230137 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230137
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230137 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 09.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Begründung des Antrags Derzeit ist die Julius-Plücker-Straße nur im Einbahnverkehr für Radfahrer befahrbar. Durch die Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone auf einer Seite der Fahrbahn würde die Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer in beide Richtungen ermöglicht. In diesem Fall würden jedoch ca. 50 % der bisherigen zur Verfügung stehenden Parkplätze wegfallen, der ruhende Verkehr müsste sich ins Umfeld verteilen, was die bereits jetzt vorhandene Parkplatznot erheblich verschärfen dürfte. Radfahrer, die sich aus dem Bereich Poppeldorf (Sternenburgstraße) in Richtung Kessenich (Luisenstraße) bewegen, können anstelle der Julius-Plücker-Straße auch alternativ die Luisenstraße nutzen und erfahren dadurch keinen zeitlichen Nachteil. Richtet die Stadt eine einseitige Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße ein, so ergeben sich für die Nutzer der bisherigen dortigen KFz-Parkmöglichkeit jedoch erhebliche Nachteile. Hier gilt es die Interessen beider Gruppen (Radfahrer und parkende Anwohner) miteinander abzuwägen. Eine Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße würde den bisher dortigen ruhenden Verkehr ins Umfeld verdrängen, wo derzeit auch kein Parkraum zur Verfügung steht. Für Pendler, die ein KFZ nutzen, bietet sich somit keine alternative Parkmöglichkeit im Umfeld. Daher sollte die Stadt Bonn von der Einrichtung einer einseitigen Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker- Straße absehen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 LNGASvaS 09.01.23 16:22Seite 2 von 2
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