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230165 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsverstöße in der Deutschherrenstraße

Nummer
230165
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230165-01 ST Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsverstöße in der Deutschherrenstraße
  2. 230165-02 AA Grüne-AA zum Bürgerantrag: Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsverstöße in der Deutschherrenstraße Änderungsantrag zur Vorlage 230165

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230165
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.01.2023
Bürgerantrag: Lärmbelästigung und
Geschwindigkeitsverstöße in der
Deutschherrenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Als Bürger der Stadt Bonn beantrage ich,
1. Das die Stadt Bonn mittles geeigneter Maßnahmen eine die
besondere Gefährdung der Anwohner der Deutschherrenstraße in Bad
Godesberg feststellt, insbesondere entlang des Abschnitts zwischen
Abzweig Albertus-Magnus-Straße und Theodor-Heuss-Straße /
Muffendorfer Straße, vor allem in Bezug auf a. Lärmbelästigungen und b.
Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen infolge des
Durchgangsverkehrs;
2. dass die Stadt Bonn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal
30 km/h auf der gesamten Deutschherrenstraße erlässt, beginnend an
der Drachenburgstraße bis zum Abzweig Theodor-Heuss-Straße /
Muffendorfer Straße;
3. dass die Stadt Bonn geeignete Maßnahmen ergreift, um die
Einhaltung der unter 2. beantragte Maßnahme sicherzustellen;
4. dass die Stadt Bonn ermittelt, wie sich die Überflüge von Passagier-
und Verkehrsmaschinen mit Start / Ziel a, Flughafen Köln/Bonn über die
Godesberger Ortsteile Heiderhof, Muffendorf, Pennenfeld, Rüngsdorf,
Villenviertel und Plittersdorf entwickelt haben; insbesondere ist zu
ermitteln, ob es eine Zunahme von Steigflüge nach dem Start von
Köln/Bonn gibt (im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit) und inwieweit
Überflüge in den Stunden von 22:00 bis 6:00 im selben Zeitraum
zugenommen haben.Seite 1 von 5
Seite 2
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Bürgeranträge
Als Bürger der Stadt Bonn beantrage ich,
1. Das die Stadt Bonn mittles geeigneter Maßnahmen eine die
besondere Gefährdung der Anwohner der Deutschherrenstraße
in Bad Godesberg feststellt, insbesondere entlang des
Abschnitts zwischen Abzweig Albertus-Magnus-Straße und
Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße, vor allem in
Bezug auf a. Lärmbelästigungen und b. Verstößen gegen
Geschwindigkeitsbegrenzungen infolge des
Durchgangsverkehrs;
2. dass die Stadt Bonn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
maximal 30 km/h auf der gesamten Deutschherrenstraße
erlässt, beginnend an der Drachenburgstraße bis zum
Abzweig Theodor-Heuss-Straße / Muffendorfer Straße;
3. dass die Stadt Bonn geeignete Maßnahmen ergreift, um die
Einhaltung der unter 2. beantragte Maßnahme
sicherzustellen;
4. dass die Stadt Bonn ermittelt, wie sich die Überflüge von
Passagier- und Verkehrsmaschinen mit Start / Ziel a,
Flughafen Köln/Bonn über die Godesberger Ortsteile
Heiderhof, Muffendorf, Pennenfeld, Rüngsdorf,
Villenviertel und Plittersdorf entwickelt haben;
insbesondere ist zu ermitteln, ob es eine Zunahme von
Steigflüge nach dem Start von Köln/Bonn gibt (im
Vergleich zur Vor-Corona-Zeit) und inwieweit Überflüge in
den Stunden von 22:00 bis 6:00 im selben Zeitraum
zugenommen haben.
Bonn im Januar 2023Seite 3 von 5
Begründungen zu den Bürgeranträgen von
1. Messen mit zweierlei Maß? Überall in Bonn wurden und werden
Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Straßenabschnitte ausgewiesen.
1.1. Dabei unterscheiden sich manche Straßenabschnitte mit bereits erlassenen
Beschränkungen in ihrer Charakteristik kaum von dem Straßenabschnitt des Antrags.
Deswegen ist es nicht nachvollziehbar ist, warum dort etwas möglich ist, was an der
Deutschherrenstraße nicht möglich sein sollte. So können Abschnitte der Ubier- bzw. der
Konstantinstraße durchaus als Zubringerstraßen in die Innenstadt bezeichnet werden;
auch die Deutschherrenstraße kann als solche gelten. Warum sind also dort
Begrenzungen der zulässigen Geschwindigkeit von KfZ oder LKW möglich, hier aber
nicht?
