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230141 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230141
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 107,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230141
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Montag, 9. Januar 2023 10:14
An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße
Guten Tag,
wir haben im Generalanzeiger vom 28.12.2022 von dem Bürgerantrag zum Parkverbot für
die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße gelesen.
Wir als Anwohner wollten hierzu auch Stellung nehmen und Sie bitten das geplante
Parkverbot (egal auf welcher Seite) zu überdenken!
Bevor man mit einem drastischen Schritt wie dem Parkverbot auf einer kompletten
Straßenseite für Unzufriedeheit bei allen Anwohnern sorgt, gäbe es aus unserer Sicht noch
einige Alternativen, die vorher ausgeschöpft werden könnten.
Die einzige kritische Stelle ist die Kurve in der Julius-Plücker-Straße. Dort könnte man das
Parken verbieten. In allen anderen Teilen der Straße ist jedoch genug Platz um sowohl auf
dem Gehweg für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Platz zu lassen also auch auf der Straße an
einem entgegenkommenden Fahrrad vorbei zu kommen.
Eventuell könnten Markierungen auf der Straße helfen den nötigen Abstand genau
einzuhalten.
Das geplante Parkverbot würde vermutlich zu Problemen in den umliegenden Straßen
führen, da die ganzen Autos irgendwo einen Parkplatz finden müssen. Das Problem wird so
also nur in eine andere Straße verlagert.
Wir bitten Sie daher inständig entsprechend in der Bezirksvertretung diese Argumente mit
anzubringen und das Parkverbot nochmal zu überdenken!
Vielen Dank!
Liebe GrüßeSeite 2 von 2

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