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230180 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71

Nummer
230180
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 438,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230180-02 Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstraße 65 bis 71
  2. 230180-03 ST Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71
  3. 230180-01 ST Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230180
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
15.01.2023
Bürgerantrag: Aufhebung des absoluten
Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Zu dieser Thematik sind eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen, die als
ein Dokument zusammengefasst wurden.
Die Anträge thematisieren die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der
Luisenstraße 65 bis 71.
Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Bürgeranträgen.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotszone Luisenstr. 65 bis 71
Begründung des Antrags
- reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen
- Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden
Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen
- in der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu der unstreitig notwendigen
spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30
km/h eingehalten bis hin zur Missachtung der Ampelregulierung. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen,
dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich-
technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte.
- seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren
wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel. Das Verkehrs- und
Stauaufkommen ist wieder gestiegen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Begründung des Antrags
In diesem Bereich von Kessenich, parken nur Anwohner. Es gibt zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, und keine
Möglichkeit privat Parkplätze einzurichten. Ich benötige meine PKW sowohl beruflich, wie auch privat zur
Untertstützung meiner Angehörigen.
Durch den Wegfall dieser Parkmöglichkiet, die es schon Jahrzehnte gab, hat sich die Parksituation dramatisch
verschlechtert.
Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, dies führt zu erhöhtem Parkdruck in den
umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen
Als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung
beigetragen. Die Autos fuhren deutlich langsamer und endlich Tempo 30. Die Teilnehmer im Strassenverkehr
gingen sehr rücksichtsvoll miteinander um, Autos und Busse kamen gut durch. Außerdem war in dieser Zeit
wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr,
inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich
verringerte.
Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h
gefahren wird. Dies bedeutet eine Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel.
Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstrasse 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstrasse 65 bis 71
Begründung des Antrags
- reine Anwohnerstrasse: Parkplätze für die Anwohner*innen nicht in ausreichendem Maß vorhanden;
- Ausweichparken in den umliegenden Anwohnerparkbereichen (Geißlerstrasse, Julius-Plücker-Strasse) erhöht
dort den Parkdruck, verschiebt die Problematik in diesen Bereich;
- von der Einrichtung der Verbotszone, war durch das Parken am Strassenrand, eine deutliche Verringerung des
Pendelverkehrs, gerade auch Schwerlastverkehr, erkennbar, sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen
Geschwindigkeit von 30 km/h aus Sorge vor möglichen "Unfallschäden"
- seit dem Wegfall der Parkmöglichkeit am Strassenrand, ist zu beobachten,
- Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Ampelregelung, dadurch
- Gefährdung der Schulkinder, der nahegelegenen Grundschule, für die die Ampel die einzige sichere
Querungsmöglichkeit darstellt
- Gefährdung der Radfahrer durch durch Missachtung der Abstandsregelung, weil man möchte ja noch schnell
vor dem entgegenkommenden Verkehr das "Hindernis" Radfahrer überholen;
- Insgesamt wieder Zunahme des Ausweichverkehrs.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 22
Betreff
Parksituation in der Luisenstraße und Umgebung
Ihr Antrag
Aufhebung des eingerichteten Parkverbots in der Luisenstraße / Erlauben des gekippten Parkens zwischen
Luisenstraße 65 und 71 zwecks Verbesserung von Verkehrssicherheit und Parksituation
sowie
Beibehaltung der bestehenden Parksituation in der Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
In der Luisenstraße parken fast ausschließlich Anwohner. Es gibt zu wenige Parkplätze auch im Umfeld und keine
Möglichkeiten, privat Parkplätze einzurichten. Durch das neue Parkverbot entfallen Parkmöglichkeiten, die seit
Jahrzehnten bestanden und zu keinerlei Problemen führten. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist kaum
möglich und führt dort zu erhöhtem Parkdruck, mithin zu einer reinen Verschiebung der Parkproblematik in
weitere Straßen.
