230145-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Radfahrregelung Am Propsthof zwischen Am Dickobskreuz und Ennemoserstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230145-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230145-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Radfahrregelung Am Propsthof zwischen Am Dickobskreuz und Ennemoserstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der Verkehrsbelastung, des engen Straßenraumes sowie der wechselnden Lichtverhältnisse durch die vielen Unterführungen in diesem Bereich wird eine Radverkehrsführung auf der Straße kritisch gesehen. Auch findet in diesem Bereich viel LKW-Verkehr statt. Insbesondere hinsichtlich der Verkehrsbelastung und des engen Straßenraums geht die Verwaltung davon aus, dass Radfahrende trotz des schmalen Seitenbereichs dort geschützter sind. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass die Nebenanlage weiterhin befahren wird. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de