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230205 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ)

Nummer
230205
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230205
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Leistungen des
Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik
Bonn (KiNZ)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Bonner Kindern mit
Behinderung erhält das Kinderneurologische Zentrum der LVR-Klinik Bonn
(KiNZ) in den Jahren 2023 und 2024 eine Festbetragsförderung in Höhe von
jährlich 200.000 €.
Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen
Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Sie erfolgt ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den
leistungsverpflichteten Krankenkassen.
Begründung
Bis zum Jahr 2019 wurde die Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
zu 85 % von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V getragen und zu 15 %
von den Trägern der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB
XII i.V.m. SGB IX ALT.
Mit dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX NEU – Eingliederungshilfe – zum
01.01.2020 haben sich die Bedingungen für die Finanzierung der SPZ
verändert. Gleichzeitig hatte auch die Rechtsprechung der Sozialgerichte
klargestellt, dass die Finanzierung der Leistungen der SPZ vollständig durch
die Krankenkassen zu erfolgen hat. Die Krankenkassen vertreten eine andere
Rechtsauffassung und treten nicht in entsprechende Verhandlungen ein. Der
LVR als Träger der Eingliederungshilfe hat die Finanzierung der Leistungen des
SPZ für Kinder im Vorschulalter in 2021 ebenfalls eingestellt.
Die Bonner Sozialverwaltung hatte sich in den Jahren 2020 bis 2022
entschieden, die Finanzierung der Leistungen der SPZ ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht unter weitgehender Anwendung der bisherigen
Vereinbarungen fortzusetzen. Dieser Finanzierung lagen vereinbarte
Pauschalen pro Quartal und Kind zu Grunde (KiNZ: 67,49 €). Im zweitenSeite 1 von 4
Seite 2
Halbjahr 2022 wurde die Förderung auf das KiNZ beschränkt und auf eine
Festbetragsfinanzierung umgestellt (DS-Nr. 221072). Der Fokus wurde auf das
Kinderneurologische Zentrum Bonn gelegt, da hier die höchste Anzahl an
Kinder versorgt und behandelt wird und es sich um eine Bonner Institution
handelt.
Die Förderung soll in den Jahren 2023 und 2024 fortgesetzt werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird ein Zuschuss in
Höhe von jährlich 200.000 € gewährt. Die Zahlung erfolgt aus freiwilligen
Mitteln und weiterhin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
So ist es ggf. möglich, im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu Gunsten
der SPZ und einer rückwirkenden Leistung der Krankenkassen die seitens der
Sozialverwaltung geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Dies gilt auch für alle
Zahlungen an SPZ aus den Jahren 2020 bis 2022.
Das Angebot des KiNZ ist eine wertvolle Ergänzung für die frühe Förderung
von Kindern mit Behinderung in Bonn, für die die Unterstützung durch
heilpädagogische Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühforderung (IFF)
nicht ausreichend ist. Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem KiNZ ist
konstruktiv und vertrauensvoll. Die Zahl der Kinder, die auf die Behandlung im
KiNZ angewiesen sind, ist hoch. Der Wegfall der Beratungsleistung, die im
Rahmen dieser Förderung finanziert wird, würde für die Eltern von Kindern mit
Behinderung eine zusätzliche Belastung darstellen und die Angebotsqualität
einschränken.
Die Klärung der Rechtslage bezüglich der Finanzierung durch die
Krankenkassen wird durch die SPZ auf Landesebene gemeinsam
vorangetrieben. Durch das SPZ Sankt Augustin konnte inzwischen das
Schiedsstellenverfahren angestoßen werden, im Anschluss steht dann der
Klageweg offen, der auch beschritten werden soll. Leider gibt es noch immer
keine Signale, dass die Krankenkassen ihre Haltung zur Finanzierung der SPZ
verändern.
Daneben werden die politischen Initiativen der SPZ fortgesetzt, durch eine
Änderung der Sozialgesetzgebung Klarheit zu schaffen.
Im ersten Halbjahr 2022 beliefen sich die Kosten für Behandlungen von Bonner
Kindern in auswärtigen SPZ auf 6.227,26 €.
Für Leistungen des KiNZ wurden in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von
108.321,45 € abgerechnet. Für das 2. Halbjahr 2022 erfolgte die beschlossene
Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Haushaltsmittel, hierfür standen noch
85.451,29 € zur Verfügung. Das KiNZ erhielt somit eine Gesamtförderung von
193.772,74 €.
Im Rahmen der Förderung werden die erbrachten Leistungen anhand von
Behandlungslisten dokumentiert. So wird sichergestellt, dass nur Leistungen für
Bonner Kinder mit Behinderung erbracht werden.
Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.Seite 2 von 4
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T
räg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
200.000 EUR 150000506 /
73.1000
2023 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
200.000 EUR
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
200.000 EUR 150000506 /
73.1000
2024 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0 EURSeite 3 von 4
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Haushaltsbelastung
jährlich
200.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de