230180 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71
Kerndaten
- Nummer
- 230180
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (35.662 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230180 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 15.01.2023 Bürgerantrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Zu dieser Thematik sind eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen, die als ein Dokument zusammengefasst wurden. Die Anträge thematisieren die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71. Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Bürgeranträgen. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Luisenstr. 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotszone Luisenstr. 65 bis 71 Begründung des Antrags - reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen - Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen - in der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu der unstreitig notwendigen spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten bis hin zur Missachtung der Ampelregulierung. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich- technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte. - seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel. Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Begründung des Antrags In diesem Bereich von Kessenich, parken nur Anwohner. Es gibt zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, und keine Möglichkeit privat Parkplätze einzurichten. Ich benötige meine PKW sowohl beruflich, wie auch privat zur Untertstützung meiner Angehörigen. Durch den Wegfall dieser Parkmöglichkiet, die es schon Jahrzehnte gab, hat sich die Parksituation dramatisch verschlechtert. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, dies führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen Als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen. Die Autos fuhren deutlich langsamer und endlich Tempo 30. Die Teilnehmer im Strassenverkehr gingen sehr rücksichtsvoll miteinander um, Autos und Busse kamen gut durch. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte. Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren wird. Dies bedeutet eine Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel. Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstrasse 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstrasse 65 bis 71 Begründung des Antrags - reine Anwohnerstrasse: Parkplätze für die Anwohner*innen nicht in ausreichendem Maß vorhanden; - Ausweichparken in den umliegenden Anwohnerparkbereichen (Geißlerstrasse, Julius-Plücker-Strasse) erhöht dort den Parkdruck, verschiebt die Problematik in diesen Bereich; - von der Einrichtung der Verbotszone, war durch das Parken am Strassenrand, eine deutliche Verringerung des Pendelverkehrs, gerade auch Schwerlastverkehr, erkennbar, sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h aus Sorge vor möglichen "Unfallschäden" - seit dem Wegfall der Parkmöglichkeit am Strassenrand, ist zu beobachten, - Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Ampelregelung, dadurch - Gefährdung der Schulkinder, der nahegelegenen Grundschule, für die die Ampel die einzige sichere Querungsmöglichkeit darstellt - Gefährdung der Radfahrer durch durch Missachtung der Abstandsregelung, weil man möchte ja noch schnell vor dem entgegenkommenden Verkehr das "Hindernis" Radfahrer überholen; - Insgesamt wieder Zunahme des Ausweichverkehrs. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 22 Betreff Parksituation in der Luisenstraße und Umgebung Ihr Antrag Aufhebung des eingerichteten Parkverbots in der Luisenstraße / Erlauben des gekippten Parkens zwischen Luisenstraße 65 und 71 zwecks Verbesserung von Verkehrssicherheit und Parksituation sowie Beibehaltung der bestehenden Parksituation in der Julius-Plücker-Straße Begründung des Antrags In der Luisenstraße parken fast ausschließlich Anwohner. Es gibt zu wenige Parkplätze auch im Umfeld und keine Möglichkeiten, privat Parkplätze einzurichten. Durch das neue Parkverbot entfallen Parkmöglichkeiten, die seit Jahrzehnten bestanden und zu keinerlei Problemen führten. