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230191-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Geschwindigkeitsdisplays

Nummer
230191-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230191 CDU-Große Anfrage: Geschwindigkeitsdisplays

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230191-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Große Anfrage: Geschwindigkeitsdisplays
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann zu den einzelnen Fragen Folgendes mitteilen:
F.1. Wie ist die generelle Erfahrung der Verwaltung mit den
Geschwindigkeitsdisplays „Smilies“?
A.1. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass an den entsprechenden Stellen der
Verkehr aufmerksamer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung achtet und diese
eher einhält. Negative Rückmeldungen des Displays (roter böser Smiley)
führen in der Regel zu Bremsvorgängen.
F.2. Wie viele Displays wurden schlussendlich beschafft und zwischenzeitlich
aufgehangen?
A.2. Es wurden die 40 beschlossenen Displays beschafft, davon in 2022 20
Stück aufgehängt. Die übrigen 20 Displays sollen im ersten Quartal 2023
montiert werden.
F.3. Wie werden die Displays seitens der Einwohner/innen wahrgenommen?
Gibt es hier Erkenntnisse?
A.3. Die Rückmeldungen dazu sind ausschließlich positiv.
F.4. Welchen Aufwand verursachen die Displays im Hinblick auf Kosten,
Personal und Wartung?
A.4. Für die Beschaffung von 40 Geschwindigkeitsdisplays sind im Jahr 2022
investive Mittel i.H.v. 160.000 Euro zur Verfügung gestellt worden.
Bis dato sind 40 Geschwindigkeitsdisplays mit einem investiven Gesamtwert
von 74.184,65 Euro bezahlt worden. Im Haushaltsjahr 2022 standen somit noch
investive Mittel i.H.v. 85.815,35 Euro zur Verfügung. Da noch 20 Displays durchSeite 1 von 2
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eine Fremdfirma erstmontiert werden müssen, werden davon 10.000 Euro zur
Übertragung in das Jahr 2023 beantragt. Die verbleibenden 75.815,35 Euro
stehen dann nicht mehr zur Verfügung und kommen dem Gesamthaushalt
zugute.
Laufende Aufwendungen (z.B. für Wartungen, Reparaturen, Beseitigung von
Vandalismusschäden sowie Montagekosten bei Standortwechseln) können
nicht aus investiven Mitteln finanziert werden, insofern wurden 5.000€ für die
Haushaltjahre 2023/2024 angemeldet.
Leider sind die Displays gelegentlich auch anfällig (Displays fallen aus,
Solarmodule werden gestohlen) und es muss sich dann zeitintensiv um die
erneute Inbetriebnahme gekümmert werden. Ebenso muss geprüft werden, ob
Garantieansprüche geltend gemacht werden müssen. Es kommt vor, dass ein
Display längere Zeit nicht in Betrieb ist.
Die Betreuung der Geschwindigkeitsdisplays (zum Beispiel in Hinblick auf die
Aufstellung und Wartung der Verkehrsüberwachungsanlagen sowie die
Auswertung von Verkehrsdaten) könnte auch verwaltungsintern bearbeitet
werden. Dieses Vorgehen würde die Einrichtung einer Stelle im Umfang von bis
zu 1 VZÄ notwendig machen. Der genaue Umfang sowie die Bewertung der
potenziellen Stelle müssten nachlaufend organisatorisch bestimmt werden.
Ausgehend von einer ersten Bewertungseinschätzung bis allenfalls E 9a TVöD
ist mit Personalkosten in Höhe von bis zu 70.000 € pro Jahr zu rechnen.
F.5. Würde die Verwaltung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit empfehlen
weitere Displays anzuschaffen?
A.5. Sofern entsprechende Haushaltsmittel sowohl für Gerätschaften, laufende
Aufwendungen und Personal (siehe 4) beschlossen würden, sieht die
Verwaltung einen deutlichen Mehrwert für die Verkehrssicherheit als gegeben
an.
Anlage/n
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