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230167 · Beschlussvorlage

Finanzierung des Angebotes „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH ab 01.01.2023

Nummer
230167
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230167
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung des Angebotes „Beraten & Begleiten“
der intra bonn gGmbH ab 01.01.2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit)
1. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie führt das Angebot „Beraten &
Begleiten“ der intra bonn gGmbH ab dem 1.1.2023 als Angebot der
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII fort.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Fördervertrag mit dem
Träger abzuschließen.
3. Die Haushaltsmittel des Amtes für Soziales und Wohnen für diesen
Zweck werden zum Amt für Kinder, Jugend und Familie verlagert.
Begründung
Das Angebot richtet sich an Menschen mit (drohender) Behinderung im
Übergang Schule-Beruf vormals im Sinne der Hilfen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr.1 und 6 SGB IX(alt)).
Es wurde bislang durch das Amt für Soziales und Wohnen gefördert.
Die Zielgruppe des Angebotes sind junge Menschen mit einer geistigen, Lern –
oder/und Körperbehinderung oder junge Menschen, die von einer solchen
Behinderung bedroht sind.
Zum 01.01.2020 wurden im Rahmen der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe aus
dem SGB XII herausgelöst und als Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit
Behinderung in das SGB IX überführt. In diesem Zuge wurden die Leistungen
der Teilhabe am Arbeitsleben, die durch den Träger der Eingliederungshilfe
finanziert werden können, begrenzt auf die Leistungen im Arbeitsbereich
anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, entsprechende Leistungen
bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen
Arbeitgebern im Rahmen des Budgets für Arbeit (§ 111 SGB IX).
Für das Angebot „Beraten & Begleiten“ bestand daher keine adäquateSeite 1 von 3
Seite 2
Finanzierungsmöglichkeit durch die Sozialverwaltung mehr.
Im Detail handelte es sich bei dem Angebot um die Erstberatung von jungen
Menschen mit Behinderung, bei der unter Beteiligung aller relevanten Stellen
(Schule, Erziehungsberechtigte u.a.) eine Analyse der aktuellen Lebenslage,
sowie die Perspektiventwicklung am Übergang Schule und Beruf erfolgte.
Daran schloss sich –falls es für sinnvoll erachtet wurde – das weitere Angebot
„Beraten & Begleiten“ an. Es sollte die persönliche Handlungsfähigkeit stärken
und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit der jungen Menschen im Rahmen
der beruflichen Teilhabe erzielen. Es diente der Unterstützung junger
Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive.
Konkret wurden z.B. junge Menschen bei Praktika und Bewerbungsverfahren
unterstützt.
Die Leistungsvereinbarung mit der Sozialverwaltung galt im Rahmen der
Übergangsregelung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX fort bis
zum 31.12.2022.
Der Übergangszeitraum wurde dazu genutzt, das Konzept des Angebotes zu
überprüfen und ein im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention inklusives
Angebot zu entwickeln, welches gleichzeitig den Anforderungen an ein Angebot
der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII in Verbindung mit § 13 3. AGH KJHG –
KJFöG) entspricht. Eine Fortführung des Angebotes auf der Rechtgrundlage
des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) ist möglich und
passend, da § 13 SGB den öffentlichen Träger der Jugendhilfe dazu
verpflichtet, „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen
oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind […] sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die
ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und
ihre soziale Integration fördern.“ (§ 13 Abs. 1 SGB VIII). Die oben beschriebene
Zielgruppe entspricht damit der Zielgruppe des § 13 SGB VIII.
Im Rahmen des Angebotes sollen im Jahresdurchschnitt 63 Förderplätze zur
Verfügung gestellt werden. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch
pädagogische Fachkräfte des Trägers mit dem Personalschlüssel 1:18. Der
Kinderschutz nach § 8a SGB VIII wird eingehalten und umgesetzt. Es liegt
zudem ein inklusives Kinderschutzkonzept mit mehrstufigem (auch) anonymen
Hinweisgebersystem und externer Ombudsperson vor. Ebenso setzt der Träger
ein inklusives Partizipationskonzept um.
Das Angebot „Beraten & Begleiten“ ähnelt dem Angebot „Jobcoach“, das
ebenfalls durch die intra bonn gGmbH angeboten und durch das Amt für
Kinder, Jugend und Familie gefördert wird. Aufgrund der unterschiedlichen
Bedürfnisse der beiden verschiedenen Zielgruppen der Angebote, ist es
erforderlich, „Beraten & Begleiten“ als eigenständiges Angebot mit eigenem
Konzept fortzuführen und nicht in das Angebot „Jobcoach“ zu integrieren.
Genau wie bei „Jobcoach“ erfolgt die fachliche Begleitung und Steuerung des
Angebotes inklusive der Zuweisung der Förderplätze durch die Fachkräfte der
Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie.
Zur Finanzierung des Angebotes steht das in der Haushaltsplanung
vorgesehene Budget des Amtes für Soziales und Wohnen zur Verfügung, dassSeite 2 von 3
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im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Amt für Kinder, Jugend und
Familie verlagert wird. Sofern sich die Ansätze im Rahmen der
Haushaltsberatungen noch verändern, werden die geänderten Beträge
verlagert.
Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 82 GO
NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger
Menschen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
341.315,00 € 151000605/
731000
2023 341.315,00 € FSt. 150000511,
IA 5005160,
Sachkonto
533110
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
341.315,00 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
348.141,00 € 151000605/
731000
2024 348.141,00 € FSt. 150000511,
IA 5005160,
Sachkonto
533110
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
348.141,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de