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230204 · Beschlussvorlage

Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2023/2024

Nummer
230204
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230204
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in
den Jahren 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches
Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel
aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz
des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal:
7.470 € im Jahr 2023 und
7.620 € im Jahr 2024.
Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 29.880 €
und im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 30.480 € zur Verfügung gestellt.
Der Caritasverband für die Stadt Bonn hat mitgeteilt, dass er aufgrund anderer
kirchlicher Mittelzuflüsse auf den Zuschuss zu Gunsten der vier anderen
Beratungsstellen verzichtet.
Daher erhöht sich der Anteil der vier anderen Beratungsstellen auf die oben
genannten Beträge.
Begründung
Aus dem o.g. Sonderfonds erhalten die Bonner Beratungsstellen für
Schwangerschafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel für
Hilfen an Betroffene.
Mit diesen Mitteln kann Hilfe suchenden schwangeren Frauen und jungen
Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not
ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff
StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen bzw.Seite 1 von 3
Seite 2
diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein.
Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis
die Notlage der Schwangeren bzw. der jungen Mutter.
Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen Situationen dringend benötigte
Ausstattungsgegenstände für das Kind beschafft oder durch die Geburt des
Kindes entstandene Verdienstausfälle und sonstige Defizite ausgeglichen oder
abgemindert werden – immer unter der Maßgabe, dass keine anderen
Ansprüche, z.B. an das Jobcenter, bestehen.
Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der
Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden.
Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die maximale Förderung pro
Beratungsstelle (ehemals 5 Stück) entwickelte sich wie folgt:
2020 2021 2022
5.300 EUR 5.300 EUR 5.300 EUR
Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Sie haben
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um den Frauen in Notlagen zeitnahe Hilfen leisten zu können. Die Regelungen
des § 82 GO werden eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
29.880,00 EUR 150000506/
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
29.880,00 EUR
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,son
st.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.480,00 EUR 150000506/
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
30.480,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de