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230145-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Radfahrregelung Am Propsthof zwischen Am Dickobskreuz und Ennemoserstraße

Nummer
230145-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230145 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Radfahrregelung Am Propsthof zwischen Am Dickobskreuz und Ennemoserstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230145-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Radfahrregelung Am Propsthof zwischen Am
Dickobskreuz und Ennemoserstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Aufgrund der Verkehrsbelastung, des engen Straßenraumes sowie der
wechselnden Lichtverhältnisse durch die vielen Unterführungen in diesem
Bereich wird eine Radverkehrsführung auf der Straße kritisch gesehen. Auch
findet in diesem Bereich viel LKW-Verkehr statt.
Insbesondere hinsichtlich der Verkehrsbelastung und des engen Straßenraums
geht die Verwaltung davon aus, dass Radfahrende trotz des schmalen
Seitenbereichs dort geschützter sind.
Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass die Nebenanlage weiterhin
befahren wird.
Anlage/n
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