Als die Fahrzeuge in den zurückliegenden Monaten im oben bezeichneten Abschnitt auf der Straße geparkt
haben, hat dies zu der seit langem notwendigen Verkehrsberuhigung beigetragen. Die Autos fuhren endlich
rücksichtsvoll und höchstens Tempo 30. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass sich der
Durchgangsverkehr – die Luisenstraße wurde zunehmend insb. Im Berufsverkehr auch vom Schwerlastverkehr
als Umgehung zur Reuterstraße genutzt – erheblich verringerte.
Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone haben sich Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeit
wieder deutlich erhöht. Dies ist verbunden mit einer großen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer, insb. der
Schülerinnen und Schüler der naheliegenden Grundschule. Dem kann durch das Umsetzen der oben im Antrag
bezeichneten Maßnahme entgegengewirkt werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 5 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65 bis 71
Ihr Antrag
1. Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65 bis 71
2. Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen vor dem Haus Luisenstr. 58 und dem Haus Luisenstr. 60 auf dem
gepflasterten "Grünstreifen"
Begründung des Antrags
Ich bin seit fast 50 Jahren bei Essen auf Rädern e.V. Bonn, dazu brauche ich mein Auto, der Verein rechnet fest
damit, dass ich auch weiterhin meinen privaten PKW einsetze. Dafür benötige ich also mein Auto und dieses
einen Parkplatz in der Luisenstr.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 6 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71
Begründung des Antrags
- es handelt sich in diesem Bereich um eine reine Anwohnerstraße: es gibt auch ohne das Halteverbot schon
nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen!
- Ausweichparken in umliegenden Straßen ist quasi nicht möglich und führt außerdem zu erhöhtem Parkdruck in
den umliegenden Straßen -> reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen
- als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung
beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten! Außerdem war
in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im
Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt
- sich erheblich verringerte.
- seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren
wird. Dies gefährdet meine Kinder sowie Schülerinnen und Schüler der naheliegender Grundschule
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 7 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraß3 65 bis 71, da es in dieser dichtbesiedelten
Reutersiedlung zu wenig Park- und Stellplätze - auch im Umfeld Richtung Poppelsdorf und Südstadt - gibt. Es ist
nicht möglich, private Parkplätze einzurichten bzw. Garagen zu mieten.
Wir haben eine reine Anwohnerstraße in der Temop 30 Zone und weichen zum Parken jetzt schon in umliegende
Straßen aus. Dies führt zu einer Verschiebung des Parkdrucks.
Bis zum Sommer 2022 war das Parken möglich, der Effekt war, dass sich die Verkehrssituation spürbar verändert
hat: es wurde auf die Einhaltung des Tempolimits geachtet und der Durchgangsverkehr (Berufsverkehr, Schwer-
und Lastverkehr) verlagerte sich wieder auf die Reuterstraße.
Nun wird wieder schneller gefahren, was durchaus auch zur Gefährdung der Grundschulschüler führt, die die
Luisenstraße nutzen - und das trotz der Fußgängerampel. Insgesamt ist zu bemerken, dass das Verkehrs- und
Stauaufkommen wieder zugenommen hat.
Antragsfrist: 14.02.2023
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraß3 65 bis 71, da es in dieser dichtbesiedelten
Reutersiedlung zu wenig Park- und Stellplätze - auch im Umfeld Richtung Poppelsdorf und Südstadt - gibt. Es ist
nicht möglich, private Parkplätze einzurichten bzw. Garagen zu mieten.
Wir haben eine reine Anwohnerstraße in der Temop 30 Zone und weichen zum Parken jetzt schon in umliegende
Straßen aus. Dies führt zu einer Verschiebung des Parkdrucks.
Bis zum Sommer 2022 war das Parken möglich, der Effekt war, dass sich die Verkehrssituation spürbar verändert
hat: es wurde auf die Einhaltung des Tempolimits geachtet und der Durchgangsverkehr (Berufsverkehr, Schwer-
und Lastverkehr) verlagerte sich wieder auf die Reuterstraße.
Nun wird wieder schneller gefahren, was durchaus auch zur Gefährdung der Grundschulschüler führt, die die
Luisenstraße nutzen - und das trotz der Fußgängerampel. Insgesamt ist zu bemerken, dass das Verkehrs- und
Stauaufkommen wieder zugenommen hat.
