← Vorlagen

230139 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230139
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.079 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230139
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
09.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße, Bonn
Ihr Antrag
Ich beantrage die Erhaltung der Parkplätze auf beiden Seiten der Julius-Plücker-Straße bzw. keine Halt-
/Parkverbotszonen auf der Julius-Plücker-Straße einzurichten, weder auf der linken noch auf der rechten Seite.
Begründung des Antrags
Die Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße ist nicht erforderlich und wäre
deshalb unverhältnismäßig. Die damit einhergehende wesentliche Erhöhung des bereits bestehenden
Parkdrucks wäre für die Anwohner unzumutbar, insbesondere angesichts der Tatsache fehlender
kompensierender Parkzonenkonzepte.
Die Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone ist weder auf der südlichen noch auf der nördlichen Seite der Julius-
Plücker-Straße erforderlich.
Soweit auf der südlichen Seite eine durchgängige und angemessene Breite des Gehwegs gewährleistet werden
soll,
kann dies gemäß Stellungnahme der Verwaltung durch entsprechende Markierungen für das Parken auf dem
Gehweg erreicht werden, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Parkmöglichkeiten.
Das Erfordernis einer Halt-/Parkverbotszone auf der nördlichen Seite der Julius-Plücker-Straße würde sich in
diesem Fall nur dann ergeben, wenn eine Mindestbreite der Fahrbahn von 3,5m aufgrund der Öffnung der
Straße
für den Radverkehr in Gegenrichtung erfolgen würde. Die Öffnung der Straße für den Radverkehr in
Gegenrichtung ist jedoch aufgrund bestehender Alternativen weder erforderlich noch geboten. Bereits vor
geraumer Zeit hat die Bezirksvertretung Bonn Beschlüsse zur Verkehrsberuhigung und Umwandlung der parallel
verlaufenden Luisenstraße gefasst, die zunächst zu verfolgen wären.
Eine Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße wäre ohne ein paralleles
Parkraumkonzept für die Anwohner aufgrund des aktuell bereits hohen Parkdrucks nicht zumutbar. Regelmäßig
dürften geeignete Parkplätze für die Anwohner dann nur in erheblicher Entfernung zu ihrer Wohnung gefunden
werden, einhergehend mit einer deutlichen Einschränkungen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern oder
in der Mobilität eingeschränkter Personen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
a7WVjrgC
09.01.23 17:31Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de