230165 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsverstöße in der Deutschherrenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230165
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230165 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.01.2023 Bürgerantrag: Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsverstöße in der Deutschherrenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Als Bürger der Stadt Bonn beantrage ich, 1. Das die Stadt Bonn mittles geeigneter Maßnahmen eine die besondere Gefährdung der Anwohner der Deutschherrenstraße in Bad Godesberg feststellt, insbesondere entlang des Abschnitts zwischen Abzweig Albertus-Magnus-Straße und Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße, vor allem in Bezug auf a. Lärmbelästigungen und b. Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen infolge des Durchgangsverkehrs; 2. dass die Stadt Bonn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 30 km/h auf der gesamten Deutschherrenstraße erlässt, beginnend an der Drachenburgstraße bis zum Abzweig Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße; 3. dass die Stadt Bonn geeignete Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der unter 2. beantragte Maßnahme sicherzustellen; 4. dass die Stadt Bonn ermittelt, wie sich die Überflüge von Passagier- und Verkehrsmaschinen mit Start / Ziel a, Flughafen Köln/Bonn über die Godesberger Ortsteile Heiderhof, Muffendorf, Pennenfeld, Rüngsdorf, Villenviertel und Plittersdorf entwickelt haben; insbesondere ist zu ermitteln, ob es eine Zunahme von Steigflüge nach dem Start von Köln/Bonn gibt (im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit) und inwieweit Überflüge in den Stunden von 22:00 bis 6:00 im selben Zeitraum zugenommen haben.Seite 1 von 5 Seite 2 Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Bürgeranträge Als Bürger der Stadt Bonn beantrage ich, 1. Das die Stadt Bonn mittles geeigneter Maßnahmen eine die besondere Gefährdung der Anwohner der Deutschherrenstraße in Bad Godesberg feststellt, insbesondere entlang des Abschnitts zwischen Abzweig Albertus-Magnus-Straße und Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße, vor allem in Bezug auf a. Lärmbelästigungen und b. Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen infolge des Durchgangsverkehrs; 2. dass die Stadt Bonn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 30 km/h auf der gesamten Deutschherrenstraße erlässt, beginnend an der Drachenburgstraße bis zum Abzweig Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße; 3. dass die Stadt Bonn geeignete Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der unter 2. beantragte Maßnahme sicherzustellen; 4. dass die Stadt Bonn ermittelt, wie sich die Überflüge von Passagier- und Verkehrsmaschinen mit Start / Ziel a, Flughafen Köln/Bonn über die Godesberger Ortsteile Heiderhof, Muffendorf, Pennenfeld, Rüngsdorf, Villenviertel und Plittersdorf entwickelt haben; insbesondere ist zu ermitteln, ob es eine Zunahme von Steigflüge nach dem Start von Köln/Bonn gibt (im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit) und inwieweit Überflüge in den Stunden von 22:00 bis 6:00 im selben Zeitraum zugenommen haben. Bonn im Januar 2023Seite 3 von 5 Begründungen zu den Bürgeranträgen von 1. Messen mit zweierlei Maß? Überall in Bonn wurden und werden Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Straßenabschnitte ausgewiesen. 1.1. Dabei unterscheiden sich manche Straßenabschnitte mit bereits erlassenen Beschränkungen in ihrer Charakteristik kaum von dem Straßenabschnitt des Antrags. Deswegen ist es nicht nachvollziehbar ist, warum dort etwas möglich ist, was an der Deutschherrenstraße nicht möglich sein sollte. So können Abschnitte der Ubier- bzw. der Konstantinstraße durchaus als Zubringerstraßen in die Innenstadt bezeichnet werden; auch die Deutschherrenstraße kann als solche gelten. Warum sind also dort Begrenzungen der zulässigen Geschwindigkeit von KfZ oder LKW möglich, hier aber nicht? 