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230208 · Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn zum 01.08.2023

Nummer
230208
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 28.02.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 230208-01 ST Änderung der Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn zum 01.08.2023
  2. 230208-02 AA Rhein Grün AA: Änderung der Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn zum 01.08.2023

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Beschlussvorlage
öffentlich
230208
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
46 Theater der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Änderung der Entgeltordnung für das Theater der
Bundesstadt Bonn zum 01.08.2023
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der
beigefügten neuen Fassung (Anlage 2) mit Wirkung vom 01.08.2023
beschlossen.
Begründung
Die Anpassung der Entgeltordnung wird von dem Leitgedanken geprägt, unter
Abwägung der aktuellen Gesamtsituation Erfahrungen über das Kaufverhalten
der Kundinnen und Kunden einfließen zu lassen und die Attraktivität für
bestimmte Personengruppen, insbesondere Familien und junge Menschen zu
stärken. Darüber hinaus möchten wir Anreize für den Bereich der Abonnements
schaffen.
Die moderate Anpassung der Preise, die zuletzt zur Spielzeit 2016/2017
angehoben wurden, ist wegen der in allen Bereichen steigenden Kosten
erforderlich. Sie ist mit Blick auf die finanziellen Belastungen, die die Menschen
derzeit treffen, im Opernhaus und Schauspielhaus so ausgestaltet, dass die
teureren Preisgruppen (I bis III) gestaffelt angehoben werden und das preislich
niederschwelligere Angebot der unteren Preisgruppen (IV und V) nicht
verändert wird.
Der Einheitspreis der Werkstattbühne wurde um 1 € je Platz angehoben.
Die Preise wurden durchschnittlich um 3,3 % angehoben. Bei gleichem
Besucherzuspruch (Vergleichsannahme Spielzeit 2018/2019) ist mit
Mehreinnahmen von rund 90.000 € je Spielzeit zu rechnen.
In der Anlage wird sowohl die endgültige Fassung (Anlage 2) ab 01.08.2023 als
auch die Änderungsversion (Anlage 1) von der alten zur neuen Entgeltordnung
mit Darstellung der Änderungen beigefügt. Desweiteren wurde die derzeit
gültige Fassung (Anlage 3) beigefügt.Seite 1 von 25
Seite 2
Nachfolgend wird auf die einzelnen Änderungen der Entgeltordnung
eingegangen:
• § 2 Nr. 3 EO: Bei den Preisen erfolgt eine Anpassung in allen
Kategorien der Preisgruppen I bis III um 1 bis 3 €. Die Anhebungen
sollen die in allen Bereichen gestiegenen Kosten etwas abmildern. Die
Preisgruppen IV und V sind unverändert.
• § 2 Nr. 4 EO: Es erfolgt eine Preiserhöhung in allen Kategorien der
Preisgruppen I bis III um 1 bis 2 €. Die Preisgruppen IV und V sind
preislich unverändert.
• § 2 Nr. 6 EO sieht beim Einheitspreis eine Preiserhöhung um 1 € auf
allen Plätzen vor. Der Einheitspreis für Premieren wird im gleichen
Umfang erhöht.
• § 2 Nr. 7 EO: Neben im Spielplan ausgewiesenen Führungen wird mit
der Ergänzung der Sonderführungen dem Umstand Rechnung
getragen, dass es immer mehr Nachfragen für „geschlossene“
Führungen gibt, für die je nach Aufwand abweichende und individuell
festzulegende Preise gerechtfertigt sind. Matineen sollen künftig, um
deren Attraktivität zu steigern, wieder ohne Eintritt stattfinden (siehe
auch § 2 Nr. 8 EO).
• § 2 Nr. 8 EO: Für Matineen, Gesprächen zur Vermittlung und
Veranstaltungen, die insbesondere zur Bewerbung von neuem
Publikum dienen (hier sind Veranstaltungen wie die Reihe „…und
außerdem“ gemeint) wird künftig auf einen Eintritt verzichtet. Das
Theater erhofft sich, neues Publikum mit diesen Angeboten
anzuwerben, die weitere Vorstellungen besuchen.
