Vergabeverfahrens informiert werden. Der Baumbestand in der Hubert-Jedin-Straße wurde seinerzeit, den damaligen Erkenntnissen und der Berücksichtigung großzügiger Parkmöglichkeiten folgend, in relativ kleinen Baumbeeten etabliert. Der fehlentwickelte Wuchs der Bäume ist hauptsächlich auf unzureichende Standortbedingungen zurückzuführen. Heutzutage ist (wie weiter unten beschrieben) in entsprechend vorbereiteten, vergrößerten und sanierten Pflanzbeeten durchaus die Kupfer- Felsenbirne als Straßenbaum nachhaltig zu etablieren. Dennoch wird im Rahmen der Detailplanung die künftige Sollbaumart in dieser Straße überprüft. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Bei der Ersatzpflanzung in der Hubert-Jedin-Straße wird es von daher zwangsweise durch die dringend erforderlichen Beetaufweitungen auch zum Verlust von Parkflächen kommen.Seite 1 von 2 Seite 2 Nicht alle bisherigen Baumstandorte sind uneingeschränkt für eine Wiederbepflanzung geeignet. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Die Gründe einer Nichtwiederbepflanzbarkeit eines ehemaligen Baumstandortes können vielfältig sein: Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet mitunter nicht wiederbepflanzt werden kann. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. Nur in Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln können jährlich zwischen 600 und 700 städtische Straßenbäume in Bonn realisiert werden. Weitere finanzielle Mittel wurden für die Umsetzung des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) zur Begrünung der bisher baumlosen Straßen im Stadtgebiet angemeldet. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag damit als erledigt. Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de