230139 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230139
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230139 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 09.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße, Bonn Ihr Antrag Ich beantrage die Erhaltung der Parkplätze auf beiden Seiten der Julius-Plücker-Straße bzw. keine Halt- /Parkverbotszonen auf der Julius-Plücker-Straße einzurichten, weder auf der linken noch auf der rechten Seite. Begründung des Antrags Die Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße ist nicht erforderlich und wäre deshalb unverhältnismäßig. Die damit einhergehende wesentliche Erhöhung des bereits bestehenden Parkdrucks wäre für die Anwohner unzumutbar, insbesondere angesichts der Tatsache fehlender kompensierender Parkzonenkonzepte. Die Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone ist weder auf der südlichen noch auf der nördlichen Seite der Julius- Plücker-Straße erforderlich. Soweit auf der südlichen Seite eine durchgängige und angemessene Breite des Gehwegs gewährleistet werden soll, kann dies gemäß Stellungnahme der Verwaltung durch entsprechende Markierungen für das Parken auf dem Gehweg erreicht werden, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Parkmöglichkeiten. Das Erfordernis einer Halt-/Parkverbotszone auf der nördlichen Seite der Julius-Plücker-Straße würde sich in diesem Fall nur dann ergeben, wenn eine Mindestbreite der Fahrbahn von 3,5m aufgrund der Öffnung der Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung erfolgen würde. Die Öffnung der Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist jedoch aufgrund bestehender Alternativen weder erforderlich noch geboten. Bereits vor geraumer Zeit hat die Bezirksvertretung Bonn Beschlüsse zur Verkehrsberuhigung und Umwandlung der parallel verlaufenden Luisenstraße gefasst, die zunächst zu verfolgen wären. Eine Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße wäre ohne ein paralleles Parkraumkonzept für die Anwohner aufgrund des aktuell bereits hohen Parkdrucks nicht zumutbar. Regelmäßig dürften geeignete Parkplätze für die Anwohner dann nur in erheblicher Entfernung zu ihrer Wohnung gefunden werden, einhergehend mit einer deutlichen Einschränkungen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern oder in der Mobilität eingeschränkter Personen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 a7WVjrgC 09.01.23 17:31Seite 2 von 2
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