Antragsfrist: 14.02.2023
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 8 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71
Ihr Antrag
wir beantragen die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71, da es nicht genügend
Parkplätze auch im Umfeld gibt und wir abhängig von unserem PKW sind. Außerdem ist es eine reine
Anwohnerstraße mit ohnehin schon zu wenig Parkplätzen für die Anwohner*innen. Das Ausweichparken in
umliegenden Straßen ist nicht möglich und führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine
Verschiebung der Problematik.
Begründung des Antrags
wir beantragen die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71, da es nicht genügend
Parkplätze auch im Umfeld gibt und wir abhängig von unserem PKW sind. Außerdem ist es eine reine
Anwohnerstraße mit ohnehin schon zu wenig Parkplätzen für die Anwohner*innen. Das Ausweichparken in
umliegenden Straßen ist nicht möglich und führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine
Verschiebung der Problematik.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 9 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 10 von 22
Betreff
Antrag auf Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Begründung des Antrags
Es gibt zu wenig Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen der Straße, auch im Umfeld. Es gibt keine
Möglichkeit, privat Parkplätze einzurichten. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, da dort
bereits ebenfalls Parkdruck herrscht.
In der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße parkten, hat dies zu erheblicher Verkehrsberuhigung
beigetragen. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h wurde deutlich mehr eingehalten. Seit
Einrichtung des absoluten Halteverbotes ist ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie häufiges
Missachten der Höchstgeschwindingkeit zu beobachten. Dies stellt eine Gefahr für die Schüler und Schülerinnen
der anliegenden Grundschule sowie die vielen in der Gegend Familien mit kleinen Kindern dar.
Das Parken auf der Straße sowie dem Bürgersteig auf dem genannten Straßenabschnitt stellte nie eine
Behinderung für Rollstühle und Kinderwagen dar. Wir selber sind häufig mit dem Kinderwagen unterwegs und
hatten nie Schwierigkeiten, an den parkenden Autos vorbeizukommen.
Viele der hier lebenden Menschen sind auf ihren PKW angewiesen. Aufgrund der weiten Entfernung zur
Arbeitsstelle und der nicht praktikablen Verbindung des ÖPNV benötigt mein Mann einen PKW, um zur Arbeit zu
kommen. Für alle anderen Wege nutzen wir unsere Fahrräder, meine Tochter und ich sind ausschließlich mit
dem Fahrrad unterwegs. So wie uns geht es vielen Familien in der Wohngegend. Die Meisten nutzen den PKW so
wenig wie möglich, benötigen ihn jedoch, um Arbeit und Familie vereinbaren zu können.
Aus unserer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, die Parkplätze in der Wohngegend abzubauen, zumal keine
Alternative zur Verfügung steht. Gerade die hier lebenden Familien sind alle Befürworter von Umweltschutz und
einer möglichst autofreien Stadt und leben dies auch bereits so weit wie es möglich ist. Wir halten es nicht für
den richtigen Weg keine Parkplätze mehr zuzulassen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 11 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65-71
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, dass von der Bundesstadt Bonn eingerichtete Halteverbot im Bereich der Luisenstr. 65-71
wieder aufzuheben.
Zur Begründung ist auszuführen, dass dieses Halteverbot massiv in die vorhandenen Parkmöglichkeiten, nicht
nur in diesem Bereich, sondern im gesamten Viertel eingreift.
In diesem Bereich ist die Zahl der vorhandenen Parkplätze in der Relation zu der dort wohnenden Bürger
sowieso bereits sehr beschränkt.
Die Reduzierung der Parkmöglichkeiten durch dieses Halteverbot führt zu einer weiteren Beschränkung der
Parkmöglichkeiten und letztendlich dazu, dass den Anwohnern jede Möglichkeit genommen wird, ihre Fahrzeuge
wohnungsnah zu parken. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr auch völlig überflüssiger Weise die
Parkmöglichkeit der Julius - Plücker- Str ebenfalls beschränkt werden sollen.