• § 2 Nr. 11 EO: Die Rabattmöglichkeiten werden um Seniorinnen und
Senioren ab 60 Jahren erweitert, da hier ein entsprechender Bedarf
durch unsere Vermittlungsabteilung festgestellt wurde. Die Rabattierung
ist speziell nur für ausgewiesene Veranstaltungen dieser Altersgruppe
gültig. Bonn-Ausweis-InhaberInnen soll der Rabatt zusätzlich auf den
reduzierten Preis gewährt werden, da diese Personen sehr wenig Geld
zur Verfügung haben und trotzdem die Möglichkeit erhalten sollen, ins
Theater gehen zu können. Diese zusätzliche Rabattierung findet sich an
mehreren Stellen der überarbeiteten EO.
• § 2 Nr. 13 EO: Dieser Passus wurde neu in die EO aufgenommen, da
es wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche, auf die dieser Passus
insbesondere abzielt, der Übergang in den Abendspielplan ermöglicht
werden soll. Diese Gruppe ist das Publikum von morgen und muss
gesondert beworben werden. Zudem soll Bonn-Ausweis-InhaberInnen
der Rabatt zusätzlich auf den reduzierten Preis gewährt werden.
• § 4 Nr. 1 und 2 EO: Zur Steigerung der Attraktivität unserer
Abonnements wurden die Rabatte etwas erhöht.
• § 4 Nr. 6 EO: Kindern und Jugendlichen soll die Möglichkeit eingeräumt
werden für 15 € (analog zum Schulklassenabo) 3 Vorstellungen zu
besuchen. Bis zu 2 begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt von
25 %. Der Zweck ist, den Übergang von Schulklassenstücken in den
Abendspielplan zu erleichtern.
• § 4 Nr. 7 EO: Die TheaterCard 1+ und 2+ werden namentlich in
Familien-Theatercard 1+ und Familien-Theatercard 2+ umbenannt, um
den Vorteil insbesondere auch für Familien deutlicher zu vermitteln.Seite 2 von 25
Seite 3
• § 4 Nr. 8 EO: Dieser Passus wurde neu aufgenommen, um eine
Entwicklungsmöglichkeit für neue Produkte des Theater Bonn mit dem
Beethoven Orchester Bonn zu schaffen. Das Beethoven Orchester
Bonn müsste in seiner EO ebenfalls die Grundlage schaffen, damit es
die Möglichkeit gibt. Bei der nächsten Anpassung der EO würden die
neuen Produkte jeweils mit aufgenommen.
• § 5 Nr. 1 EO: Die Preise werden nach Recherche an die Preise anderer
Theater angepasst.
• § 5 Nr. 2 EO (gestrichen): Aufgrund der geringen Nachfrage der Young
& More Card und die bereits anderweitig gewährten
Rabattmöglichkeiten für diesen Personenkreis soll die Young & More
Card abgeschafft werden.
• § 5 Nr. 2 (neu) EO: Der Rabatt soll grundsätzlich für den genannten
Personenkreis erhöht werden. Da junges Publikum als Nachwuchs
wichtig für das Theater Bonn ist, streben wir eine Förderung in diesem
Rahmen an. Zudem wurde die Konkretisierung getroffen, dass der
Rabatt für alle Preisgruppen und Preiskategorien gilt.
• § 5 Nr. 3 EO: Aufgrund der Abschaffung der Young & More Card ist die
Streichung notwendig. Um einen weiteren Anreiz für den Personenkreis
zum Abschluss von Wahlabonnements und Festabonnements und
einen Abstand zu den 50 % Regelrabatt zu schaffen, ist die Erhöhung
des Rabattes notwendig.
• § 5 Nr. 4 EO: Da die Stempelkarte so gut wie nicht genutzt wurde, soll
diese abgeschafft werden.
• § 6 Nr. 1 EO: Die Volksbühne e.V. und die Junge Volksbühne sind
insolvent, daher die Streichungen. Da die Reduzierung bereits
umgesetzt wurde, kann dieser Passus gestrichen werden.
• § 6 Nr. 2 EO: Diese Änderungen soll Firmen, Reiseveranstaltern, aber
auch Besuchergruppen von Kongressen oder Messen im Köln/Bonner
Raum das Angebot für kleinere Gruppen ab 10 Personen attraktiver
gestalten und wird der vorherigen Regelung ab 30 Personen
gleichgesetzt, die sich damit erübrigt. Den Rabatt in Höhe von 30 %
sollen Gruppen ab der 50. Person erhalten, daher die Änderung.