1.2. Es gibt aber auch Straßen mit bereits erlassener Geschwindigkeitsbegrenzung, die sich in
ihrer Charakteristik sehr wohl von den im Antrag genannten Abschnitt unterscheiden –
wo sich aber aufgrund der Unterschiede die Frage stellt, welche Priorität das jeweilige
Anwohnerwohl spielt. Beispiel: Die Rochusstraße in Duisdorf hat im Bereich der
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über weite Strecken eine eher gewerblich
geprägte Bebauung. Die Deutschherrenstraße dagegen ist auf dem erwähnten Abschnitt
ausschließlich von Wohnbebauung geprägt. Wieso steht Wohnbürgern ein geringerer
Schutz vor Lärm und anderen Belästigungen zu als Gewerbeansiedlungen?
1.3. Mir ist bekannt, dass es gewisser Voraussetzungen für die Ausweisung von
innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen bedarf, etwa die festgestellte Häufung
von Geschwindigkeitsübertretungen. Allerdings muss ich aus persönlicher Erfahrung
sowie aus Gesprächen mit weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern feststellen, dass so
gut wie keine Geschwindigkeitsmessungen entlang der Deutschherrenstraße zwischen
den Abzweigungen Albertus-Magnus-Straße und Theodor-Heuss-Straße festzustellen
sind. Meine persönlichen Wahrnehmungen sind aber, dass die Straße gerade hier gerne
für etwas mehr Tempo genutzt wird (vor allem, wenn die Ampel am Abzweig-Albertus-
Magnus-Straße gerade von rot auf grün umgeschaltet hat). Ich selbst habe schon
Autofahrer deswegen angehalten, einmal sogar mit der wörtlich zitierten Erwiderung:
„Ich fahre hier immer 60, weil es da nur ein Bußgeld gibt.“ Hinzukommt, dass es seit der
Einführung eines höheren Mindestabstands zu Fahrradfahrenden mittlerweile häufig zu
riskanten Überholsituationen kommt; auch sind schon mehrfach KfZ beobachtet worden,
die hier andere KfZ überholen! Bislang ist es hier noch nicht zu Unfällen mit
Personenschäden gekommen. Ich halte das aber nur für eine Frage der Zeit.
2. Flugverkehr (und –lärm) nimmt zu. Laut eines Berichts im Generalanzeiger Bonn hat der
Flugverkehr, der über Godesberg und seine Ortsteile geführt wird , seit Beginn der Corona-Seite 4 von 5
Pandemie nicht zugenommen. Und vorgeblich würden über Godesberg auch keine Starts
geflogen. Beides stellt sich nach meiner Wahrnehmung anders dar. So habe ich zum Beispiel
(aber nicht nur) in den späten Nachtstunden (zwischen 2 und 5 Uhr) in den Tagen zwischen
Weihnachten und Neujahr mehrfach mehrere Flugbewegungen innerhalb kurzer Zeit gezählt
(einmal sogar um ca. 2:00 Uhr 3 Flüge binnen einer ¾ Stunde). Zudem höre ich, gerade bei
frühen Spaziergängen mit meinem Hund (in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr) immer häufiger,
dass Flugzeuge aus östlicher Richtung anfliegen – sich also im Steigflug befinden müssen.
3. Erst ein Einzelantrag, aber viele sind betroffen. Zwar wende ich mich heute mit diesen
Anträgen als Einzelperson an Stadt- und Bezirksverwaltung. Es zeigen sich aber mittlerweile
viel mehr Anwohnende genervt von dem Lärmpegel entlang der Deutschherrenstraße.
Zweitweise bestand Hoffnung, dass sich Bezirksverordnete oder –verwaltung aus eigenen
Stücken dieser Themen annehmen. Tatsächlich ist bisher davon aber nichts zu spüren. Nicht
nur ich stelle dadurch fest, dass es wohl der Initiative Betroffener braucht, um etwas in Gang
zu setzen (so wie zum Beispiel anderer Straßenzüge). Im nächsten Schritt werden es sicher
viel mehr Anwohnende sein, die ihrem gemeinsamen Anliegen gegenüber Stadtverwaltung
und Bürger(!)vertretung Ausdruck verleihen.
Bonn am 8. Januar 2023Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de