Diese drastische Reduzierung stellt auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughalter dar, denen die
Möglichkeit genommen wird ihr Fahrzeug wohnungsnah zu parken. In diesem Zusammenhang ist auch darauf
hinzuweisen, dass selbst in den entfernter liegenden Straßen keine geeigneten Parkmöglichkeiten vorhanden
sind.
Nicht außer Acht zu lassen ist, dass ein Teil der vorhandenen Parkplätze durch Fremdparker belegt werden.
Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass die durch das Halteverbot weggefallenen Parkplätze in keiner Weise
den Verkehrsfluss oder den Platz für Fußgänger in der Luisenstr. beeinträchtigt haben. Ganz im Gegenteil habe
sie dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h
eingehalten haben.
Mit der Bitte um rechtsmittelfähige Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Zur Begründung ist auszuführen, dass dieses Halteverbot massiv in die vorhandenen Parkmöglichkeiten, nicht
nur in diesem Bereich, sondern im gesamten Viertel eingreift.
In diesem Bereich ist die Zahl der vorhandenen Parkplätze in der Relation zu der dort wohnenden Bürger
sowieso bereits sehr beschränkt.
Die Reduzierung der Parkmöglichkeiten durch dieses Halteverbot führt zu einer weiteren Beschränkung der
Parkmöglichkeiten und letztendlich dazu, dass den Anwohnern jede Möglichkeit genommen wird, ihre Fahrzeuge
wohnungsnah zu parken. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr auch völlig überflüssiger Weise die
Parkmöglichkeit der Julius - Plücker- Str ebenfalls beschränkt werden sollen.
Diese drastische Reduzierung stellt auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughalter dar, denen die
Möglichkeit genommen wird ihr Fahrzeug wohnungsnah zu parken. In diesem Zusammenhang ist auch darauf
hinzuweisen, dass selbst in den entfernter liegenden Straßen keine geeigneten Parkmöglichkeiten vorhanden
sind.
Nicht außer Acht zu lassen ist, dass ein Teil der vorhandenen Parkplätze durch Fremdparker belegt werden.
Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass die durch das Halteverbot weggefallenen Parkplätze in keiner Weise
den Verkehrsfluss oder den Platz für Fußgänger in der Luisenstr. beeinträchtigt haben. Ganz im Gegenteil habe
sie dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h
eingehalten haben.
Mit der Bitte um rechtsmittelfähige Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 12 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 7
Begründung des Antrags
In diesem Bereich von Kessenich, parken nur Anwohner. Es gibt zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, und
keineMöglichkeit privat Parkplätze einzurichten. Ich benötige meine PKW sowohl beruflich, wie auch privat
zurUntertstützung meiner Angehörigen.Durch den Wegfall dieser Parkmöglichkiet, die es schon Jahrzehnte gab,
hat sich die Parksituation dramatischverschlechtert. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich,
dies führt zu erhöhtem Parkdruck in denumliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere
StraßenAls die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren
Verkehrsberuhigungbeigetragen. Die Autos fuhren deutlich langsamer und endlich Tempo 30. Die Teilnehmer im
Strassenverkehrgingen sehr rücksichtsvoll miteinander um, Autos und Busse kamen gut durch. Außerdem war in
dieser Zeitwahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im
Berufsverkehr,inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt
- sich erheblichverringerte.Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder
deutlich über 30 km/hgefahren wird. Dies bedeutet eine Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden
Grundschule auch trotz Ampel.Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 13 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Seher geehrte Damen / Herren
Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Antrag: Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, keine Möglichkeit privat Parkplätze einzurichten, Abhängigkeit vom Pkw,
etc.
- reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen
- Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden
Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen
- als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung
beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten . Außerdem war
in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im
Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt
- sich erheblich verringerte.
- seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren
wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel. Das Verkehrs- und
Stauaufkommen ist wieder gestiegen.
vielen lieben dank,für ihre zeit
Begründung des Antrags
- zu wenig Parkplätze luisen str 65-71
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 14 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Hausnummer 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Höhe 65 bis 71.
