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230135 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230135
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Datum
09.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in Kessenich - Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Keine Einschränkung des Halt-/Parkverbotes Julius-Plücker-Straße und Anrainerstraßen.
Ablehnung des Antrages zu 222358-01 ST - Stellungnahme der Verwaltung.
Begründung des Antrags
Wegfall von 50% der Parkplätze, Verschärfung der Parksituation in der Lotharsiedlung. Als Schwerbehinderter
angewiesen auf Pkw.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 1 von 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
aANfUAxM
09.01.23 16:20Seite 2 von 4
08.01.23, 12:53 ALLRIS - Vorlage
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009648&refresh=false 1/2
Sie sind hier:
Grunddaten
Betreff: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße
Status: öffentlich (freigegeben)
Vorlageart: Stellungnahme der Verwaltung
Federführend: 33-4 Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Beteiligt: Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I; 33 Bürgerdienste; 33-2 Ordnungswidrigkeiten,
Stadtordnungsdienst; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 61-3 Stadtverkehr; 66 Tiefbauamt;
Bezirksverwaltungsstelle Bonn; Stabsstelle Bürgerbeteiligung; 66-4 Steuerungs- und
Führungsunterstützung; 66-5 Planung von Straßen; 66-VA Verkehrsanlagen; 66-6 Planung
und Neubau Verkehrsanlagen und Stadtbahn-Betriebstechnik
222358-01 ST - Stellungnahme der Verwaltung
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Vorlage
Sammeldokument
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personal
Beratungsfolge
● Bereit Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Status Datum Gremium Beschluss NA
Inhalt der Stellungnahme:
Die Julius-Plücker-Straße ist im Bereich der Argelanderstraße insgesamt ca. 6,00m breit und wird in Fahrtrichtung
Geißlerstraße stetig enger. Aktuell werden beide Seiten gekippt beparkt.
Im südlichen Gehweg-Bereich ist das gekippte Parken durch Beschilderung erlaubt. Der Gehweg weist eine Breite von ca.
2,50m aus, so dass eine restliche Gehwegbreite durchgängig von min. 1,50m gewährleistet werden kann. Die Wegnahme
aller Parkflächen würde in Anbetracht der wenigen privaten Stellflächen den Parkdruck unnötig erhöhen. Um zu verhindern,
dass Kraftfahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken und somit Engstellen entstehen, bietet die Verwaltung an, bei
entsprechender Beschlusslage die Parkplätze mit entsprechenden Markierungen zu verdeutlichen und die restliche
Gehwegbreite von 1,50m sicherzustellen.
Der Radverkehr darf aktuell die Einbahnstraße nur in Richtung der Argelanderstraße befahren. Der Radverkehr konnte
aufgrund der o.g. Verhältnisse und der damit einhergehenden Fahrbahnbreite von weniger als 3,50m nicht weiter entgegen
der Einbahnstraße zugelassen werden, da insbesondere im Bereich der Geißlerstraße eine erhöhte Gefahrenlage durch
unzureichende Ausweichflächen für den Individualverkehr vorlag.
Neu laden Wiedervorlage Seite versenden mehr ▼Seite 3 von 4
08.01.23, 12:53 ALLRIS - Vorlage
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009648&refresh=false 2/2
Um eine erforderliche Fahrbahnbreite von 3,50m zu gewährleisten, regt die Verwaltung an, den nördlichen Bereich der Julius-
Plücker-Straße mit einem Halteverbot zu versehen, so dass das Parken im Fahrbahnbereich auch nachhaltig durch Kontrollen
unterbunden werden kann. Durch die damit erreichte Fahrbahnbreite kann dann der Radverkehr in beiden Richtungen
zugelassen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie
die Verwaltung es in ihrer Stellungnahme vorschlägt. Die Antragstellenden werden über die hierfür maßgeblichen Gründe
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Stammbaum:
222358
Bürgerantrag:
Parkverbot
für die
südliche Seite
der Julius-
Plücker-
Straße
Stabsstelle Bürgerbeteiligung Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
222358-01 ST
Parkverbot
für die
südliche Seite
der Julius-
Plücker-
Straße
33-4 Abteilung für Bürger- und
Straßenverkehrsangelegenheiten Stellungnahme der Verwaltung
Ü Nummer Ü Betreff Ü Amt Ü Antrag-/ Fragesteller/in Ü ArtSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de