230147-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrssituation in Endenich-Mitte
Kerndaten
- Nummer
- 230147-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230147-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrssituation in Endenich-Mitte Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.: Grundsätzlich strebt die Verwaltung entsprechend dem Radentscheid eine verfügbare Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m an. Die Endenicher Straße im Abschnitt zwischen Frongasse und Regerstraße wird bereits an anderer Stelle thematisiert (DS 220663). So soll die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. „…Hier soll die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem östlichen Abschnitt der Endenicher Straße (ab Frongasse) als Alternative zum Hermann-Wandersleb-Ring geschaffen werden. Ein Wegfall der Parkplätze auf der südlichen Seite des Abschnitts ist hierfür notwendig.“. Bei Umsetzung würde damit die geschilderte Problematik nicht mehr bestehen. Die Maßnahme wird spätestens bis Ende 2024 umgesetzt. Weiterhin ist der Gehweg im Anfangsbereich der Straße von der Frongasse aus kommend (siehe Anlage Bild 1) an dieser Stelle lediglich 1m bis 1,25 m breit. An dieser Stelle ist eine Zick-Zack-Markierung vorhanden und ein Parkverbot (Verkehrszeichen 286). Das Parkverbot bezieht sich dabei auf die Fahrbahn. Somit ist im Bereich Frongasse / Ecke Endenicher Straße in Fahrtrichtung Regerstraße auf den ersten ca. 30 m das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt. Eine Änderung des eingeschränkten Haltverbots in ein absolutes Haltverbot würde dabei die bestehende Regelung, dass Gehwegparken gar nicht zugelassen ist, nicht tangieren. Das Setzen von Pfosten würde an dieser ohnehin schmalen Stelle die Restgehwegbreite weiter verringern. Der hohe finanzielle und bauliche Aufwand für die Unterhaltung von Absperrpfosten (Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf) hat dazu geführt, dass grundsätzlich keine Absperrpfosten mehr zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für beispielsweise Feuerwehrzufahrten, Krankenhäuser und Altenheime. Der Bereich Frongasse Ecke Endenicher Straße ist ein Dauerbeschwerdepunkt und wird von dem Verkehrsaußendienst täglich kontrolliert. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden verwarnt und wenn nötig auch abgeschleppt.Seite 1 von 3 Seite 2 Natürlich werden in den Kontrollsituationen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine ständige Kontrolle und somit Sicherstellung eines freien Gehweges kann nicht dauerhaft sichergestellt werden. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung können zu einer Verbesserung der Situation führen. Die Bürger*innen haben die Möglichkeit festgestellte Verstöße und Behinderungen der Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 0228 77 3333 mitzuteilen. Von dort wird dann eine anlassbezogene Kontrolle veranlasst. Die Endenicher Straße Ecke Regerstraße wird mehrfach wöchentlich kontrolliert. Auch hier werden Fahrzeuge konsequent verwarnt. Zu 2.: Die einschlägigen Richtlinien sehen in der Regel keine Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen vor. Unabhängig davon, ob die Zahlen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vorliegen, liegen die örtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle nicht vor. So wird eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer*innen und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*innen und Fahrzeugführer*innen vorausgesetzt. Dazu ist eine Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht vor dem FGÜ von mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen der Kurve der Alfred-Bucherer-Straße ist die Mindestentfernung nicht gegeben. Anlage/n 1 Bild (öffentlich)Seite 2 von 3 Bild 1: Endenicher Straße von der Frongasse aus kommend:Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de