Begründung des Antrags
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Höhe 65 bis 71.
Es ist kein triftiger Grund erkennbar. Bürgersteige waren immer gut für Fußgänger z.B. auch mit Kinderwagen
begehbar. Die Straße ist eine reine Anwohnerstr. und somit gibt es nicht mehr genügend Parkplätze für
Anwohner. In den umliegenden Straßen ist Parkraum ebenso sehr knapp und somit erhöht sich der Druck noch
mehr für auch alle umliegenden Straßen Parkplätze zu finden. Seit Wegfall der Parkplätze hat der
Durchgangsverkehr wieder zu genommen und es wird sich kaum noch an die Geschwindigkeit von 30km/h
gehalten. Die Gefahr für Schüler oder Kinder der umliegenden Schulen und Kindergärten ist somit gestiegen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 15 von 22
Betreff
Neu eingerichtetes absolutes Halteverbotes in der Luisenstr. Hausnummer 65 bis 71
Ihr Antrag
Antrag auf Aufhebung des o.g. Halteverbotes
Begründung des Antrags
Es gibt nun noch weniger Parkplätze für die Anwohner. Die umliegenden Straßen sind sowieso schon
hoffnungslos überfüllt. Da es kaum Parkraum gibt. Jeden Abend sieht man ein leidiges Rumkurven der Anwohner
aller umliegenden Straßen nach der Suche von Parkplätzen. Die Parkplätze haben zu einer deutlichen spürbaren
Verkehrsberuhigung beigetragen. Dies fällt bei täglichen Spaziergängen sofort auf. Ebenso wird sich nicht mehr
an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 16 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Begründung des Antrags
- reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen
- Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden
Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen
- aktuell Errichtung einer E-Ladesäule und damit Wegfall weiteren Parkraumes
- in der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße geparkt waren, hat dies zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung
beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten. Außerdem war
in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im
Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehr, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt -
sich erheblich verringerte!
- seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren
wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule trotz Ampel. Das Verkehrs- und Stauaufkommen
ist wieder gestiegen.
- die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht mehr eingehalten und die Ampelregelung wird
missachtet, da noch bei "dunkelgelb" durchgefahren wird.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 17 von 22
Betreff
Parkverbot in der Luisenstraße
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, daß das absolute Parkverbot in der Luisenstrasse 65 bis 71 aufgehoben wird.
Begründung des Antrags
1. Es gibt viel zu wenige Parkplätze in der Luisenstrasse und den angrenzenden Strassen. Das führt dazu, daß die
Suche eines Parkplatzes - bis zu 15 -20 Minuten in den Abendstunden - einen erhöhten CO2-Ausstoss verursacht.
2. Die Autofahrer müssen nicht mehr auf die parkenden Fahrzeuge achten und fahren mit erhöhter
Geschwindigkeit, manchmal ignorieren sie sogar die Fußgängerübergänge und die Ampel. Außerdem erhöht
sich dadurch der Durchgansverkehr stark.
3. Drei Parkplätze fallen durch die Aufstellung einer E-Ladestation zusätzlich weg. Wenn neue dazu kommen und
auch in der Julius-Plücker-Straße das Parken verboten wird, ist nicht ersichtlich, wo die Anwohner werden
überhaupt noch parken können.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 18 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Begründung des Antrags
Im Bereich der Luisenstraßen und in deren Umfeld (z. B. Argelanderstraße, Plückerstraße etc.) existieren zu
wenig Parkplätze. Es gibt - insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern - keine Möglichkeit, privat
Parkplätze einzurichten. Auch wenn nach Möglichkeit mit dem Fahrrad gefahren wird, ist die vollständige
Abschaffung eines PKW, insbesondere auch vor dem Hintergrund eines unzuverlässigen, oft wenig
durchdachten und überteuerten ÖPNV, unzumutbar und für die meisten einfach nicht machbar. Nicht jede
Arbeitsstelle ist mit dem Rad erreichbar, alte Eltern außerhalb Bonns sind regelmäßig zu versorgen etc.
