230191-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Geschwindigkeitsdisplays
Kerndaten
- Nummer
- 230191-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230191-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Geschwindigkeitsdisplays Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann zu den einzelnen Fragen Folgendes mitteilen: F.1. Wie ist die generelle Erfahrung der Verwaltung mit den Geschwindigkeitsdisplays „Smilies“? A.1. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass an den entsprechenden Stellen der Verkehr aufmerksamer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung achtet und diese eher einhält. Negative Rückmeldungen des Displays (roter böser Smiley) führen in der Regel zu Bremsvorgängen. F.2. Wie viele Displays wurden schlussendlich beschafft und zwischenzeitlich aufgehangen? A.2. Es wurden die 40 beschlossenen Displays beschafft, davon in 2022 20 Stück aufgehängt. Die übrigen 20 Displays sollen im ersten Quartal 2023 montiert werden. F.3. Wie werden die Displays seitens der Einwohner/innen wahrgenommen? Gibt es hier Erkenntnisse? A.3. Die Rückmeldungen dazu sind ausschließlich positiv. F.4. Welchen Aufwand verursachen die Displays im Hinblick auf Kosten, Personal und Wartung? A.4. Für die Beschaffung von 40 Geschwindigkeitsdisplays sind im Jahr 2022 investive Mittel i.H.v. 160.000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Bis dato sind 40 Geschwindigkeitsdisplays mit einem investiven Gesamtwert von 74.184,65 Euro bezahlt worden. Im Haushaltsjahr 2022 standen somit noch investive Mittel i.H.v. 85.815,35 Euro zur Verfügung. Da noch 20 Displays durchSeite 1 von 2 Seite 2 eine Fremdfirma erstmontiert werden müssen, werden davon 10.000 Euro zur Übertragung in das Jahr 2023 beantragt. Die verbleibenden 75.815,35 Euro stehen dann nicht mehr zur Verfügung und kommen dem Gesamthaushalt zugute. Laufende Aufwendungen (z.B. für Wartungen, Reparaturen, Beseitigung von Vandalismusschäden sowie Montagekosten bei Standortwechseln) können nicht aus investiven Mitteln finanziert werden, insofern wurden 5.000€ für die Haushaltjahre 2023/2024 angemeldet. Leider sind die Displays gelegentlich auch anfällig (Displays fallen aus, Solarmodule werden gestohlen) und es muss sich dann zeitintensiv um die erneute Inbetriebnahme gekümmert werden. Ebenso muss geprüft werden, ob Garantieansprüche geltend gemacht werden müssen. Es kommt vor, dass ein Display längere Zeit nicht in Betrieb ist. Die Betreuung der Geschwindigkeitsdisplays (zum Beispiel in Hinblick auf die Aufstellung und Wartung der Verkehrsüberwachungsanlagen sowie die Auswertung von Verkehrsdaten) könnte auch verwaltungsintern bearbeitet werden. Dieses Vorgehen würde die Einrichtung einer Stelle im Umfang von bis zu 1 VZÄ notwendig machen. Der genaue Umfang sowie die Bewertung der potenziellen Stelle müssten nachlaufend organisatorisch bestimmt werden. Ausgehend von einer ersten Bewertungseinschätzung bis allenfalls E 9a TVöD ist mit Personalkosten in Höhe von bis zu 70.000 € pro Jahr zu rechnen. F.5. Würde die Verwaltung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit empfehlen weitere Displays anzuschaffen? A.5. Sofern entsprechende Haushaltsmittel sowohl für Gerätschaften, laufende Aufwendungen und Personal (siehe 4) beschlossen würden, sieht die Verwaltung einen deutlichen Mehrwert für die Verkehrssicherheit als gegeben an. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de