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230149 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230149
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230149
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bundesstadt Bonn
Amt OB - 22
Berliner Platz 2
53103 Bonn
buergerantrag@bonn.de
Bonn, den 06.01.2023
Bürgerantrag §24 GO: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die und unser Nachbar wurden
durch einen Artikel im Bonner General-Anzeigers vom 28.12.2022 auf einen bereits bestehenden
Bürgerantrag (222358 31.01.2023) aufmerksam.
Als langjährige (über 40 Jahre) Anwohner und Verkehrsteilnehmer lehnen wir ein Parkverbot in der
Julius-Plücker-Straße ausdrücklich ab und beantragen die Ablehnung des ursprünglichen
Bürgerantrags und auch der Beschlussvorlage der Verwaltung.
Begründung:
1. Der vorhandene Bürgersteig bietet ausreichend Platz für Fußgänger, auch mit Kinderwagen
und für Rollstuhlfahrer, es gibt keine Behinderungen durch falsch parkende Autos. Ein
Parkverbot auf der südlichen Seite kann mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt werden.
2. Der Bürgerantrag soll in seiner eigentlichen Form abgelehnt werden, da sonst der „Parkdruck
unnötig erhöht“ würde, stattdessen wird ein Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite
vorgeschlagen. Dadurch entfallen jedoch genauso viele Parkplätze (ca. 50 Stück) für die es
keine Ausweichmöglichkeit gibt, auch nicht in den umliegenden Straßen. Das wird an keiner
Stelle der Stellungnahme deutlich. Es handelt sich hier um einen erheblichen Eingriff, über den
die Anlieger / betroffenen Bürger in keiner Form informiert oder beteiligt wurden.
3. Die Entscheidung, Fahrradfahrer auch gegen die Einbahnstraße fahren zu lassen, hat sich als
falsch erwiesen und wurde deshalb auch zurückgenommen. Jetzt ein Parkverbot einzurichten, um
Platz für Fahrradfahrer entgegen der Fahrrichtung zu schaffen, hat mit dem eigentlichen
Bürgerantrag überhaupt nichts mehr zu tun. Außerdem werden die wirklich gefährlichen
Begegnungen mit Fahrradfahrern in der Kurve zur Geisslerstraße auch durch ein einseitiges
Parkverbot nicht vermieden und es kann bereits jetzt regulär und sogar ohne Umweg über die
Luisenstraße (gegebenenfalls auch am Spielplatz entlang über Blücher- und Johannes-von-
Hanstein-Straße) gefahren werden.
Zusammenfassung unseres Antrages:
- Ein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße muss aus den o.g. Gründen abgelehnt werden.
- Die Erlaubnis für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße darf vor allem in der Kurve zur
Geisslerstraße nicht wieder eingeführt werden.
- Den Vorschlag, Markierungen für ein genaueres Parken anzubringen, begrüßen wir, da hierdurch
Engstellen vermieden werden können.
1Seite 2 von 3
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de