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist kaum möglich und führt dort zu erhöhtem Parkdruck, mithin zu einer reinen Verschiebung der Parkproblematik in weitere Straßen. Als die Fahrzeuge in den zurückliegenden Monaten im oben bezeichneten Abschnitt auf der Straße geparkt haben, hat dies zu der seit langem notwendigen Verkehrsberuhigung beigetragen. Die Autos fuhren endlich rücksichtsvoll und höchstens Tempo 30. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass sich der Durchgangsverkehr – die Luisenstraße wurde zunehmend insb. Im Berufsverkehr auch vom Schwerlastverkehr als Umgehung zur Reuterstraße genutzt – erheblich verringerte. Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone haben sich Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeit wieder deutlich erhöht. Dies ist verbunden mit einer großen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer, insb. der Schülerinnen und Schüler der naheliegenden Grundschule. Dem kann durch das Umsetzen der oben im Antrag bezeichneten Maßnahme entgegengewirkt werden. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 5 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65 bis 71 Ihr Antrag 1. Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65 bis 71 2. Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen vor dem Haus Luisenstr. 58 und dem Haus Luisenstr. 60 auf dem gepflasterten "Grünstreifen" Begründung des Antrags Ich bin seit fast 50 Jahren bei Essen auf Rädern e.V. Bonn, dazu brauche ich mein Auto, der Verein rechnet fest damit, dass ich auch weiterhin meinen privaten PKW einsetze. Dafür benötige ich also mein Auto und dieses einen Parkplatz in der Luisenstr. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 6 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71 Begründung des Antrags - es handelt sich in diesem Bereich um eine reine Anwohnerstraße: es gibt auch ohne das Halteverbot schon nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen! - Ausweichparken in umliegenden Straßen ist quasi nicht möglich und führt außerdem zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen -> reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen - als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten! Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte. - seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren wird. Dies gefährdet meine Kinder sowie Schülerinnen und Schüler der naheliegender Grundschule Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 7 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraß3 65 bis 71, da es in dieser dichtbesiedelten Reutersiedlung zu wenig Park- und Stellplätze - auch im Umfeld Richtung Poppelsdorf und Südstadt - gibt. Es ist nicht möglich, private Parkplätze einzurichten bzw. Garagen zu mieten. Wir haben eine reine Anwohnerstraße in der Temop 30 Zone und weichen zum Parken jetzt schon in umliegende Straßen aus. Dies führt zu einer Verschiebung des Parkdrucks. Bis zum Sommer 2022 war das Parken möglich, der Effekt war, dass sich die Verkehrssituation spürbar verändert hat: es wurde auf die Einhaltung des Tempolimits geachtet und der Durchgangsverkehr (Berufsverkehr, Schwer- und Lastverkehr) verlagerte sich wieder auf die Reuterstraße. Nun wird wieder schneller gefahren, was durchaus auch zur Gefährdung der Grundschulschüler führt, die die Luisenstraße nutzen - und das trotz der Fußgängerampel. Insgesamt ist zu bemerken, dass das Verkehrs- und Stauaufkommen wieder zugenommen hat. Antragsfrist: 14.02.2023 Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraß3 65 bis 71, da es in dieser dichtbesiedelten Reutersiedlung zu wenig Park- und Stellplätze - auch im Umfeld Richtung Poppelsdorf und Südstadt - gibt. Es ist nicht möglich, private Parkplätze einzurichten bzw. Garagen zu mieten. Wir haben eine reine Anwohnerstraße in der Temop 30 Zone und weichen zum Parken jetzt schon in umliegende Straßen aus. Dies führt zu einer Verschiebung des Parkdrucks. Bis zum Sommer 2022 war das Parken möglich, der Effekt war, dass sich die Verkehrssituation spürbar verändert hat: es wurde auf die Einhaltung des Tempolimits geachtet und der Durchgangsverkehr (Berufsverkehr, Schwer- und Lastverkehr) verlagerte sich wieder auf die Reuterstraße. Nun wird wieder schneller gefahren, was durchaus auch zur Gefährdung der Grundschulschüler führt, die die Luisenstraße nutzen - und das trotz der