230203-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld
Kerndaten
- Nummer
- 230203-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230203-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 18.01.2023 Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld Beratungsfolge Naturschutzbeirat 15.03.2023 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Auf die Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu aus dem vergangenen Jahr – Drucksachen-Nr. 220603 und 220603-01 – wird Bezug genommen. Die Obstbaumallee befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und hier im Landschaftsschutzgebiet „Annaberger Feld“ (LP. 2.7). Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich um eine bereits umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme entsprechend dem damaligen Landschaftsplanentwurf, es folgten Ergänzungen in der Allee im Rahmen des 100 Alleen-Projektes im Jahre 2007. Im aktuell gültigen Landschaftsplan Kottenforst wurde für die Obstbaumallee unter Nr. 7.3.12 die dauerhafte Pflege festgesetzt. Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich weiter um eine gesetzlich geschützte Allee, die im Alleen-Kataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingetragen ist (AL_BN- 0001), und einen geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 39 Abs. 1 Ziffer 1 Landesnaturschutzgesetz darstellt. Die Obstbaumallee befindet sich auf einer in Privatbesitz befindlichen Fläche. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen, in der festgelegt wurde, dass die Anpflanzung der Bäume auf seinem Grundbesitz gestattet wird unter der Bedingung, dass die Pflege der Bäume und der Flächen durch die Stadt Bonn erfolgt. Leider ist die festgesetzte Pflegemaßnahme durch Unstimmigkeiten über mehrere Jahre nicht erfolgt. Dementsprechend häuften sich die Beschwerden durch den Eigentümer und auch den Betreiber des Reiterhofes über die fehlende Flächenpflege insbesondere im Hinblick auf das Einwachsen der Gehölze in die Weidezäune, der Gehölzaufwuchs ragte inzwischen in die Baumkronen hinein. Die Forstabteilung des Amtes 67 hat dann Ende Januar 2022 sowohl die Baum- wie auch die Flächenpflege wiederaufgenommen. Neben derSeite 1 von 5 Seite 2 regelmäßigen, umfassenden Flächenpflege ist vorgesehen, die Baumpflege in drei Abschnitten bis 2024 durchzuführen. Neben dem regelmäßigen Baumschnitt ist auch eine Flächenpflege zum langfristigen Erhalt der Bäume und somit der Allee erforderlich. Die Biologische Station Bonn / Rhein-Erft wurde am 12.01.2022 im Rahmen des Quartalsgespräches über die anstehende Wiederaufnahme der Flächen- und Obstbaumpflege unterrichtet. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der UNB, der Stadtförsterei und der Biologischen Station am 10.02.2022 wurde über die zukünftige Aufteilung der Baumpflege beraten, mit dem Ziel, die Wiederaufnahme der Pflege neu und übersichtlich zu regeln. Dabei beanstandete die Biologische Station die bereits durchgeführte umfassende Flächenpflege und wies darauf hin, dass bekannten Reviere der Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer, Neuntöter und Schwarzkehlchen betroffen wären. Weder die UNB noch die Stadtförsterei hatten zum Zeitpunkt der Pflegearbeiten konkrete Kenntnis über diese Artenvorkommen im Bereich der Allee. Eine zeitnahe Unterrichtung über die Artvorkommen nach Mitteilung über die Wiederaufnahme der Flächenpflege war nicht erfolgt. Bei entsprechender Kenntnis des Vorkommens wäre dies bei den Pflegemaßnahmen berücksichtigt worden. Aufgrund dessen und auf Vorschlag des Naturschutzbeirates wurde die künftige Pflege der Gehölzstrukturen bei einem weiteren Erörterungstermin unter Teilnahme des Eigentümers, des Pächters, der Biologischen Station, Vertreter:innen der Forstabteilung und der Unteren Naturschutzbehörde am 30.09.2022 erörtert und ein Pflegeturnus festgelegt. Bei einem ergänzenden Ortstermin am 19.10.2022 mit Vertreter:innen der Biologischen Station, des Stadtforstes sowie dem Eigentümer und dem Pächter wurden neben dem Pflegeturnus auch die Pflegeabschnitte festgelegt. Zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 wurde die komplette Obstbaumpflege im “langen Schenkel” durch den Stadtforst durchgeführt. Die Pflege der Obstbäume im “kurzen Schenkel” Richtung Annaberger Straße soll entsprechend der neuen vereinbarten Aufteilung künftig durch die Biostation Bonn / Rhein-Erft erfolgen. Diese Bäume wurden bei den Pflegemaßnahmen im Januar vergangenen Jahres durch den Stadtforst zurückgeschnitten. Ebenso wurde die Flächenpflege im Bereich der gesamten Allee entsprechend der Absprachen vom 19.10.2022 mit der Biologischen Station und dem Eigentümer und Pächter durch den Stadtforst durchgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen entsprechen im Umfang der abgestimmten Vorgehensweise. Eine fast vollständige Rodung des Gehölzbestandes ist nicht erfolgt. Entsprechende Fotos über die Rückschnitte einschließlich deren Umfang sind beigefügt. In einem weiteren, zeitnahen Ortstermin sollen weitere Details zum Pflegeumfang und -rhythmus der Flächenpflege, in definierten Abschnitten und für die kommenden Jahre festgelegt werden.Seite 2 von 5 Seite 3 Derzeit erfolgen die Ersatzpflanzungen in den Lücken der Allee ebenfalls durch den Stadtforst. Es wurden insgesamt 20 neue Obstbäume folgender Arten in den vorhandenen Lücken nachgepflanzt: Roter Eiser, Luxemburger Triumpf, Ouillins Reneclode, Rheinischer Bohnapfel, Winterrambour, Rote Sternrenette, Frühzwetsche, Hauszwetsche und Bühler Frühzwetsche. Es ist, wie bereits berichtet, vorgesehen, die beiden Gehölzabschnitte zwischen den Pferdekoppeln für die o. g. Vogelarten aufzuwerten. Die Aufwertung und künftige Pflege der Bereiche erfolgt in Abstimmung mit der Biologischen Station. Anlage/n 1 Anlage - Fotodokumentation (öffentlich)Seite 3 von 5 Pflegemaßnahmen Obstbaumallee Annaberger Feld - Foto-Dokumentation (Januar 2023) Anlage zur Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag (DS 230203)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de