230138 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230138
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230138 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 09.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halte/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Str. Ihr Antrag Ich beantrage, dass auf der Julius-Plücker-Str. keine Halte-/Parkverbotszonen eingerichtet werden. Begründung des Antrags Begründung: Es droht der Wegfall von ca. 50 % der Parkplätze; damit würde es fast unmöglich, den PKW zu parken, da es im Umfeld schon nur sehr wenige Parkplätze gibt. Es fehlt außerdem die Möglichkeit, privat Parkplätze einzurichten, da dies durch die Gestaltungssatzung der Bundesstadt Bonn verboten ist. Es ist auch kein Platz dafür vorhanden, es sei denn, man würde die Grünflächen zwischen den Häusern in Parkplätze umwandeln - ein absurder Gedanke. Insgesamt finde ich die Politik der Stadt, überall Parkplätze abzuschaffen, nicht vertretbar. In der Innenstadt ist durch die Tiefgaragen dafür gesorgt, dass auch Bürger:innen, die gehbehindert sind oder große Einkäufe getätigt haben, mit dem PKW anreisen können. In den Wohnquartieren gibt es diese Möglichkeit nicht. Meine jetzige Adresse ist zwar in Geislar, aber ich beabsichtige, in meine Wohnung Julius-Plücker-Str. umzuziehen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 aUrK4RGZ 09.01.23 16:36Seite 2 von 2
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