Fußgängerampel. Insgesamt ist zu bemerken, dass das Verkehrs- und Stauaufkommen wieder zugenommen hat. Antragsfrist: 14.02.2023 Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 8 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71 Ihr Antrag wir beantragen die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71, da es nicht genügend Parkplätze auch im Umfeld gibt und wir abhängig von unserem PKW sind. Außerdem ist es eine reine Anwohnerstraße mit ohnehin schon zu wenig Parkplätzen für die Anwohner*innen. Das Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich und führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik. Begründung des Antrags wir beantragen die Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65-71, da es nicht genügend Parkplätze auch im Umfeld gibt und wir abhängig von unserem PKW sind. Außerdem ist es eine reine Anwohnerstraße mit ohnehin schon zu wenig Parkplätzen für die Anwohner*innen. Das Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich und führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 9 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 10 von 22 Betreff Antrag auf Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Begründung des Antrags Es gibt zu wenig Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen der Straße, auch im Umfeld. Es gibt keine Möglichkeit, privat Parkplätze einzurichten. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, da dort bereits ebenfalls Parkdruck herrscht. In der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße parkten, hat dies zu erheblicher Verkehrsberuhigung beigetragen. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h wurde deutlich mehr eingehalten. Seit Einrichtung des absoluten Halteverbotes ist ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie häufiges Missachten der Höchstgeschwindingkeit zu beobachten. Dies stellt eine Gefahr für die Schüler und Schülerinnen der anliegenden Grundschule sowie die vielen in der Gegend Familien mit kleinen Kindern dar. Das Parken auf der Straße sowie dem Bürgersteig auf dem genannten Straßenabschnitt stellte nie eine Behinderung für Rollstühle und Kinderwagen dar. Wir selber sind häufig mit dem Kinderwagen unterwegs und hatten nie Schwierigkeiten, an den parkenden Autos vorbeizukommen. Viele der hier lebenden Menschen sind auf ihren PKW angewiesen. Aufgrund der weiten Entfernung zur Arbeitsstelle und der nicht praktikablen Verbindung des ÖPNV benötigt mein Mann einen PKW, um zur Arbeit zu kommen. Für alle anderen Wege nutzen wir unsere Fahrräder, meine Tochter und ich sind ausschließlich mit dem Fahrrad unterwegs. So wie uns geht es vielen Familien in der Wohngegend. Die Meisten nutzen den PKW so wenig wie möglich, benötigen ihn jedoch, um Arbeit und Familie vereinbaren zu können. Aus unserer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, die Parkplätze in der Wohngegend abzubauen, zumal keine Alternative zur Verfügung steht. Gerade die hier lebenden Familien sind alle Befürworter von Umweltschutz und einer möglichst autofreien Stadt und leben dies auch bereits so weit wie es möglich ist. Wir halten es nicht für den richtigen Weg keine Parkplätze mehr zuzulassen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 11 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. 65-71 Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, dass von der Bundesstadt Bonn eingerichtete Halteverbot im Bereich der Luisenstr. 65-71 wieder aufzuheben. Zur Begründung ist auszuführen, dass dieses Halteverbot massiv in die vorhandenen Parkmöglichkeiten, nicht nur in diesem Bereich, sondern im gesamten Viertel eingreift. In diesem Bereich ist die Zahl der vorhandenen Parkplätze in der Relation zu der dort wohnenden Bürger sowieso bereits sehr beschränkt. Die Reduzierung der Parkmöglichkeiten durch dieses Halteverbot führt zu einer weiteren Beschränkung der Parkmöglichkeiten und letztendlich dazu, dass den Anwohnern jede Möglichkeit genommen wird, ihre Fahrzeuge wohnungsnah zu parken. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr auch völlig überflüssiger Weise die Parkmöglichkeit der Julius - Plücker- Str ebenfalls beschränkt werden sollen. Diese drastische Reduzierung stellt auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughalter dar, denen die Möglichkeit genommen wird ihr Fahrzeug wohnungsnah zu parken. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass selbst in den entfernter liegenden Straßen keine geeigneten Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass ein Teil der vorhandenen Parkplätze durch Fremdparker belegt werden. Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass die durch das Halteverbot weggefallenen Parkplätze in keiner Weise den Verkehrsfluss oder den Platz für Fußgänger in der Luisenstr. beeinträchtigt haben. Ganz im Gegenteil habe sie dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten haben. Mit der Bitte um rechtsmittelfähige Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Zur Begründung ist auszuführen, dass dieses Halteverbot massiv in die vorhandenen Parkmöglichkeiten, nicht nur in diesem Bereich, sondern im gesamten Viertel eingreift. In diesem Bereich ist die Zahl der vorhandenen Parkplätze in der Relation zu der dort wohnenden Bürger sowieso bereits sehr beschränkt. Die Reduzierung der Parkmöglichkeiten durch dieses Halteverbot führt zu einer weiteren Beschränkung der Parkmöglichkeiten und letztendlich dazu, dass den Anwohnern jede Möglichkeit genommen wird, ihre Fahrzeuge wohnungsnah zu parken. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr auch völlig überflüssiger Weise die Parkmöglichkeit der Julius - Plücker- Str ebenfalls beschränkt werden sollen. Diese drastische Reduzierung stellt auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughalter dar, denen die Möglichkeit genommen wird ihr Fahrzeug wohnungsnah zu parken. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass selbst in den entfernter liegenden Straßen keine geeigneten Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass ein Teil der vorhandenen Parkplätze durch Fremdparker belegt werden. Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass die durch das Halteverbot weggefallenen Parkplätze in keiner Weise den Verkehrsfluss oder den Platz für Fußgänger in der Luisenstr. beeinträchtigt haben. Ganz im Gegenteil habe sie dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten haben. Mit der Bitte um rechtsmittelfähige Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 12 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 7 Begründung des Antrags In diesem Bereich von Kessenich, parken nur Anwohner. Es gibt zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, und keineMöglichkeit privat Parkplätze einzurichten. Ich benötige meine PKW sowohl beruflich, wie auch privat zurUntertstützung meiner Angehörigen.Durch den Wegfall dieser Parkmöglichkiet, die es schon Jahrzehnte gab, hat sich die Parksituation dramatischverschlechtert. Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, dies führt zu erhöhtem Parkdruck in denumliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere StraßenAls die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigungbeigetragen. Die Autos fuhren deutlich langsamer und endlich Tempo 30. Die Teilnehmer im Strassenverkehrgingen sehr rücksichtsvoll miteinander um, Autos und Busse kamen gut durch. Außerdem war in dieser Zeitwahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr,inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblichverringerte.Seit dem Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/hgefahren wird. Dies bedeutet eine Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel.Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 13 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Seher geehrte Damen / Herren Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Antrag: Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 zu wenig Parkplätze auch im Umfeld, keine Möglichkeit privat Parkplätze einzurichten, Abhängigkeit vom Pkw, etc. - reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen - Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen - als die Fahrzeuge auf der Straße geparkt haben, hat dies zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten . Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehrs, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte. - seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule auch trotz Ampel. Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen. vielen lieben dank,für ihre zeit Begründung des Antrags - zu wenig Parkplätze luisen str 65-71 Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 14 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Hausnummer 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Höhe 65 bis 71. Begründung des Antrags Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstr. Höhe 65 bis 71. Es ist kein triftiger Grund erkennbar. Bürgersteige waren immer gut für Fußgänger z.B. auch mit Kinderwagen begehbar. Die Straße ist eine reine Anwohnerstr. und somit gibt es nicht mehr genügend Parkplätze für Anwohner. In den umliegenden Straßen ist Parkraum ebenso sehr knapp und somit erhöht sich der Druck noch mehr für auch alle umliegenden Straßen Parkplätze zu finden. Seit Wegfall der Parkplätze hat der Durchgangsverkehr wieder zu genommen und es wird sich kaum noch an die Geschwindigkeit von 30km/h gehalten. Die Gefahr für Schüler oder Kinder der umliegenden Schulen und Kindergärten ist somit gestiegen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 15 von 22 Betreff Neu eingerichtetes absolutes Halteverbotes in der Luisenstr. Hausnummer 65 bis 71 Ihr Antrag Antrag auf Aufhebung des o.g. Halteverbotes Begründung des Antrags Es gibt nun noch weniger Parkplätze für die Anwohner. Die umliegenden Straßen sind sowieso schon hoffnungslos überfüllt. Da es kaum Parkraum gibt. Jeden Abend sieht man ein leidiges Rumkurven der Anwohner aller umliegenden Straßen nach der Suche von Parkplätzen. Die Parkplätze haben zu einer deutlichen spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen. Dies fällt bei täglichen Spaziergängen sofort auf. Ebenso wird sich nicht mehr an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 16 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Begründung des Antrags - reine Anwohnerstraße: nicht genügend Parkplätze für die Anwohner*innen - Ausweichparken in umliegenden Straßen ist nicht möglich, führt zu erhöhtem Parkdruck in den umliegenden Straßen, reine Verschiebung der Problematik in andere Straßen - aktuell Errichtung einer E-Ladesäule und damit Wegfall weiteren Parkraumes - in der Zeit, in der die Fahrzeuge auf der Straße geparkt waren, hat dies zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung beigetragen, nicht zuletzt wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten. Außerdem war in dieser Zeit wahrzunehmen, dass auch der Durchgangsverkehr - die Luisenstraße wird seit vielen Jahren im Berufsverkehr, inkl. gewerblich-technischen Schwerlastverkehr, als Umgehungsstraße zur Reuterstraße genutzt - sich erheblich verringerte! - seit Einrichten der absoluten Halteverbotszone ist festzustellen, dass wieder deutlich über 30 km/h gefahren wird: Gefahr für Schüler*innen der naheliegenden Grundschule trotz Ampel. Das Verkehrs- und Stauaufkommen ist wieder gestiegen. - die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht mehr eingehalten und die Ampelregelung wird missachtet, da noch bei "dunkelgelb" durchgefahren wird. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 17 von 22 Betreff Parkverbot in der Luisenstraße Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, daß das absolute Parkverbot in der Luisenstrasse 65 bis 71 aufgehoben wird. Begründung des Antrags 1. Es gibt viel zu wenige Parkplätze in der Luisenstrasse und den angrenzenden Strassen. Das führt dazu, daß die Suche eines Parkplatzes - bis zu 15 -20 Minuten in den Abendstunden - einen erhöhten CO2-Ausstoss verursacht. 2. Die Autofahrer müssen nicht mehr auf die parkenden Fahrzeuge achten und fahren mit erhöhter Geschwindigkeit, manchmal ignorieren sie sogar die Fußgängerübergänge und die Ampel. Außerdem erhöht sich dadurch der Durchgansverkehr stark. 3. Drei Parkplätze fallen durch die Aufstellung einer E-Ladestation zusätzlich weg. Wenn neue dazu kommen und auch in der Julius-Plücker-Straße das Parken verboten wird, ist nicht ersichtlich, wo die Anwohner werden überhaupt noch parken können. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 18 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Begründung des Antrags Im Bereich der Luisenstraßen und in deren Umfeld (z. B. Argelanderstraße, Plückerstraße etc.) existieren zu wenig Parkplätze. Es gibt - insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern - keine Möglichkeit, privat Parkplätze einzurichten. Auch wenn nach Möglichkeit mit dem Fahrrad gefahren wird, ist die vollständige Abschaffung eines PKW, insbesondere auch vor dem Hintergrund eines unzuverlässigen, oft wenig durchdachten und überteuerten ÖPNV, unzumutbar und für die meisten einfach nicht machbar. Nicht jede Arbeitsstelle ist mit dem Rad erreichbar, alte Eltern außerhalb Bonns sind regelmäßig zu versorgen etc. Die Parkplatzsituation ist hier ohnehin schon sehr angespannt. Allein schon auf der Argelanderstraße gibt es nicht genügend Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen, so dass auf die umliegenden Straßen, wie z. B. die Luisen- und Plückerstraße ausgewichen werden muss, auf der ebenfalls nicht genug Parkplätze für deren Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung stehen. Durch das absolute Halteverbot wird das Problem lediglich in andere Straßen verlagert und dies setzt sich immer weiter fort. Es kann nicht im Sinne des Umweltschutzes und der Gesundheit der Bonner sein, dass Kfz durch umgreifende und unnötige absolute Halteverbote zu langer Parkplatzsuche gezwungen werden und dadurch vermehrt Abgas ausstoßen und die Umgebung mit zusätzlichem Lärm belästigen. Verschärft wird die vorgenannte Situation durch immer mehr parkende Fahrzeuge aus der Südstadt, deren Halter zwar einen Bewohnerausweis für deren Parkzonen haben, aber dort auch keine Parkplätze finden, da mehr Ausweise ausgegeben werden, als Parkraum vorhanden ist. Auch die Besucher der Südstadt (u. a. Restaurant- und Anwohnergäste) parken insbesondere in der Argelanderstraße südlich der Reuterstraße und Luisenstraße, da sie keinen Parkausweis haben. Der Bürgersteig in der Luisenstraße ist überbreit und es spricht nichts dagegen, Autos dort jedenfalls gekippt drauf stehen zu lassen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 19 von 22 Betreff Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Ihr Antrag Aufhebung des absoluten Halteverbotes in der Luisenstraße 65 bis 71 Begründung des Antrags Im Bereich der Luisenstraßen und in deren Umfeld (z. B. Argelanderstraße, Plückerstraße etc.) existieren zu wenig Parkplätze. Es gibt - insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern - keine Möglichkeit, privat Parkplätze einzurichten. Auch wenn nach Möglichkeit mit dem Fahrrad gefahren wird, ist die vollständige Abschaffung eines PKW, insbesondere auch vor dem Hintergrund eines unzuverlässigen, oft wenig durchdachten und überteuerten ÖPNV, unzumutbar und für die meisten einfach nicht machbar. Nicht jede Arbeitsstelle ist mit dem Rad erreichbar, alte Eltern außerhalb Bonns sind regelmäßig zu versorgen etc. Die Parkplatzsituation ist hier ohnehin schon sehr angespannt. Allein schon auf der Argelanderstraße gibt es nicht genügend Parkplätze für die Anwohner und Anwohnerinnen, so dass auf die umliegenden Straßen, wie z. B. die Luisen- und Plückerstraße ausgewichen werden muss, auf der ebenfalls nicht genug Parkplätze für deren Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung stehen. Durch das absolute Halteverbot wird das Problem lediglich in andere Straßen verlagert und dies setzt sich immer weiter fort. Es kann nicht im Sinne des Umweltschutzes und der Gesundheit der Bonner sein, dass Kfz durch umgreifende und unnötige absolute Halteverbote zu langer Parkplatzsuche gezwungen werden und dadurch vermehrt Abgas ausstoßen und die Umgebung mit zusätzlichem Lärm belästigen. Verschärft wird die vorgenannte Situation durch immer mehr parkende Fahrzeuge aus der Südstadt, deren Halter zwar einen Bewohnerausweis für deren Parkzonen haben, aber dort auch keine Parkplätze finden, da mehr Ausweise ausgegeben werden, als Parkraum vorhanden ist. Auch die Besucher der Südstadt (u. a. Restaurant- und Anwohnergäste) parken insbesondere in der Argelanderstraße südlich der Reuterstraße und Luisenstraße, da sie keinen Parkausweis haben. Der Bürgersteig in der Luisenstraße ist überbreit und es spricht nichts dagegen, Autos dort jedenfalls gekippt drauf stehen zu lassen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von 3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 20 von 22 Betreff Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91) Ihr Antrag Aufhebung der absoluten Halteverbotee in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91) Begründung