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230147-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrssituation in Endenich-Mitte

Nummer
230147-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230147 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Verkehrssituation in Endenich-Mitte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230147-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrssituation in Endenich-Mitte
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1.:
Grundsätzlich strebt die Verwaltung entsprechend dem Radentscheid eine
verfügbare Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m an.
Die Endenicher Straße im Abschnitt zwischen Frongasse und Regerstraße wird
bereits an anderer Stelle thematisiert (DS 220663). So soll die Straße als
Fahrradstraße ausgewiesen werden. „…Hier soll die Einrichtung einer
Fahrradstraße auf dem östlichen Abschnitt der Endenicher Straße (ab
Frongasse) als Alternative zum Hermann-Wandersleb-Ring geschaffen werden.
Ein Wegfall der Parkplätze auf der südlichen Seite des Abschnitts ist hierfür
notwendig.“.
Bei Umsetzung würde damit die geschilderte Problematik nicht mehr
bestehen. Die Maßnahme wird spätestens bis Ende 2024 umgesetzt.
Weiterhin ist der Gehweg im Anfangsbereich der Straße von der Frongasse aus
kommend (siehe Anlage Bild 1) an dieser Stelle lediglich 1m bis 1,25 m breit.
An dieser Stelle ist eine Zick-Zack-Markierung vorhanden und ein Parkverbot
(Verkehrszeichen 286). Das Parkverbot bezieht sich dabei auf die Fahrbahn.
Somit ist im Bereich Frongasse / Ecke Endenicher Straße in Fahrtrichtung
Regerstraße auf den ersten ca. 30 m das Parken auf dem Gehweg nicht
erlaubt. Eine Änderung des eingeschränkten Haltverbots in ein absolutes
Haltverbot würde dabei die bestehende Regelung, dass Gehwegparken gar
nicht zugelassen ist, nicht tangieren.
Das Setzen von Pfosten würde an dieser ohnehin schmalen Stelle die
Restgehwegbreite weiter verringern. Der hohe finanzielle und bauliche Aufwand
für die Unterhaltung von Absperrpfosten (Instandsetzungs- und
Erneuerungsbedarf) hat dazu geführt, dass grundsätzlich keine Absperrpfosten
mehr zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens eingesetzt werden.
Ausnahmen gelten für beispielsweise Feuerwehrzufahrten, Krankenhäuser und
Altenheime.
Der Bereich Frongasse Ecke Endenicher Straße ist ein Dauerbeschwerdepunkt
und wird von dem Verkehrsaußendienst täglich kontrolliert. Widerrechtlich
abgestellte Fahrzeuge werden verwarnt und wenn nötig auch abgeschleppt.Seite 1 von 3
Seite 2
Natürlich werden in den Kontrollsituationen nur Momentaufnahmen gemacht.
Eine ständige Kontrolle und somit Sicherstellung eines freien Gehweges kann
nicht dauerhaft sichergestellt werden. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung
können zu einer Verbesserung der Situation führen.
Die Bürger*innen haben die Möglichkeit festgestellte Verstöße und
Behinderungen der Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 0228
77 3333 mitzuteilen. Von dort wird dann eine anlassbezogene Kontrolle
veranlasst.
Die Endenicher Straße Ecke Regerstraße wird mehrfach wöchentlich
kontrolliert. Auch hier werden Fahrzeuge konsequent verwarnt.
Zu 2.:
Die einschlägigen Richtlinien sehen in der Regel keine Fußgängerüberwege in
Tempo-30-Zonen vor. Unabhängig davon, ob die Zahlen für die Einrichtung
eines Fußgängerüberwegs vorliegen, liegen die örtlichen Voraussetzungen für
die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle nicht vor. So wird eine
frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer*innen und eine ausreichende
Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*innen und Fahrzeugführer*innen
vorausgesetzt. Dazu ist eine Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht
vor dem FGÜ von mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen der Kurve der
Alfred-Bucherer-Straße ist die Mindestentfernung nicht gegeben.
Anlage/n
1 Bild (öffentlich)Seite 2 von 3
Bild 1: Endenicher Straße von der Frongasse aus kommend:Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de