230190 · Informationsbrief
Informationsbrief - Abwasserkanal Nesselroder Hof und Engeltalstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230190
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner am Nesselroder Hof und der Engeltalstraße in Bonn-Innenstadt Abwasserkanal Nesselroder Hof und Engeltalstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Kürze die Abwasserkanäle am Nesselroder Hof und in der Engeltalstraße sanieren. Die Sanierung erfolgt in zwei Abschnitten. Ab dem 25.01.2023 werden sechs Kanalschächte und zehn Straßenabläufe in offener Bauweise erneuert. Ein Schachtbauwerk muss um ca. fünf Meter verschoben werden, dementsprechend muss der Kanal in diesem Bereich erneuert werden. Im zweiten Bauabschnitt wird der vorhandene Kanal mit einem Schlauchliner in unterirdischer Bauweise renoviert. Um den Schlauchliner in den alten Kanal einziehen zu können, müssen jeweils punktuell an den Schächten Fahrzeuge für den Liner-Einzug stehen. Diese Arbeiten sind für April 2023 und Mai 2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 181064 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Beeinträchtigungen kommt. Die Straßen Am Nesselroder Hof und die Engeltalstraße werden entsprechend den Bauabschnitten teilgesperrt. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Diese Straßenbaumaßnahmen lösen grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein- Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Mai 2023 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Ralf Waßmann, Telefon 0228-77 4163 ralf.wassmann@bonn.de. Alle Fragen zu Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Sarah Bierbrauer, Telefon 0228 - 77 2237 sarah.bierbrauer@bonn.de. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Januar 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de