Die Parkplatzsituation ist hier ohnehin schon sehr angespannt. Allein schon auf der Argelanderstraße gibt es
nicht genügend Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen, so dass auf die umliegenden Straßen, wie z.
B. die Luisen- und Plückerstraße ausgewichen werden muss, auf der ebenfalls nicht genug Parkplätze für deren
Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung stehen. Durch das absolute Halteverbot wird das Problem
lediglich in andere Straßen verlagert und dies setzt sich immer weiter fort. Es kann nicht im Sinne des
Umweltschutzes und der Gesundheit der Bonner sein, dass Kfz durch umgreifende und unnötige absolute
Halteverbote zu langer Parkplatzsuche gezwungen werden und dadurch vermehrt Abgas ausstoßen und die
Umgebung mit zusätzlichem Lärm belästigen.
Verschärft wird die vorgenannte Situation durch immer mehr parkende Fahrzeuge aus der Südstadt, deren
Halter zwar einen Bewohnerausweis für deren Parkzonen haben, aber dort auch keine Parkplätze finden, da
mehr Ausweise ausgegeben werden, als Parkraum vorhanden ist. Auch die Besucher der Südstadt (u. a.
Restaurant- und Anwohnergäste) parken insbesondere in der Argelanderstraße südlich der Reuterstraße und
Luisenstraße, da sie keinen Parkausweis haben.
Der Bürgersteig in der Luisenstraße ist überbreit und es spricht nichts dagegen, Autos dort jedenfalls gekippt
drauf stehen zu lassen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 19 von 22
Betreff
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Ihr Antrag
Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71
Begründung des Antrags
Im Bereich der Luisenstraßen und in deren Umfeld (z. B. Argelanderstraße, Plückerstraße etc.) existieren zu
wenig Parkplätze. Es gibt - insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern - keine Möglichkeit, privat
Parkplätze einzurichten. Auch wenn nach Möglichkeit mit dem Fahrrad gefahren wird, ist die vollständige
Abschaffung eines PKW, insbesondere auch vor dem Hintergrund eines unzuverlässigen, oft wenig
durchdachten und überteuerten ÖPNV, unzumutbar und für die meisten einfach nicht machbar. Nicht jede
Arbeitsstelle ist mit dem Rad erreichbar, alte Eltern außerhalb Bonns sind regelmäßig zu versorgen etc.
Die Parkplatzsituation ist hier ohnehin schon sehr angespannt. Allein schon auf der Argelanderstraße gibt es
nicht genügend Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen, so dass auf die umliegenden Straßen, wie z.
B. die Luisen- und Plückerstraße ausgewichen werden muss, auf der ebenfalls nicht genug Parkplätze für deren
Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung stehen. Durch das absolute Halteverbot wird das Problem
lediglich in andere Straßen verlagert und dies setzt sich immer weiter fort. Es kann nicht im Sinne des
Umweltschutzes und der Gesundheit der Bonner sein, dass Kfz durch umgreifende und unnötige absolute
Halteverbote zu langer Parkplatzsuche gezwungen werden und dadurch vermehrt Abgas ausstoßen und die
Umgebung mit zusätzlichem Lärm belästigen.
Verschärft wird die vorgenannte Situation durch immer mehr parkende Fahrzeuge aus der Südstadt, deren
Halter zwar einen Bewohnerausweis für deren Parkzonen haben, aber dort auch keine Parkplätze finden, da
mehr Ausweise ausgegeben werden, als Parkraum vorhanden ist. Auch die Besucher der Südstadt (u. a.
Restaurant- und Anwohnergäste) parken insbesondere in der Argelanderstraße südlich der Reuterstraße und
Luisenstraße, da sie keinen Parkausweis haben.
