230167 · Beschlussvorlage
Finanzierung des Angebotes „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH ab 01.01.2023
Kerndaten
- Nummer
- 230167
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230167 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Finanzierung des Angebotes „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH ab 01.01.2023 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit) 1. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie führt das Angebot „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH ab dem 1.1.2023 als Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII fort. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Fördervertrag mit dem Träger abzuschließen. 3. Die Haushaltsmittel des Amtes für Soziales und Wohnen für diesen Zweck werden zum Amt für Kinder, Jugend und Familie verlagert. Begründung Das Angebot richtet sich an Menschen mit (drohender) Behinderung im Übergang Schule-Beruf vormals im Sinne der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr.1 und 6 SGB IX(alt)). Es wurde bislang durch das Amt für Soziales und Wohnen gefördert. Die Zielgruppe des Angebotes sind junge Menschen mit einer geistigen, Lern – oder/und Körperbehinderung oder junge Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Zum 01.01.2020 wurden im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und als Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in das SGB IX überführt. In diesem Zuge wurden die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, die durch den Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden können, begrenzt auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern im Rahmen des Budgets für Arbeit (§ 111 SGB IX). Für das Angebot „Beraten & Begleiten“ bestand daher keine adäquateSeite 1 von 3 Seite 2 Finanzierungsmöglichkeit durch die Sozialverwaltung mehr. Im Detail handelte es sich bei dem Angebot um die Erstberatung von jungen Menschen mit Behinderung, bei der unter Beteiligung aller relevanten Stellen (Schule, Erziehungsberechtigte u.a.) eine Analyse der aktuellen Lebenslage, sowie die Perspektiventwicklung am Übergang Schule und Beruf erfolgte. Daran schloss sich –falls es für sinnvoll erachtet wurde – das weitere Angebot „Beraten & Begleiten“ an. Es sollte die persönliche Handlungsfähigkeit stärken und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit der jungen Menschen im Rahmen der beruflichen Teilhabe erzielen. Es diente der Unterstützung junger Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Konkret wurden z.B. junge Menschen bei Praktika und Bewerbungsverfahren unterstützt. Die Leistungsvereinbarung mit der Sozialverwaltung galt im Rahmen der Übergangsregelung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX fort bis zum 31.12.2022. Der Übergangszeitraum wurde dazu genutzt, das Konzept des Angebotes zu überprüfen und ein im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention inklusives Angebot zu entwickeln, welches gleichzeitig den Anforderungen an ein Angebot der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII in Verbindung mit § 13 3. AGH KJHG – KJFöG) entspricht. Eine Fortführung des Angebotes auf der Rechtgrundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) ist möglich und passend, da § 13 SGB den öffentlichen Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind […] sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (§ 13 Abs. 1 SGB VIII). Die oben beschriebene Zielgruppe entspricht damit der Zielgruppe des § 13 SGB VIII. Im Rahmen des Angebotes sollen im Jahresdurchschnitt 63 Förderplätze zur Verfügung gestellt werden. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte des Trägers mit dem Personalschlüssel 1:18. Der Kinderschutz nach § 8a SGB VIII wird eingehalten und umgesetzt. Es liegt zudem ein inklusives Kinderschutzkonzept mit mehrstufigem (auch) anonymen Hinweisgebersystem und externer Ombudsperson vor. Ebenso setzt der Träger ein inklusives Partizipationskonzept um. Das Angebot „Beraten & Begleiten“ ähnelt dem Angebot „Jobcoach“, das ebenfalls durch die intra bonn gGmbH angeboten und durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gefördert wird. Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der beiden verschiedenen Zielgruppen der Angebote, ist es erforderlich, „Beraten & Begleiten“ als eigenständiges Angebot mit eigenem Konzept fortzuführen und nicht in das Angebot „Jobcoach“ zu integrieren. Genau wie bei „Jobcoach“ erfolgt die fachliche Begleitung und Steuerung des Angebotes inklusive der Zuweisung der Förderplätze durch die Fachkräfte der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Zur Finanzierung des Angebotes steht das in der Haushaltsplanung vorgesehene Budget des Amtes für Soziales und Wohnen zur Verfügung, dassSeite 2 von 3 Seite 3 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Amt für Kinder, Jugend und Familie verlagert wird. Sofern sich die Ansätze im Rahmen der Haushaltsberatungen noch verändern, werden die geänderten Beträge verlagert. Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 82 GO NRW. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 341.315,00 € 151000605/ 731000 2023 341.315,00 € FSt. 150000511, IA 5005160, Sachkonto 533110 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 341.315,00 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 348.141,00 € 151000605/ 731000 2024 348.141,00 € FSt. 150000511, IA 5005160, Sachkonto 533110 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 348.141,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de