• § 6 Nr. 3 EO: Der Ferienpass soll für ein Jahr gelten. Daher ist dieser
entweder für die Herbst- und Osterferien oder die Oster- und
Herbstferien gültig. Das hängt vom jeweiligen Kaufdatum ab.
• § 8 Nr. 1.3 EO: Der Personenkreis zum Erhalt von Steuerkarten soll um
freie MitarbeiterInnen erweitert werden, damit diese sich ebenfalls zum
Vorzugspreis mit den Produktionen vertraut machen können.
• § 8 Nr. 3.8 EO: Dieser Passus soll um die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit ergänzt werden, um flexibler agieren zu können
und den gesamten Marketingbereich mit einzuschließen.
• § 8 Nr. 4.1 EO: Wurde umformuliert und um die internationale Presse
ergänzt.
• § 8 Nr. 5.2 EO: Dieser Passus wurde neu aufgenommen, um
Mitarbeitenden des Theater Bonn, die beratende Tätigkeiten ausführen,
die Möglichkeit einzuräumen, Produktionen kennen zu lernen, um sich
entsprechend auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Da dies insbesondere
zu Beginn einer Produktion Sinn macht, wurde der Anspruch auf einen
Besuch mit einer Dienstkarte auf die ersten drei Vorstellungen begrenzt.
• § 8 Nr. 6.2 EO: Hier wurde eine weitere Einschränkung, nämlich das
Vorliegen einer Einreichmöglichkeit hinzugefügt, da SteuerkartenSeite 3 von 25
Seite 4
grundsätzlich nur bei Einreichmöglichkeiten ausgegeben werden sollen.
• § 8 Nr. 6.3 EO: Es wurde eine Konkretisierung eingefügt, die dem intern
bestehenden Grundsatz, dass maximal 2 Steuerkarten ausgegeben
werden, entspricht.
• § 9 Nr. 2 EO: Um die Abonnentinnen und Abonnenten weiter zu binden,
soll bei der ersten und zweiten Umbuchung auf einen anderen
Aufführungstag auf die Umtauschgebühr verzichtet werden. Um die
Bindung weiter zu fördern und die Abläufe in den Theaterkassen zu
vereinfachen, soll auf die Erhebung der Gebühr für Abonnenten im
genannten Rahmen verzichtet werden. Bei Premierenabonnements
kommt es sehr selten zum Tausch. Da es sich um ein teures
Abonnement handelt, soll hier grundsätzlich auf die Umtauschgebühr
verzichtet werden.
Hiermit soll der Abschluss eines Abonnements attraktiver werden.
Anlage/n
1 Anlage 1_46-01.1_Neue Entgeltordnung ab 01.08.2023 -Änderungsversion-
(öffentlich)
2 Anlage 2_46-01.1_Neue Entgeltordnung ab 01.08.2023 (öffentlich)
3 Anlage 3_Entgeltordnung ab 01.08.2019 -derzeit gültige Fassung- (öffentlich)Seite 4 von 25
46-01-1
1
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in
seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in
die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des
einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F
eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt
durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren
Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in
der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer
Saal gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I 104107 8891 6770 5760 5255 4750
Preis-
gruppe II 9294 7880 5759 4749 4244 3638
Preis-
gruppe III 8283 6869 4748 3637 3132 2627
Preis-
gruppe IV 60 50 36 25 25 20
Preis-
gruppe V 30 20 12 10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und
Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preisgruppe I 3840 3234 2729
Preisgruppe II 3233 2728 2223
Preisgruppe III 2829 2324 1819
Preisgruppe IV 20 15 15
Preisgruppe V 12 9 9Seite 5 von 25
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2
5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion von
der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von
1415,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 1617,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für Matineen und im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf
8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines
Erwachsenen freien Eintritt. Abonnentinnen und Abonnenten des Theaters haben ebenfalls
freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die
Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen.
8. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die
insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben
(komplett neu).
9. Für Karten, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein
Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für
Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V
und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt
ausgenommen.
