230142 · Beschlussvorlage
Vereinheitlichung der Richtlinien zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230142
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230142 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Vereinheitlichung der Richtlinien zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 31.01.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die bislang getrennten Förderlinien a) Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Bonner Projektpartnerschaften und b) Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn werden zusammengelegt. Über die Vergabe der Mittel zur Förderung von Projekten zu a) und b) wird anhand der beigefügten vereinheitlichten Förderrichtlinien entschieden. Die bisher getrennten Fördertöpfe zu a) und b) werden zusammengelegt. Begründung Der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA) vergibt jährlich Mittel in Höhe von bislang insgesamt 40.000 € für Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und der Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn. Für Projekte zur Umsetzung der Agenda 2030 standen bisher jährlich 15.000 € zur Verfügung. Die maximale Fördersummer pro Projekt lag bei 2.000 €. Für Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Bonner Projektpartnerschaften standen bisher jährlich 25.000 € zur Verfügung. Die maximale Fördersummer pro Projekt lag bei 3.500 €.Seite 1 von 8 Seite 2 Die Richtlinien dieser beiden Förderlinien stimmen im Wesentlichen bis auf die unterschiedlichen maximalen Fördersummen überein. In der Vergangenheit fiel die Abgrenzung zwischen Projekten der Agenda 2030 und Projekten der anderen Förderlinie zum Teil schwer. Dies führte bei potentiellen Antragstellern zu Verwirrung. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese beiden Fördertöpfe zusammenzulegen und über die Vergabe anhand der beigefügten einheitlichen Förderrichtlinien zu entscheiden. Anlage/n 1 Förderrichtlinien 2023 (öffentlich)Seite 2 von 8 Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat Fördermittel zur Umsetzung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA). Die Mittel richten sich insbesondere an kleinere Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Bonn. Der Zuschuss beträgt maximal 3.500 € pro Maßnahme. Ziel der Förderung lokaler Vorhaben entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn ist es: das Zukunftsprofil der Stadt Bonn als „Zentrum für internationale Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung“ zu stärken, die Agenda 2030 mit ihrem umfassenden Nachhaltigkeitsansatz und die Bedeutung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) in Bonn weiter bekannt zu machen, zur Auseinandersetzung mit der Agenda 2030 einzuladen, zur aktiven sozialen und verantwortlichen Umsetzung der Agenda 2030 vor Ort zu motivieren, Interesse an global gerechten Entwicklungen und dem gegenseitigen Austausch auf Augenhöhe hierüber zu fördern, Projekte zu fördern, welche die konkrete Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Bonn und seinen Stadtteilen zum Ziel haben, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für eine nachhaltige Stadt und eine weltweit nachhaltige Entwicklung zu initiieren und zu unterstützen, im Rahmen der Bildungsarbeit Wissen und Kenntnisse mit diesem Schwerpunkt zu vermitteln. Förderzeitraum: Der Förderzeitraum beginnt mit Beschluss des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA). Weitergehende Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in der PDF „Richtlinien für Fördermittel“. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte: Stadt Bonn Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit Jennifer Wetjen 53111 Bonn E-Mail: jennifer.wetjen@bonn.de Tel.: 0228 – 77 34 90Seite 3 von 8 Richtlinien zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, der Bonner Projektpartnerschaften und zur Umsetzung der Agenda 2030 in Bonn Antragsberechtigt sind: Vereine, Organisationen und Initiativen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Eine Doppelförderung durch andere Fördermittel der Stadt Bonn ist nur in Ausnahmefällen möglich. Antrags- und Bewilligungsverfahren Förderanträge müssen fristgerecht bei der Bundesstadt Bonn vorliegen. Über die entsprechenden Fristen informiert die Bundesstadt Bonn in den Bewerbungsaufrufen. Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen: • Antragsformular • Ausgaben- und Finanzierungplan • ggf. Vereinssatzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA) des Rates der Bundesstadt Bonn. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Vergabe um eine politische Entscheidung handelt. Das Erfüllen aller aufgeführten Voraussetzung führt nicht zwingend zu einer Zustimmung; es besteht kein Anspruch auf Förderung. Förderkriterien A) Förderfähige Projekte Gefördert werden Maßnahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit, die in Bonn stattfinden, in besonderen Einzelfällen auch in den Projektpartnerstädten. Darüber hinaus werden Aktivitäten zur Umsetzung der Agenda 2030 gefördert, die in Bonn stattfinden, mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit einhergehen, eine breitere Zielgruppe anvisieren, das Thema Agenda 2030 und die SDGs in Konzeption und Durchführung (auch für Außenstehende) klar kommunizieren und erkennbar machen B) Nichtförderfähige Projekte • Veranstaltungen mit überwiegend folkloristischer oder landeskundlicher Ausrichtung, (überwiegend kulturelle) Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Schwerpunkt oder Veranstaltungen ohne informativen Schwerpunkt zum Thema Agenda2030 und SDGs • Institutionelle Förderung (z.B. Mitgliederversammlungen), Spendenläufe und reine Spendensammlungen, Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienenSeite 4 von 8 C) Zielgruppen Zu den Zielgruppen im Förderprogramm gehören neben bereits engagierten und aktiven Bonner Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Personen, die sich bisher nicht oder nur wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen oder Fragestellungen und Themen der Nachhaltigkeit befasst haben und noch über wenig bzw. keine Kenntnisse über die Agenda 2030 verfügen. Förderung und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahme A) Rechtliche Rahmenbedingungen Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Maßnahmen gewährt, die noch nicht begonnen wurden. In begründeten Einzelfällen kann auf Risiko des Antragstellers/ der Antragstellerin ein frühzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Aus der Entscheidung über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht abgeleitet werden, dass der AEIWWA den Förderantrag bewilligen wird. B) Art und Umfang der Förderung • Der Zuschuss beträgt pro Maßnahme maximal 3.500€. Der Finanzierungsplan dient als Grundlage. • Eine höhere Förderung kann bei begründetem Einzelfall zugelassen werden, insbesondere dann, wenn mehrere Gruppen/Träger an einem größeren Projekt beteiligt sind. • Die Fördermittel werden als Festbetragsfinanzierung bewilligt. • Die Maßnahmen müssen in sich abgeschlossen sein. • Die Eigenleistung der Antragsteller ist zu belegen, muss im angemessenen Verhältnis zueinander im Hinblick auf das Projektziel stehen und muss mindestens 25% der zu- schussfähigen Gesamtausgaben der beantragten Maßnahme betragen. Hierzu können auch haupt- und ehrenamtliche Personalkosten gehören. Qualifizierte ehrenamtliche Arbeit kann mit 17,90 Euro/Stunde brutto in Wert gesetzt werden. Einfache Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten (z.B. Kopieren u. ä.) können mit 10,00 Euro/Stunde brutto angesetzt werden. • Die Eigenleistung kann auch durch sonstige Einnahmen (Drittmittel, Spenden) erbracht werden. • Mittel anderer Zuschussgeber sind vorrangig zu verwenden. Nicht benötigte Restmittel aus der Zuwendung der Bundesstadt Bonn sind zurückzugeben. • Einnahmen inkl. der Fördermittel dürfen die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. • Der Förderzeitraum beginnt mit Beschluss des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit. Über die entsprechenden Fristen informiert die Bundesstadt Bonn in den Bewerbungsaufrufen. Grundsätzlich sind nur Ausgaben zuwendungsfähig, die im Förderzeitraum anfallen. Dies bedeutet: Die Leistungen müssen im Förderzeitraum erbracht worden sein und die Rechnungen müssen im Förderzeitraum erstellt und bezahlt worden sein. • Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.Seite 5 von 8 C) Zusätzliche zuschussfähige Ausgaben 1) Unterkunft Alle projektbezogenen Ausgaben für Unterkunft werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben des Landesreisekostengesetzes NRW als zuschussfähig anerkannt, sofern sie tatsächlich anfallen (keine Pauschalen!). Übernachtungsgeld ist bis zu einer Höhe von 60€ zuschussfähig. In begründeten Ausnahmefällen können Ausgaben von mehr als 60€ für eine Übernachtung abgerechnet werden. 