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230137 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230137
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230137
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
09.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
Derzeit ist die Julius-Plücker-Straße nur im Einbahnverkehr für Radfahrer befahrbar. Durch die Einrichtung einer
Halt-/Parkverbotszone auf einer Seite der Fahrbahn würde die Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer in beide
Richtungen ermöglicht. In diesem Fall würden jedoch ca. 50 % der bisherigen zur Verfügung stehenden
Parkplätze wegfallen, der ruhende Verkehr müsste sich ins Umfeld verteilen, was die bereits jetzt vorhandene
Parkplatznot erheblich verschärfen dürfte.
Radfahrer, die sich aus dem Bereich Poppeldorf (Sternenburgstraße) in Richtung Kessenich (Luisenstraße)
bewegen, können anstelle der Julius-Plücker-Straße auch alternativ die Luisenstraße nutzen und erfahren
dadurch keinen zeitlichen Nachteil.
Richtet die Stadt eine einseitige Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße ein, so ergeben sich für die
Nutzer der bisherigen dortigen KFz-Parkmöglichkeit jedoch erhebliche Nachteile.
Hier gilt es die Interessen beider Gruppen (Radfahrer und parkende Anwohner) miteinander abzuwägen. Eine
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße würde den bisher dortigen ruhenden
Verkehr ins Umfeld verdrängen, wo derzeit auch kein Parkraum zur Verfügung steht.
Für Pendler, die ein KFZ nutzen, bietet sich somit keine alternative Parkmöglichkeit im Umfeld.
Daher sollte die Stadt Bonn von der Einrichtung einer einseitigen Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-
Straße absehen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
LNGASvaS
09.01.23 16:22Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de