230181-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens)
Kerndaten
- Nummer
- 230181-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230181-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das gekippte Parken auf dem Gehweg in der Luisenstraße kann nicht als Erwägung in Betracht gezogen werden, da sich dies negativ auf den öffentlichen Nahverkehr auswirken würde. Es gab bereits wesentliche Probleme für den ÖPNV, insbesondere im Bereich der Haltestelle Geißlerstraße, da eine barrierefreie Anfahrt aufgrund zum Teil falsch parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte. Die vorgeschlagene Lösung würde dieses Problem nur noch verschärfen. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 220412 verwiesen (DS-Nr. 220412- 02 ST). Fußgängerüberwege sind im Bereich der Bushaltestellen sowie an Verkehrsinseln an der Luisenstraße nicht ohne bauliche Elemente zulässig, wenn der Straßenquerschnitt es hergibt. Aufgrund der Hinweise auf Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden Geschwindigkeitskontrollen in der Luisenstraße durchgeführt. Am 21.02.23 passierten zwischen 12:50 und 15:00 Uhr insgesamt 152 Fahrzeuge die Messstelle in Fahrtrichtung Reuterstraße, 8 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 11 km/h gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 5,3%. Am 28.02.23 wurden zwischen 12:22 und 15:02 Uhr insgesamt 197 Fahrzeuge gemessen, 4 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 15 km/h gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 2,03%. Anhand der Messungen ist nicht erkennbar, dass durch den Entfall der Parkstände die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf Basis des Beschlusses der BV Bonn vom 06.12.2022 (vgl. DS 212311) zurzeit eine Planung für dieSeite 1 von 2 Seite 2 Luisenstraße erarbeitet wird, welche u.a. die Parksituation nochmals betrachtet. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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