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230180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71

Nummer
230180-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230180 Bürgerantrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230180-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aufhebung des absoluten Halteverbots in der
Luisenstr. 65 bis 71
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die in der Luisenstraße umgesetzten Änderungen in Bezug auf die
Parksituation waren erforderlich, um die verkehrspolitischen Ziele aus dem
Bürgerbegehren „Radentscheid“, dem der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner
Sitzung vom 04.02.2021 entsprochen hat, umzusetzen und den ÖPNV zu
beschleunigen.
Mit dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ sind sieben verkehrspolitische Ziele
verbunden, die auf Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in der Stadt
Bonn abzielen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit
ausreichend breiter Gehwege bekräftigt. Gehwege sollen im Regelfall
richtlinienkonform in einer Breite von 2,50 m, mindestens jedoch in 1,50 m
Breite jederzeit frei begehbar sein, damit auch Menschen mit Kinderwagen oder
Rollator sich dort begegnen können. Auch für ein barrierefreies Vorankommen
von Menschen mit Behinderung sind ausreichend breite Gehwege eine wichtige
Voraussetzung.
Zur Wiederherstellung des Mindestmaßes von 1,50 m sind in einem ersten
Schritt an einzelnen neuralgischen Standorten in der Stadt bestehende Kfz-
Stellplätze auf Gehwegen entfallen. In der Luisenstraße betraf dies den
östlichen Abschnitt zwischen den Hausnummer 17 und 71 (s. DS-Nr. 220547).
Das gekippte Parken auf dem Gehweg kann nicht als Erwägung in Betracht
gezogen werden, da sich dies negativ auf den öffentlichen Nahverkehr
ausgewirkt hätte. Es gab wesentliche Probleme für den ÖPNV, insbesondere
im Bereich der Haltestelle Geißlerstraße, da eine barrierefreie Anfahrt aufgrund
zum Teil falsch parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte.
Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 220412 verwiesen
(DS-Nr. 220412-02 ST).
Aufgrund von Hinweisen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden
Geschwindigkeitskontrollen in der Luisenstraße durchgeführt. Am 21.02.23
passierten zwischen 12:50 und 15:00 Uhr insgesamt 152 Fahrzeuge die
Messstelle in Fahrtrichtung Reuterstraße, 8 Fahrzeuge überschritten dabei den
Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste
Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 11 km/h
gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 5,3%.Seite 1 von 2
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Am 28.02.23 wurden zwischen 12:22 und 15:02 Uhr insgesamt 197 Fahrzeuge
gemessen, 4 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung
von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer
vorwerfbaren Überschreitung von 15 km/h gemessen. Die
Überschreitungsquote lag somit bei etwa 2,03%.
Anhand der Messungen ist nicht erkennbar, dass durch den Entfall der
Parkstände die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überdurchschnittlich häufig
überschritten wird.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf Basis des Beschlusses
der BV Bonn vom 06.12.2022 (vgl. DS 212311) zurzeit eine Planung für die
Luisenstraße erarbeitet wird, welche u.a. die Parksituation nochmals betrachtet.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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