230149 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230149
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230149 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bundesstadt Bonn Amt OB - 22 Berliner Platz 2 53103 Bonn buergerantrag@bonn.de Bonn, den 06.01.2023 Bürgerantrag §24 GO: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker Straße Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die und unser Nachbar wurden durch einen Artikel im Bonner General-Anzeigers vom 28.12.2022 auf einen bereits bestehenden Bürgerantrag (222358 31.01.2023) aufmerksam. Als langjährige (über 40 Jahre) Anwohner und Verkehrsteilnehmer lehnen wir ein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße ausdrücklich ab und beantragen die Ablehnung des ursprünglichen Bürgerantrags und auch der Beschlussvorlage der Verwaltung. Begründung: 1. Der vorhandene Bürgersteig bietet ausreichend Platz für Fußgänger, auch mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer, es gibt keine Behinderungen durch falsch parkende Autos. Ein Parkverbot auf der südlichen Seite kann mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt werden. 2. Der Bürgerantrag soll in seiner eigentlichen Form abgelehnt werden, da sonst der „Parkdruck unnötig erhöht“ würde, stattdessen wird ein Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgeschlagen. Dadurch entfallen jedoch genauso viele Parkplätze (ca. 50 Stück) für die es keine Ausweichmöglichkeit gibt, auch nicht in den umliegenden Straßen. Das wird an keiner Stelle der Stellungnahme deutlich. Es handelt sich hier um einen erheblichen Eingriff, über den die Anlieger / betroffenen Bürger in keiner Form informiert oder beteiligt wurden. 3. Die Entscheidung, Fahrradfahrer auch gegen die Einbahnstraße fahren zu lassen, hat sich als falsch erwiesen und wurde deshalb auch zurückgenommen. Jetzt ein Parkverbot einzurichten, um Platz für Fahrradfahrer entgegen der Fahrrichtung zu schaffen, hat mit dem eigentlichen Bürgerantrag überhaupt nichts mehr zu tun. Außerdem werden die wirklich gefährlichen Begegnungen mit Fahrradfahrern in der Kurve zur Geisslerstraße auch durch ein einseitiges Parkverbot nicht vermieden und es kann bereits jetzt regulär und sogar ohne Umweg über die Luisenstraße (gegebenenfalls auch am Spielplatz entlang über Blücher- und Johannes-von- Hanstein-Straße) gefahren werden. Zusammenfassung unseres Antrages: - Ein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße muss aus den o.g. Gründen abgelehnt werden. - Die Erlaubnis für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße darf vor allem in der Kurve zur Geisslerstraße nicht wieder eingeführt werden. - Den Vorschlag, Markierungen für ein genaueres Parken anzubringen, begrüßen wir, da hierdurch Engstellen vermieden werden können. 1Seite 2 von 3 Mit freundlichen Grüßen 2Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de