Der Bürgersteig in der Luisenstraße ist überbreit und es spricht nichts dagegen, Autos dort jedenfalls gekippt
drauf stehen zu lassen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Betreff
Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende
Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91)
Ihr Antrag
Aufhebung der absoluten Halteverbotee in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende
Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91)
Begründung des Antrags
Es stehen aktuell nicht hinreichend Parkplätze für Anwohner, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zur
Verfügung. Durch eine sukzessive Einführung und Ausweitung von absoluten Halteverboten wurden die
verfügbaren Parkplätze im Umfeld stark eingeschränkt und eine weitere massive Einschränkung droht durch den
Beschluss in der Julius-Plücker-Straße Parken nur noch einseitig zuzulassen. Wir begrüßen zwar generell die
Einrichtung von Ladestellen für E-Autos, verstehen aber nicht, wieso hierdurch komplette Parkplätze blockiert
werden (Luisenstraße 89-91) – hier gibt es platzsparendere und parkplatzerhaltende Möglichkeiten. Schon jetzt
ist die Parkplatzsuche für berufstätige Eltern mit Kindern (in unserem Fall 3) unzumutbar. Wir benötigen unser
Fahrzeug weiterhin für Vereinsarbeit (Kanuabteilung Postsportverein Bonn) und nach dem Training, welches
ohne Privat-PKW nicht zu organisieren ist, ist am Abend inzwischen eine sehr lange Parkplatzsuche
vorprogrammiert. Privat können wir als Mieter keine Parkplätze einrichten und die Suche nach Garagen oder
Parkplätzen zur Miete war in den letzten Jahren leider erfolglos.
Als Nebeneffekt des ausgeweiteten Halteverbots ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Anzahl an
deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die ursprünglichen Parkplätze haben uns als
Zwillingseltern mit Zwillingskinderwagen zuvor nicht eingeschränkt – wieso sollten sie also abgeschafft werden?
Wir sind selbst leidenschaftliche Fußgänger und Fahrradfahrer und verstehen diesen weitreichenden Schritt
nicht. Wieso können nicht alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen?
Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Aufhebung der absoluten Halteverbote oder alternativ um
Einführung eines Anwohnerparkausweises, welcher zu einer vereinfachten Parkplatzsuche für Anwohner,
insbesondere auch für berufstätige Eltern, führt.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Betreff
Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende
Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91)
Ihr Antrag
Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende
Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91)
Begründung des Antrags
Es stehen aktuell nicht hinreichend Parkplätze für Anwohner, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zur
Verfügung. Durch eine sukzessive Einführung und Ausweitung von absoluten Halteverboten wurden die
verfügbaren Parkplätze im Umfeld stark eingeschränkt und eine weitere massive Einschränkung droht durch den
Beschluss in der Julius-Plücker-Straße Parken nur noch einseitig zuzulassen. Wir begrüßen zwar generell die
Einrichtung von Ladestellen für E-Autos, verstehen aber nicht, wieso hierdurch komplette Parkplätze blockiert
werden (Luisenstraße 89-91) – hier gibt es platzsparendere und parkplatzerhaltende Möglichkeiten. Schon jetzt
ist die Parkplatzsuche für berufstätige Eltern mit Kindern (in unserem Fall 3) unzumutbar. Wir benötigen unser
Fahrzeug weiterhin für Vereinsarbeit (Kanuabteilung Postsportverein Bonn) und nach dem Training, welches
ohne Privat-PKW nicht zu organisieren ist, ist am Abend inzwischen eine sehr lange Parkplatzsuche
vorprogrammiert. Privat können wir als Mieter keine Parkplätze einrichten und die Suche nach Garagen oder
Parkplätzen zur Miete war in den letzten Jahren leider erfolglos.
Als Nebeneffekt des ausgeweiteten Halteverbots ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Anzahl an
deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die ursprünglichen Parkplätze haben uns als
Zwillingseltern mit Zwillingskinderwagen zuvor nicht eingeschränkt – wieso sollten sie also abgeschafft werden?
Wir sind selbst leidenschaftliche Fußgänger und Fahrradfahrer und verstehen diesen weitreichenden Schritt
nicht. Wieso können nicht alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen?
Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Aufhebung der absoluten Halteverbote oder alternativ um
Einführung eines Anwohnerparkausweises, welcher zu einer vereinfachten Parkplatzsuche für Anwohner,
insbesondere auch für berufstätige Eltern, führt.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de