des Antrags Es stehen aktuell nicht hinreichend Parkplätze für Anwohner, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zur Verfügung. Durch eine sukzessive Einführung und Ausweitung von absoluten Halteverboten wurden die verfügbaren Parkplätze im Umfeld stark eingeschränkt und eine weitere massive Einschränkung droht durch den Beschluss in der Julius-Plücker-Straße Parken nur noch einseitig zuzulassen. Wir begrüßen zwar generell die Einrichtung von Ladestellen für E-Autos, verstehen aber nicht, wieso hierdurch komplette Parkplätze blockiert werden (Luisenstraße 89-91) – hier gibt es platzsparendere und parkplatzerhaltende Möglichkeiten. Schon jetzt ist die Parkplatzsuche für berufstätige Eltern mit Kindern (in unserem Fall 3) unzumutbar. Wir benötigen unser Fahrzeug weiterhin für Vereinsarbeit (Kanuabteilung Postsportverein Bonn) und nach dem Training, welches ohne Privat-PKW nicht zu organisieren ist, ist am Abend inzwischen eine sehr lange Parkplatzsuche vorprogrammiert. Privat können wir als Mieter keine Parkplätze einrichten und die Suche nach Garagen oder Parkplätzen zur Miete war in den letzten Jahren leider erfolglos. Als Nebeneffekt des ausgeweiteten Halteverbots ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Anzahl an deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die ursprünglichen Parkplätze haben uns als Zwillingseltern mit Zwillingskinderwagen zuvor nicht eingeschränkt – wieso sollten sie also abgeschafft werden? Wir sind selbst leidenschaftliche Fußgänger und Fahrradfahrer und verstehen diesen weitreichenden Schritt nicht. Wieso können nicht alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen? Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Aufhebung der absoluten Halteverbote oder alternativ um Einführung eines Anwohnerparkausweises, welcher zu einer vereinfachten Parkplatzsuche für Anwohner, insbesondere auch für berufstätige Eltern, führt. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 21 von 22 Betreff Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91) Ihr Antrag Aufhebung der absoluten Halteverbote in der Luisenstraße 65 bis 78, 68-72 und 77, Bitte um platzsparende Aufstellung von E-Ladestellen (Luisenstraße 89-91) Begründung des Antrags Es stehen aktuell nicht hinreichend Parkplätze für Anwohner, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zur Verfügung. Durch eine sukzessive Einführung und Ausweitung von absoluten Halteverboten wurden die verfügbaren Parkplätze im Umfeld stark eingeschränkt und eine weitere massive Einschränkung droht durch den Beschluss in der Julius-Plücker-Straße Parken nur noch einseitig zuzulassen. Wir begrüßen zwar generell die Einrichtung von Ladestellen für E-Autos, verstehen aber nicht, wieso hierdurch komplette Parkplätze blockiert werden (Luisenstraße 89-91) – hier gibt es platzsparendere und parkplatzerhaltende Möglichkeiten. Schon jetzt ist die Parkplatzsuche für berufstätige Eltern mit Kindern (in unserem Fall 3) unzumutbar. Wir benötigen unser Fahrzeug weiterhin für Vereinsarbeit (Kanuabteilung Postsportverein Bonn) und nach dem Training, welches ohne Privat-PKW nicht zu organisieren ist, ist am Abend inzwischen eine sehr lange Parkplatzsuche vorprogrammiert. Privat können wir als Mieter keine Parkplätze einrichten und die Suche nach Garagen oder Parkplätzen zur Miete war in den letzten Jahren leider erfolglos. Als Nebeneffekt des ausgeweiteten Halteverbots ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Anzahl an deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die ursprünglichen Parkplätze haben uns als Zwillingseltern mit Zwillingskinderwagen zuvor nicht eingeschränkt – wieso sollten sie also abgeschafft werden? Wir sind selbst leidenschaftliche Fußgänger und Fahrradfahrer und verstehen diesen weitreichenden Schritt nicht. Wieso können nicht alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen? Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Aufhebung der absoluten Halteverbote oder alternativ um Einführung eines Anwohnerparkausweises, welcher zu einer vereinfachten Parkplatzsuche für Anwohner, insbesondere auch für berufstätige Eltern, führt. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 22 von 22
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de