230204 · Beschlussvorlage
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 230204
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.402 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230204 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 7.470 € im Jahr 2023 und 7.620 € im Jahr 2024. Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 29.880 € und im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 30.480 € zur Verfügung gestellt. Der Caritasverband für die Stadt Bonn hat mitgeteilt, dass er aufgrund anderer kirchlicher Mittelzuflüsse auf den Zuschuss zu Gunsten der vier anderen Beratungsstellen verzichtet. Daher erhöht sich der Anteil der vier anderen Beratungsstellen auf die oben genannten Beträge. Begründung Aus dem o.g. Sonderfonds erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwangerschafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel für Hilfen an Betroffene. Mit diesen Mitteln kann Hilfe suchenden schwangeren Frauen und jungen Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen bzw.Seite 1 von 3 Seite 2 diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein. Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis die Notlage der Schwangeren bzw. der jungen Mutter. Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen Situationen dringend benötigte Ausstattungsgegenstände für das Kind beschafft oder durch die Geburt des Kindes entstandene Verdienstausfälle und sonstige Defizite ausgeglichen oder abgemindert werden – immer unter der Maßgabe, dass keine anderen Ansprüche, z.B. an das Jobcenter, bestehen. Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden. Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die maximale Förderung pro Beratungsstelle (ehemals 5 Stück) entwickelte sich wie folgt: 2020 2021 2022 5.300 EUR 5.300 EUR 5.300 EUR Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Sie haben sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Frauen in Notlagen zeitnahe Hilfen leisten zu können. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 29.880,00 EUR 150000506/ 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 29.880,00 EUR Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,son st.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 30.480,00 EUR 150000506/ 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 30.480,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de