1.2. Es gibt aber auch Straßen mit bereits erlassener Geschwindigkeitsbegrenzung, die sich in ihrer Charakteristik sehr wohl von den im Antrag genannten Abschnitt unterscheiden – wo sich aber aufgrund der Unterschiede die Frage stellt, welche Priorität das jeweilige Anwohnerwohl spielt. Beispiel: Die Rochusstraße in Duisdorf hat im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über weite Strecken eine eher gewerblich geprägte Bebauung. Die Deutschherrenstraße dagegen ist auf dem erwähnten Abschnitt ausschließlich von Wohnbebauung geprägt. Wieso steht Wohnbürgern ein geringerer Schutz vor Lärm und anderen Belästigungen zu als Gewerbeansiedlungen? 1.3. Mir ist bekannt, dass es gewisser Voraussetzungen für die Ausweisung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen bedarf, etwa die festgestellte Häufung von Geschwindigkeitsübertretungen. Allerdings muss ich aus persönlicher Erfahrung sowie aus Gesprächen mit weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern feststellen, dass so gut wie keine Geschwindigkeitsmessungen entlang der Deutschherrenstraße zwischen den Abzweigungen Albertus-Magnus-Straße und Theodor-Heuss-Straße festzustellen sind. Meine persönlichen Wahrnehmungen sind aber, dass die Straße gerade hier gerne für etwas mehr Tempo genutzt wird (vor allem, wenn die Ampel am Abzweig-Albertus- Magnus-Straße gerade von rot auf grün umgeschaltet hat). Ich selbst habe schon Autofahrer deswegen angehalten, einmal sogar mit der wörtlich zitierten Erwiderung: „Ich fahre hier immer 60, weil es da nur ein Bußgeld gibt.“ Hinzukommt, dass es seit der Einführung eines höheren Mindestabstands zu Fahrradfahrenden mittlerweile häufig zu riskanten Überholsituationen kommt; auch sind schon mehrfach KfZ beobachtet worden, die hier andere KfZ überholen! Bislang ist es hier noch nicht zu Unfällen mit Personenschäden gekommen. Ich halte das aber nur für eine Frage der Zeit. 2. Flugverkehr (und –lärm) nimmt zu. Laut eines Berichts im Generalanzeiger Bonn hat der Flugverkehr, der über Godesberg und seine Ortsteile geführt wird , seit Beginn der Corona-Seite 4 von 5 Pandemie nicht zugenommen. Und vorgeblich würden über Godesberg auch keine Starts geflogen. Beides stellt sich nach meiner Wahrnehmung anders dar. So habe ich zum Beispiel (aber nicht nur) in den späten Nachtstunden (zwischen 2 und 5 Uhr) in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr mehrfach mehrere Flugbewegungen innerhalb kurzer Zeit gezählt (einmal sogar um ca. 2:00 Uhr 3 Flüge binnen einer ¾ Stunde). Zudem höre ich, gerade bei frühen Spaziergängen mit meinem Hund (in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr) immer häufiger, dass Flugzeuge aus östlicher Richtung anfliegen – sich also im Steigflug befinden müssen. 3. Erst ein Einzelantrag, aber viele sind betroffen. Zwar wende ich mich heute mit diesen Anträgen als Einzelperson an Stadt- und Bezirksverwaltung. Es zeigen sich aber mittlerweile viel mehr Anwohnende genervt von dem Lärmpegel entlang der Deutschherrenstraße. Zweitweise bestand Hoffnung, dass sich Bezirksverordnete oder –verwaltung aus eigenen Stücken dieser Themen annehmen. Tatsächlich ist bisher davon aber nichts zu spüren. Nicht nur ich stelle dadurch fest, dass es wohl der Initiative Betroffener braucht, um etwas in Gang zu setzen (so wie zum Beispiel anderer Straßenzüge). Im nächsten Schritt werden es sicher viel mehr Anwohnende sein, die ihrem gemeinsamen Anliegen gegenüber Stadtverwaltung und Bürger(!)vertretung Ausdruck verleihen. Bonn am 8. Januar 2023Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de