10. Für die an den in § 8 Ziff. 6 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene
Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
11. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von
Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von
12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich
den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt, Studierende und Menschen mit Schwerbehinderung
erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Alle weiteren Rabatte entfallen.
12. Schulklassen, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel
besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs-
termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für
ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den gleichen
Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
13. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in
Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im
Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. Bei
Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich der in § 7 Nr.
1 genannte Rabatt gewährt (komplett neu).
14. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder-
veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach unten
abweichen.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt,
darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den
vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 und 7 dieser Entgeltordnung entfallen.Seite 6 von 25
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§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden nach der Preiskategorie E im Musiktheater und B im Schauspiel
zuzügl. Vorverkaufsgebühren berechnet. Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:
 Abonnements mit mind. 8 Eintrittskarten: 30 35 %
 Abonnements mit mind. 6 Eintrittskarten: 25 30 %
 Abonnements mit mind. 4 Eintrittskarten: 20 25 %
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht
kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 40 45 % auf die jeweilige
Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten
besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im
Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt
gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum
Preis von 15,00 € je Schüler/-in und begleitender Lehrer/-innen, das zum Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl
einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung (komplett neu)
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach
Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre)
wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem
Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend. (komplett
neu)
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.Seite 7 von 25
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§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige
im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 1510,00 €, im Schauspiel von 108,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden
gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.
2. Kinder, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten für 10 Euro die nicht übertragbare Young & More Card.
Nach erfolgter Registrierung beim Theater erhalten die Inhaber dieser Young & More Card 50 %
Ermäßigung auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
Die Young & More Card wird für die voraussichtliche Dauer der Bezugsberechtigung ausgegeben
und im Bedarfsfall kostenlos verlängert bzw. erneuert. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist
beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
2. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes Die in Absatz 2 aufgeführten Personen erhalten, sofern
sie eine Young & More Card nicht erwerben wollen, eine Ermäßigung von 40% 50% auf
die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
3. Wahlabonnements und Festabonnements werden ohne Young & More Card mit einer
Ermäßigung von 50% 60% auf den Tageskartenpreis angeboten.
4. Für den vorgenannten Personenkreis wird eine Stempelkarte in der Preisgruppe IV angeboten.
Bei sechs besuchten Vorstellungen im Theater ist der Besuch der siebten Vorstellung gratis. Die
Karte ist übertragbar. Weitere Rabattierungen sind ausgeschlossen.
4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für
theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn
und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. und die Volksbühne e.V. erhalten erhält auf die Tageskartenpreise bei
Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 46 %, die Junge
Theatergemeinde und die Junge Volksbühne eine Ermäßigung von 60 %. Ab dem 01.08.2017
reduziert sich der Rabatt für Vollzahler auf 46%.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 10% 20% auf den
Tageskartenpreis für Vollzahler. Gruppen von 30 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung
von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen
größer als ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr je Spielzeit und berechtigt den/ die Inhaber/-in, je
nach Kaufdatum, während derfür die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten
Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu
erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die
dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers
bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.Seite 8 von 25
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§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis
entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung.
2. Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf
Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis
vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der
Theaterkasse ausgegeben werden.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten
Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich
gegen Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn
und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach
Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten
grundsätzlich zum in § 2 Nr. 9 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen
können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen
Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu
besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen
Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice
abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden an:
3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen
Veranstaltungen
3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische
Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirkenSeite 9 von 25
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3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender
vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung
bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz-
lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu
2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketingaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken und für
Marketingaktionen ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf
nicht eingeschränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages
des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben
Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der
Theaterleitung Pressekarten erhalten. Analog kann dies auch auf Vertreter/-innen anderer
Medienorgane bundesweit erweitert werden.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des
§ 2 Nr. 9 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der
Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer
Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. (komplett neu)
5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden
ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle
Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten
erhalten.Seite 10 von 25
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7
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an
der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte
kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache
treffen.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde,
wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag
von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
2. Bei einer durch die/ den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter
Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen
Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der
Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang
5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von
Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2019 23 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 28.03.2019 beschlossene Entgeltordnung für
das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den XXX
Dörner
OberbürgermeisterinSeite 11 von 25
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Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in
seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in
die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des
einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F
eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt
durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren
Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in
der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer
Saal gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I 107 91 70 60 55 50
Preis-
gruppe II 94 80 59 49 44 38
Preis-
gruppe III 83 69 48 37 32 27
Preis-
gruppe IV 60 50 36 25 25 20
Preis-
gruppe V 30 20 12 10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und
Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preisgruppe I 40 34 29
Preisgruppe II 33 28 23
Preisgruppe III 29 24 19
Preisgruppe IV 20 15 15
Preisgruppe V 12 9 9Seite 12 von 25
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2
5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion von
der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von
15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt.
