230141 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230141
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230141 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Montag, 9. Januar 2023 10:14 An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße Guten Tag, wir haben im Generalanzeiger vom 28.12.2022 von dem Bürgerantrag zum Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße gelesen. Wir als Anwohner wollten hierzu auch Stellung nehmen und Sie bitten das geplante Parkverbot (egal auf welcher Seite) zu überdenken! Bevor man mit einem drastischen Schritt wie dem Parkverbot auf einer kompletten Straßenseite für Unzufriedeheit bei allen Anwohnern sorgt, gäbe es aus unserer Sicht noch einige Alternativen, die vorher ausgeschöpft werden könnten. Die einzige kritische Stelle ist die Kurve in der Julius-Plücker-Straße. Dort könnte man das Parken verbieten. In allen anderen Teilen der Straße ist jedoch genug Platz um sowohl auf dem Gehweg für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Platz zu lassen also auch auf der Straße an einem entgegenkommenden Fahrrad vorbei zu kommen. Eventuell könnten Markierungen auf der Straße helfen den nötigen Abstand genau einzuhalten. Das geplante Parkverbot würde vermutlich zu Problemen in den umliegenden Straßen führen, da die ganzen Autos irgendwo einen Parkplatz finden müssen. Das Problem wird so also nur in eine andere Straße verlagert. Wir bitten Sie daher inständig entsprechend in der Bezirksvertretung diese Argumente mit anzubringen und das Parkverbot nochmal zu überdenken! Vielen Dank! Liebe GrüßeSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de