2) Fahrtkosten Alle projektbezogenen Fahrtkosten werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben des Landesreisekostengesetzes NRW (LRKG) als zuschussfähig anerkannt. • Bei Flügen und Bahnreisen werden grundsätzlich nur die notwendigen Kosten der niedrigsten Klasse erstattet. • Bei Benutzung eines eigenen PKW sind 30 ct/km abrechenbar. D) Förderhinweis bei Publikationsmaterial • Geplantes Publikationsmaterial ist in dem Antrag möglichst detailliert zu beschreiben (Format, Seitenzahl, geplante Auflage etc.). Druckerzeugnisse sollen grundsätzlich klimaneutral hergestellt werden. • Auf die Förderung der Maßnahme(n) durch die Bundesstadt Bonn ist in allen Druckerzeug- nissen (s.o.) und audiovisuellen Medien sowie Webseiten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellt werden, hinzuweisen. Dabei soll je nach Kontext folgender Standardsatz verwendet werden: "Mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesstadt Bonn". • Im Impressum von Druck- und Medienerzeugnissen ist folgender Hinweis hinzuzufügen: "Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich" • Das aktuelle Logo der Bundesstadt Bonn ist grundsätzlich zu verwenden und kann per Mail unter jennifer.wetjen@bonn.de angefragt werden. E) Teilnehmendenzahl Der Förderantrag soll die Angabe enthalten, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Fördermaßnahme erwartet werden. Nach Abschluss der Maßnahme soll im Verwendungsnachweis die tatsächliche Teilnehmerzahl angegeben werden. F) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit • Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Aufträge sind grundsätzlich auf Grundlage einer dokumentierten Markterkundung zu erteilen. • Bei Lieferleistungen sind nach Möglichkeit Produkte zu verwenden, die unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien hergestellt worden sind.Seite 6 von 8 G) Änderung der Maßnahme - Umwidmung • Die Maßnahme ist entsprechend dem im Antrag bzw. im Fördervertrag festgelegten Förderzweck durchzuführen. • Änderungen gegenüber dem Antrag sind der Bundesstadt Bonn vor Durchführung der geförderten Maßnahme unaufgefordert anzugeben und zustimmungspflichtig. • Die Bundesstadt Bonn kann insbesondere den Bewilligungsbescheid widerrufen, wenn die Maßnahme nicht entsprechend dem Antrag/Bewilligungsbescheid durchgeführt wurde oder der Nachweis der Aufwendungen nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse, insbesondere aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben sind zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. • Beleidigungen und extremistische Äußerungen in Publikationen und Veranstaltungen können zur Einstellung der Förderung und Rückforderung von Zuschussmitteln führen. H) Mittelanforderung Die Anforderung der Mittel kann formlos per E-Mail an den unten angegebenen Kontakt erfolgen. In der E-Mail sollte das bewilligte Projekt, der Förderbetrag und die Bankverbindung angegeben werden. Verwendungsnachweis Folgende Abrechnungsunterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Ende des Förderzeitraums der Bundesstadt Bonn einzureichen damit die Auszahlung der bewilligten Fördersumme in voller Höhe sichergestellt werden kann: • Sachbericht: Bitte achten Sie darauf, dass die Durchführung der Maßnahme beschrieben und die erreichten Maßnahmenziele, Zielgruppe(n) und Teilnehmerzahlen genannt werden. • ggf. Presseberichte/Zeitungsartikel/Belegexemplare/Einladungen/Adressatenkreis • Zahlenmäßiger Nachweis/ Soll-Ist-Vergleich der Ausgaben und Finanzierung • Belegliste: Bitte führen Sie alle im Rahmen der Maßnahme angefallenen Ausgaben und Einnahmen auf. • Belege: Alle für die Maßnahme angefallenen Rechnungen, Quittungen und Zahlungs- belege im Original • Bitte nummerieren Sie alle Belege entsprechend der Belegliste und kleben Sie sie übersichtlich auf. Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten finden Sie in den Förderrichtlinien und auf www.bonn.de/aeiwwa-foerdermittel. Die Zuwendung wird unter der Bedingung bewilligt, dass der Stadt ein umfassendes Prüfrecht eingeräumt wird. Danach ist die Bundesstadt Bonn berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen zu prüfen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und kostenfrei zu überlassen sowie die gewünschten Auskünfte zu erteilen. In den Fällen, in denen der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten darf, sind diese Rechte der Bundesstadt Bonn auch Dritten gegenüber sicherzustellen. Nicht verausgabte Mittel sind unverzüglich der Bundesstadt Bonn anzuzeigen.Seite 7 von 8 Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Kontakt: Bundesstadt Bonn Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit Jennifer Wetjen Altes Rathaus, Markt 53111 Bonn E-Mail: jennifer.wetjen@bonn.de Tel.: 0228 – 77 34 90Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de