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230181-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens)

Nummer
230181-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230181 Bürgeranträge: Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230181-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verbesserung der Parksituation im Bereich
Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines
Zebrastreifens)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das gekippte Parken auf dem Gehweg in der Luisenstraße kann nicht als
Erwägung in Betracht gezogen werden, da sich dies negativ auf den
öffentlichen Nahverkehr auswirken würde. Es gab bereits wesentliche
Probleme für den ÖPNV, insbesondere im Bereich der Haltestelle
Geißlerstraße, da eine barrierefreie Anfahrt aufgrund zum Teil falsch parkender
Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte. Die vorgeschlagene Lösung
würde dieses Problem nur noch verschärfen. Hierzu wird auf die
Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 220412 verwiesen (DS-Nr. 220412-
02 ST).
Fußgängerüberwege sind im Bereich der Bushaltestellen sowie an
Verkehrsinseln an der Luisenstraße nicht ohne bauliche Elemente zulässig,
wenn der Straßenquerschnitt es hergibt.
Aufgrund der Hinweise auf Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden
Geschwindigkeitskontrollen in der Luisenstraße durchgeführt. Am 21.02.23
passierten zwischen 12:50 und 15:00 Uhr insgesamt 152 Fahrzeuge die
Messstelle in Fahrtrichtung Reuterstraße, 8 Fahrzeuge überschritten dabei den
Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste
Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 11 km/h
gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 5,3%.
Am 28.02.23 wurden zwischen 12:22 und 15:02 Uhr insgesamt 197 Fahrzeuge
gemessen, 4 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung
von Verkehrsordnungswidrigkeiten, das schnellste Fahrzeug wurde mit einer
vorwerfbaren Überschreitung von 15 km/h gemessen. Die
Überschreitungsquote lag somit bei etwa 2,03%.
Anhand der Messungen ist nicht erkennbar, dass durch den Entfall der
Parkstände die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überdurchschnittlich häufig
überschritten wird.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf Basis des Beschlusses
der BV Bonn vom 06.12.2022 (vgl. DS 212311) zurzeit eine Planung für dieSeite 1 von 2
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Luisenstraße erarbeitet wird, welche u.a. die Parksituation nochmals betrachtet.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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