230182 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 230182
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.903 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230182 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die folgende Begegnungsmaßnahme im Rahmen der Städtepartnerschaften zwischen Bad Godesberg und Frascati (Italien) wird ein Zuschuss für 2023 i.H.v. 837,50 € gewährt: Reise von zwölf Mitgliedern des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg e.V. nach Frascati. Begründung Im Rahmen des turnusmäßigen Besuchsprogramms fahren insgesamt zwölf Mitglieder des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg e.V. in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2023 nach Frascati. Für die Teilnehmerinnen fallen u.a. Reisekosten an. Der Zuschuss berechnet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Jugend- oder Schülergruppen sowie sonstige Gruppen oder Gemeinschaften aus Anlass von städtepartnerschaftlichen Veranstaltungen oder Begegnungen zur Pflege der Beziehungen mit den Partnerstädten des Stadtbezirks Bad Godesberg“. Ein Antrag wurde richtlinienkonform spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung gestellt. Neben Zuschüssen nach diesen Richtlinien, zahlt die Bezirksverwaltungsstelle auch Zuschüsse nach „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen“ nach Ende der Antragsfrist Ende September und nach entsprechender politischer Beschlussfassung aus. Die Auszahlung des überwiegenden Teils der Transferauszahlungen erfolgt demnach erst im vierten Quartal des Kalenderjahres. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein genehmigter Haushalt der Stadt Bonn vorliegen. Zum Zeitpunkt der Reise des Frauenkreises liegt der Stadt BonnSeite 1 von 2 Seite 2 voraussichtlich noch kein genehmigter Haushalt vor. Daher ist eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung. Die Mittel stehen in der Finanzstelle 110770131 zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 837,50 € 110770131/ 73.1000 2023 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de