230205 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ)
Kerndaten
- Nummer
- 230205
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230205 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Bonner Kindern mit Behinderung erhält das Kinderneurologische Zentrum der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) in den Jahren 2023 und 2024 eine Festbetragsförderung in Höhe von jährlich 200.000 €. Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den leistungsverpflichteten Krankenkassen. Begründung Bis zum Jahr 2019 wurde die Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) zu 85 % von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V getragen und zu 15 % von den Trägern der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII i.V.m. SGB IX ALT. Mit dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX NEU – Eingliederungshilfe – zum 01.01.2020 haben sich die Bedingungen für die Finanzierung der SPZ verändert. Gleichzeitig hatte auch die Rechtsprechung der Sozialgerichte klargestellt, dass die Finanzierung der Leistungen der SPZ vollständig durch die Krankenkassen zu erfolgen hat. Die Krankenkassen vertreten eine andere Rechtsauffassung und treten nicht in entsprechende Verhandlungen ein. Der LVR als Träger der Eingliederungshilfe hat die Finanzierung der Leistungen des SPZ für Kinder im Vorschulalter in 2021 ebenfalls eingestellt. Die Bonner Sozialverwaltung hatte sich in den Jahren 2020 bis 2022 entschieden, die Finanzierung der Leistungen der SPZ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter weitgehender Anwendung der bisherigen Vereinbarungen fortzusetzen. Dieser Finanzierung lagen vereinbarte Pauschalen pro Quartal und Kind zu Grunde (KiNZ: 67,49 €). Im zweitenSeite 1 von 4 Seite 2 Halbjahr 2022 wurde die Förderung auf das KiNZ beschränkt und auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt (DS-Nr. 221072). Der Fokus wurde auf das Kinderneurologische Zentrum Bonn gelegt, da hier die höchste Anzahl an Kinder versorgt und behandelt wird und es sich um eine Bonner Institution handelt. Die Förderung soll in den Jahren 2023 und 2024 fortgesetzt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird ein Zuschuss in Höhe von jährlich 200.000 € gewährt. Die Zahlung erfolgt aus freiwilligen Mitteln und weiterhin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. So ist es ggf. möglich, im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu Gunsten der SPZ und einer rückwirkenden Leistung der Krankenkassen die seitens der Sozialverwaltung geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Dies gilt auch für alle Zahlungen an SPZ aus den Jahren 2020 bis 2022. Das Angebot des KiNZ ist eine wertvolle Ergänzung für die frühe Förderung von Kindern mit Behinderung in Bonn, für die die Unterstützung durch heilpädagogische Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühforderung (IFF) nicht ausreichend ist. Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem KiNZ ist konstruktiv und vertrauensvoll. Die Zahl der Kinder, die auf die Behandlung im KiNZ angewiesen sind, ist hoch. Der Wegfall der Beratungsleistung, die im Rahmen dieser Förderung finanziert wird, würde für die Eltern von Kindern mit Behinderung eine zusätzliche Belastung darstellen und die Angebotsqualität einschränken. Die Klärung der Rechtslage bezüglich der Finanzierung durch die Krankenkassen wird durch die SPZ auf Landesebene gemeinsam vorangetrieben. Durch das SPZ Sankt Augustin konnte inzwischen das Schiedsstellenverfahren angestoßen werden, im Anschluss steht dann der Klageweg offen, der auch beschritten werden soll. Leider gibt es noch immer keine Signale, dass die Krankenkassen ihre Haltung zur Finanzierung der SPZ verändern. Daneben werden die politischen Initiativen der SPZ fortgesetzt, durch eine Änderung der Sozialgesetzgebung Klarheit zu schaffen. Im ersten Halbjahr 2022 beliefen sich die Kosten für Behandlungen von Bonner Kindern in auswärtigen SPZ auf 6.227,26 €. Für Leistungen des KiNZ wurden in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von 108.321,45 € abgerechnet. Für das 2. Halbjahr 2022 erfolgte die beschlossene Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Haushaltsmittel, hierfür standen noch 85.451,29 € zur Verfügung. Das KiNZ erhielt somit eine Gesamtförderung von 193.772,74 €. Im Rahmen der Förderung werden die erbrachten Leistungen anhand von Behandlungslisten dokumentiert. So wird sichergestellt, dass nur Leistungen für Bonner Kinder mit Behinderung erbracht werden. Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.Seite 2 von 4 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein e,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T räg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 200.000 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0 EUR Einzahlungen / Erträge 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 200.000 EUR Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 200.000 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0 EUR Einzahlungen / Erträge 0 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 200.000 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de