230180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71
Kerndaten
- Nummer
- 230180-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230180-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die in der Luisenstraße umgesetzten Änderungen in Bezug auf die Parksituation waren erforderlich, um die verkehrspolitischen Ziele aus dem Bürgerbegehren „Radentscheid“, dem der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung vom 04.02.2021 entsprochen hat, umzusetzen und den ÖPNV zu beschleunigen. Mit dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ sind sieben verkehrspolitische Ziele verbunden, die auf Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in der Stadt Bonn abzielen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit ausreichend breiter Gehwege bekräftigt. Gehwege sollen im Regelfall richtlinienkonform in einer Breite von 2,50 m, mindestens jedoch in 1,50 m Breite jederzeit frei begehbar sein, damit auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollator sich dort begegnen können. Auch für ein barrierefreies Vorankommen von Menschen mit Behinderung sind ausreichend breite Gehwege eine wichtige Voraussetzung. Zur Wiederherstellung des Mindestmaßes von 1,50 m sind in einem ersten Schritt an einzelnen neuralgischen Standorten in der Stadt bestehende Kfz- Stellplätze auf Gehwegen entfallen. In der Luisenstraße betraf dies den östlichen Abschnitt zwischen den Hausnummer 17 und 71 (s. DS-Nr. 220547). Das gekippte Parken auf dem Gehweg kann nicht als Erwägung in Betracht gezogen werden, da sich dies negativ auf den öffentlichen Nahverkehr ausgewirkt hätte. Es gab wesentliche Probleme für den ÖPNV, insbesondere im Bereich der Haltestelle Geißlerstraße, da eine barrierefreie Anfahrt aufgrund zum Teil falsch parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 220412 verwiesen (DS-Nr. 220412-02 ST). Aufgrund von Hinweisen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden Geschwindigkeitskontrollen in der Luisenstraße durchgeführt. Am 21.02.23 passierten zwischen 12:50 und 15:00 Uhr insgesamt 152 Fahrzeuge die Messstelle in Fahrtrichtung Reuterstraße, 8 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 11 km/h gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 5,3%.Seite 1 von 2 Seite 2 Am 28.02.23 wurden zwischen 12:22 und 15:02 Uhr insgesamt 197 Fahrzeuge gemessen, 4 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 15 km/h gemessen. Die Überschreitungsquote lag somit bei etwa 2,03%. Anhand der Messungen ist nicht erkennbar, dass durch den Entfall der Parkstände die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf Basis des Beschlusses der BV Bonn vom 06.12.2022 (vgl. DS 212311) zurzeit eine Planung für die Luisenstraße erarbeitet wird, welche u.a. die Parksituation nochmals betrachtet. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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