230171-02 · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
Kerndaten
- Nummer
- 230171-02
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230171-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 22.03.2023 gestellte Frage wie folgt: Der vorgesehene Tarif von mindestens 120,00 EUR/Tag gilt ausschließlich für die Gruppe 1/Tarif-Nummer 2.0.2.2/Pützchens Markt und ist bereits seit 2004 Bestandteil der Tarifordnung. Damit sind kleinere, insbesondere sonstige Fahr-, Belustigungs- und Schaugeschäfte, wie beispielsweise Wahrsagen, mit einem Flächenmaß von 26 bis 174 m² gemeint. Der Mindesttarif wird nur auf der Veranstaltungen der Gruppe 1/Pützchens Markt angewandt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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