230135 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230135
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230135 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Datum 09.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in Kessenich - Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Keine Einschränkung des Halt-/Parkverbotes Julius-Plücker-Straße und Anrainerstraßen. Ablehnung des Antrages zu 222358-01 ST - Stellungnahme der Verwaltung. Begründung des Antrags Wegfall von 50% der Parkplätze, Verschärfung der Parksituation in der Lotharsiedlung. Als Schwerbehinderter angewiesen auf Pkw. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 1 von 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 aANfUAxM 09.01.23 16:20Seite 2 von 4 08.01.23, 12:53 ALLRIS - Vorlage https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009648&refresh=false 1/2 Sie sind hier: Grunddaten Betreff: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße Status: öffentlich (freigegeben) Vorlageart: Stellungnahme der Verwaltung Federführend: 33-4 Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Beteiligt: Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I; 33 Bürgerdienste; 33-2 Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst; Dezernat III; 61 Stadtplanungsamt; 61-3 Stadtverkehr; 66 Tiefbauamt; Bezirksverwaltungsstelle Bonn; Stabsstelle Bürgerbeteiligung; 66-4 Steuerungs- und Führungsunterstützung; 66-5 Planung von Straßen; 66-VA Verkehrsanlagen; 66-6 Planung und Neubau Verkehrsanlagen und Stadtbahn-Betriebstechnik 222358-01 ST - Stellungnahme der Verwaltung Suc hen Suchen Dokumente Vorlage Sammeldokument Aktionen personal Beratungsfolge ● Bereit Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Status Datum Gremium Beschluss NA Inhalt der Stellungnahme: Die Julius-Plücker-Straße ist im Bereich der Argelanderstraße insgesamt ca. 6,00m breit und wird in Fahrtrichtung Geißlerstraße stetig enger. Aktuell werden beide Seiten gekippt beparkt. Im südlichen Gehweg-Bereich ist das gekippte Parken durch Beschilderung erlaubt. Der Gehweg weist eine Breite von ca. 2,50m aus, so dass eine restliche Gehwegbreite durchgängig von min. 1,50m gewährleistet werden kann. Die Wegnahme aller Parkflächen würde in Anbetracht der wenigen privaten Stellflächen den Parkdruck unnötig erhöhen. Um zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken und somit Engstellen entstehen, bietet die Verwaltung an, bei entsprechender Beschlusslage die Parkplätze mit entsprechenden Markierungen zu verdeutlichen und die restliche Gehwegbreite von 1,50m sicherzustellen. Der Radverkehr darf aktuell die Einbahnstraße nur in Richtung der Argelanderstraße befahren. Der Radverkehr konnte aufgrund der o.g. Verhältnisse und der damit einhergehenden Fahrbahnbreite von weniger als 3,50m nicht weiter entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden, da insbesondere im Bereich der Geißlerstraße eine erhöhte Gefahrenlage durch unzureichende Ausweichflächen für den Individualverkehr vorlag. Neu laden Wiedervorlage Seite versenden mehr ▼Seite 3 von 4 08.01.23, 12:53 ALLRIS - Vorlage https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009648&refresh=false 2/2 Um eine erforderliche Fahrbahnbreite von 3,50m zu gewährleisten, regt die Verwaltung an, den nördlichen Bereich der Julius- Plücker-Straße mit einem Halteverbot zu versehen, so dass das Parken im Fahrbahnbereich auch nachhaltig durch Kontrollen unterbunden werden kann. Durch die damit erreichte Fahrbahnbreite kann dann der Radverkehr in beiden Richtungen zugelassen werden. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie die Verwaltung es in ihrer Stellungnahme vorschlägt. Die Antragstellenden werden über die hierfür maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Stammbaum: 222358 Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius- Plücker- Straße Stabsstelle Bürgerbeteiligung Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich 222358-01 ST Parkverbot für die südliche Seite der Julius- Plücker- Straße 33-4 Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Stellungnahme der Verwaltung Ü Nummer Ü Betreff Ü Amt Ü Antrag-/ Fragesteller/in Ü ArtSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de