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230182 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen

Nummer
230182
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230182
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von
städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die folgende Begegnungsmaßnahme im Rahmen der
Städtepartnerschaften zwischen Bad Godesberg und Frascati (Italien) wird ein
Zuschuss für 2023 i.H.v. 837,50 € gewährt:
Reise von zwölf Mitgliedern des Frauenkreises für Europäische Freundschaft
Bad Godesberg e.V. nach Frascati.
Begründung
Im Rahmen des turnusmäßigen Besuchsprogramms fahren insgesamt zwölf
Mitglieder des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg
e.V. in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2023 nach Frascati. Für die Teilnehmerinnen
fallen u.a. Reisekosten an.
Der Zuschuss berechnet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine, Verbände, Jugend- oder Schülergruppen sowie
sonstige Gruppen oder Gemeinschaften aus Anlass von
städtepartnerschaftlichen Veranstaltungen oder Begegnungen zur Pflege der
Beziehungen mit den Partnerstädten des Stadtbezirks Bad Godesberg“. Ein
Antrag wurde richtlinienkonform spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung
gestellt.
Neben Zuschüssen nach diesen Richtlinien, zahlt die Bezirksverwaltungsstelle
auch Zuschüsse nach „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen“
nach Ende der Antragsfrist Ende September und nach entsprechender
politischer Beschlussfassung aus. Die Auszahlung des überwiegenden Teils
der Transferauszahlungen erfolgt demnach erst im vierten Quartal des
Kalenderjahres. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein genehmigter
Haushalt der Stadt Bonn vorliegen.
Zum Zeitpunkt der Reise des Frauenkreises liegt der Stadt BonnSeite 1 von 2
Seite 2
voraussichtlich noch kein genehmigter Haushalt vor. Daher ist eine Auszahlung
zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung. Die Mittel stehen in
der Finanzstelle 110770131 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
837,50 € 110770131/
73.1000
2023 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de