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230203-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld

Nummer
230203-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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  1. 230203 Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230203-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
18.01.2023
Rückschnitt der Gehölze innerhalb der
Obstbaumallee Annaberger Feld
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 15.03.2023 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Auf die Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu aus dem
vergangenen Jahr – Drucksachen-Nr. 220603 und 220603-01 – wird Bezug
genommen.
Die Obstbaumallee befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Kottenforst und hier im Landschaftsschutzgebiet „Annaberger Feld“ (LP. 2.7).
Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich um eine bereits
umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme entsprechend dem damaligen
Landschaftsplanentwurf, es folgten Ergänzungen in der Allee im Rahmen des
100 Alleen-Projektes im Jahre 2007. Im aktuell gültigen Landschaftsplan
Kottenforst wurde für die Obstbaumallee unter Nr. 7.3.12 die dauerhafte Pflege
festgesetzt.
Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich weiter um eine
gesetzlich geschützte Allee, die im Alleen-Kataster des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingetragen ist (AL_BN-
0001), und einen geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 39 Abs. 1 Ziffer
1 Landesnaturschutzgesetz darstellt.
Die Obstbaumallee befindet sich auf einer in Privatbesitz befindlichen Fläche.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Vereinbarung mit dem
Eigentümer geschlossen, in der festgelegt wurde, dass die Anpflanzung der
Bäume auf seinem Grundbesitz gestattet wird unter der Bedingung, dass die
Pflege der Bäume und der Flächen durch die Stadt Bonn erfolgt.
Leider ist die festgesetzte Pflegemaßnahme durch Unstimmigkeiten über
mehrere Jahre nicht erfolgt.
Dementsprechend häuften sich die Beschwerden durch den Eigentümer und
auch den Betreiber des Reiterhofes über die fehlende Flächenpflege
insbesondere im Hinblick auf das Einwachsen der Gehölze in die Weidezäune,
der Gehölzaufwuchs ragte inzwischen in die Baumkronen hinein.
Die Forstabteilung des Amtes 67 hat dann Ende Januar 2022 sowohl die
Baum- wie auch die Flächenpflege wiederaufgenommen. Neben derSeite 1 von 5
Seite 2
regelmäßigen, umfassenden Flächenpflege ist vorgesehen, die Baumpflege in
drei Abschnitten bis 2024 durchzuführen.
Neben dem regelmäßigen Baumschnitt ist auch eine Flächenpflege zum
langfristigen Erhalt der Bäume und somit der Allee erforderlich.
Die Biologische Station Bonn / Rhein-Erft wurde am 12.01.2022 im Rahmen
des Quartalsgespräches über die anstehende Wiederaufnahme der Flächen-
und Obstbaumpflege unterrichtet.
Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der UNB, der Stadtförsterei und
der Biologischen Station am 10.02.2022 wurde über die zukünftige Aufteilung
der Baumpflege beraten, mit dem Ziel, die Wiederaufnahme der Pflege neu
und übersichtlich zu regeln.
Dabei beanstandete die Biologische Station die bereits durchgeführte
umfassende Flächenpflege und wies darauf hin, dass bekannten Reviere der
Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer, Neuntöter und Schwarzkehlchen
betroffen wären.
Weder die UNB noch die Stadtförsterei hatten zum Zeitpunkt der Pflegearbeiten
konkrete Kenntnis über diese Artenvorkommen im Bereich der Allee. Eine
zeitnahe Unterrichtung über die Artvorkommen nach Mitteilung über die
Wiederaufnahme der Flächenpflege war nicht erfolgt. Bei entsprechender
Kenntnis des Vorkommens wäre dies bei den Pflegemaßnahmen berücksichtigt
worden.
Aufgrund dessen und auf Vorschlag des Naturschutzbeirates wurde die
künftige Pflege der Gehölzstrukturen bei einem weiteren Erörterungstermin
unter Teilnahme des Eigentümers, des Pächters, der Biologischen Station,
Vertreter:innen der Forstabteilung und der Unteren Naturschutzbehörde am
30.09.2022 erörtert und ein Pflegeturnus festgelegt.
Bei einem ergänzenden Ortstermin am 19.10.2022 mit Vertreter:innen der
Biologischen Station, des Stadtforstes sowie dem Eigentümer und dem Pächter
wurden neben dem Pflegeturnus auch die Pflegeabschnitte festgelegt.
Zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 wurde die komplette
Obstbaumpflege im “langen Schenkel” durch den Stadtforst durchgeführt. Die
Pflege der Obstbäume im “kurzen Schenkel” Richtung Annaberger Straße soll
entsprechend der neuen vereinbarten Aufteilung künftig durch die Biostation
Bonn / Rhein-Erft erfolgen. Diese Bäume wurden bei den Pflegemaßnahmen im
Januar vergangenen Jahres durch den Stadtforst zurückgeschnitten.
Ebenso wurde die Flächenpflege im Bereich der gesamten Allee entsprechend
der Absprachen vom 19.10.2022 mit der Biologischen Station und dem
Eigentümer und Pächter durch den Stadtforst durchgeführt. Die durchgeführten
Maßnahmen entsprechen im Umfang der abgestimmten Vorgehensweise. Eine
fast vollständige Rodung des Gehölzbestandes ist nicht erfolgt. Entsprechende
Fotos über die Rückschnitte einschließlich deren Umfang sind beigefügt.
In einem weiteren, zeitnahen Ortstermin sollen weitere Details zum
Pflegeumfang und -rhythmus der Flächenpflege, in definierten Abschnitten und
für die kommenden Jahre festgelegt werden.Seite 2 von 5
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Derzeit erfolgen die Ersatzpflanzungen in den Lücken der Allee ebenfalls
durch den Stadtforst. Es wurden insgesamt 20 neue Obstbäume folgender
Arten in den vorhandenen Lücken nachgepflanzt: Roter Eiser, Luxemburger
Triumpf, Ouillins Reneclode, Rheinischer Bohnapfel, Winterrambour, Rote
Sternrenette, Frühzwetsche, Hauszwetsche und Bühler Frühzwetsche.
Es ist, wie bereits berichtet, vorgesehen, die beiden Gehölzabschnitte zwischen
den Pferdekoppeln für die o. g. Vogelarten aufzuwerten. Die Aufwertung und
künftige Pflege der Bereiche erfolgt in Abstimmung mit der Biologischen
Station.
Anlage/n
1 Anlage - Fotodokumentation (öffentlich)Seite 3 von 5
Pflegemaßnahmen Obstbaumallee Annaberger Feld - Foto-Dokumentation (Januar 2023)
Anlage zur Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag (DS 230203)Seite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de