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon
abweichende Preise festlegen.
8. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die
insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben.
9. Für Karten, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein
Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für
Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V
und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt
ausgenommen.
10. Für die an den in § 8 Ziff. 6 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene
Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
11. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von
Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von
12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich
den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt, Studierende und Menschen mit Schwerbehinderung
erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Alle weiteren Rabatte entfallen.
12. Schulklassen, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel
besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs-
termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für
ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den gleichen
Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
13. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in
Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im
Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. Bei
Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich der in § 7
Nr. 1 genannte Rabatt gewährt.
14. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder-
veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach unten
abweichen.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt,
darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den
vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 und 7 dieser Entgeltordnung entfallen.Seite 13 von 25
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§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden nach der Preiskategorie E im Musiktheater und B im Schauspiel
zuzügl. Vorverkaufsgebühren berechnet. Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:
 Abonnements mit mind. 8 Eintrittskarten: 35 %
 Abonnements mit mind. 6 Eintrittskarten: 30 %
 Abonnements mit mind. 4 Eintrittskarten: 25 %
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht
kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten
besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im
Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt
gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum
Preis von 15,00 € je Schüler/-in und begleitender Lehrer/-innen, das zum Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl
einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach
Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre)
wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem
Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.Seite 14 von 25
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§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige
im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden
gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.
2. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die
Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
3. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf
den Tageskartenpreis angeboten.
4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für
theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn
und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für
Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 46 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von
60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis
für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach
Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu
erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die
dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers
bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis
entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 %
Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält
eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der Theaterkasse
ausgegeben werden.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten
Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.Seite 15 von 25
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§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich
gegen Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn
und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach
Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten
grundsätzlich zum in § 2 Nr. 9 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen
können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen
Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu
besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen
Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice
abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden an:
3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen
Veranstaltungen
3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische
Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender
vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung
bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz-
lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu
2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.Seite 16 von 25
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6
3.8 Freikarten für Marketingaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn
dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages
des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben
Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der
Theaterleitung Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des
§ 2 Nr. 9 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der
Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer
Produktion eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden
ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle
Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten
erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an
der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte
kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache
treffen.Seite 17 von 25
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§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde,
wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag
von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter
Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen
Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der
Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang
5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von
Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 28.03.2019 beschlossene Entgeltordnung für
das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den XXX
Dörner
OberbürgermeisterinSeite 18 von 25
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 28.03.2019 -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GV. NRW S. 738) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in
seiner Sitzung am 28.03.2019 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in
die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des
einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F
eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt
durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren
Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in
der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer
Saal gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I 104 88 67 57 52 47
Preis-
gruppe II 92 78 57 47 42 36
Preis-
gruppe III 82 68 47 36 31 26
Preis-
gruppe IV 60 50 36 25 25 20
Preis-
gruppe V 30 20 12 10 10 10Seite 19 von 25
4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und
Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preisgruppe I 38 32 27
Preisgruppe II 32 27 22
Preisgruppe III 28 23 18
Preisgruppe IV 20 15 15
Preisgruppe V 12 9 9
5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion von
der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von
14,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 16,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für Matineen und Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder bis 16
Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Abonnenten des Theaters
haben ebenfalls freien Eintritt.
8. Für Karten, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein
Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für
Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V
und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt
ausgenommen.
9. Für die an den in § 8 Ziff. 6 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene
Tageskartenpreis.
Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
10. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche
durchgeführt bzw. von Kindern gestaltet werden, wird grundsätzlich ein
Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder erhoben. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Alle weiteren Rabatte entfallen.
11. Schulklassen, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel
besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs-
termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind
und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den
gleichen Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl
einzuschränken.
12. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder-
veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach unten
abweichen.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt,
darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den
vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 und 7 dieser Entgeltordnung entfallen. Bonn-Ausweis-Inhaber sind
ausgenommen.Seite 20 von 25
§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden nach der
Preiskategorie E im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren berechnet.
Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:
 Abonnements mit mind. 8 Eintrittskarten: 30 %
 Abonnements mit mind. 6 Eintrittskarten: 25 %
 Abonnements mit mind. 4 Eintrittskarten: 20 %
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist,
besteht kein Erstattungsanspruch.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 40 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die
Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
3. Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der
Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen
Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnenten
des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu
gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis
von 15,-- € je Schüler und begleitender Lehrer, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl
in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
6. TheaterCard 1+ sowie TheaterCard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte
ein Preis von 10,00 € erhoben. Die TheaterCard ist nicht übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von
Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder (bis ein-
schließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die TheaterCard ist
nicht übertragbar.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. An Kinder, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 15,00 €, im Schauspiel von
10,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden
gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.Seite 21 von 25
2. Kinder, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten für 10 Euro die nicht übertragbare Young & More Card.
Nach erfolgter Registrierung beim Theater erhalten die Inhaber dieser Young & More Card 50 %
Ermäßigung auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
Die Young & More Card wird für die voraussichtliche Dauer der Bezugsberechtigung ausgegeben
und im Bedarfsfall kostenlos verlängert bzw. erneuert. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist
beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
3. Die in Absatz 2 aufgeführten Personen erhalten, sofern sie eine Young & More Card nicht
erwerben wollen, eine Ermäßigung von 40 % auf die Tageskartenpreise.
4. Wahlabonnements und Festabonnements werden ohne Young & More Card mit einer
Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis angeboten.
5. Für den vorgenannten Personenkreis wird eine Stempelkarte in der Preisgruppe IV angeboten.
Bei sechs besuchten Vorstellungen im Theater ist der Besuch der siebten Vorstellung gratis. Die
Karte ist übertragbar. Weitere Rabattierungen sind ausgeschlossen.
6. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für
theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten.
Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität
Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. und die Volksbühne e.V. erhalten auf die Tageskartenpreise bei
Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler eine Ermäßigung von 48 %, die Junge Theatergemeinde
und die Junge Volksbühne eine Ermäßigung von 60 %. Ab dem 01.08.2017 reduziert sich der
Rabatt für Vollzahler auf 46%.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf den Tageskarten-
preis für Vollzahler. Gruppen von 30 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf
den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30 % wird für Gruppen größer als 50
Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr je Spielzeit und berechtigt den Inhaber während der
Herbst- und Osterferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu
erwerben. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw.
eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte
entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis
entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung.
2. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern
ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine
kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der Theaterkasse ausgegeben werden.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten
Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.Seite 22 von 25
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen
Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche
Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos
ausgegeben werden.
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, Mitar-
beiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern
sowie am Theater Bonn auftretende Künstler können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 9
festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der
Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten wer-
den, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu
besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter des öffentlichen Lebens
vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice
abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden an:
3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2 Inhaber von Gutscheinen für Neubürger/- innen (mit Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen
Veranstaltungen
3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische
Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/ - innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher
Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis
zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent /-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz-
lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2
weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.Seite 23 von 25
3.8 Freikarten für Marketingaktionen
Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken und für Marketingak-
tionen ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht einge-
schränkt wird und zwar:
 für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
 zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und
aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theater-leitung.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen Presse, die im Auftrage ihrer
Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater
Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. Analog
kann dies auch auf Vertreter/-innen anderer Medienorgane bundesweit erweitert werden.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des
§ 2 Nr. 9 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden
ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle
Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten - für eine
Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der
Theaterleitung ebenfalls Steuerkarten erhalten
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an
der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte
kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache
treffen.Seite 24 von 25
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird
auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10
% erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden
nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
2. Bei einer durch die/ den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter
Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen
Aufführungstag sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein
Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben.
3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden
pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von
Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 03.05.2016 beschlossene Entgeltordnung für
das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den 28.03.2019
Sridharan
OberbürgermeisterSeite 25 von 25

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Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de