230131 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230131
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230131 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerantrag: Verhinderung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Als Bewohnerin der GEIẞLERSTRAẞE beantrage ich, die Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius- Plücker-Straße zu verhindern. Begründung des Antrags Als Bewohnerin der GEIẞLERSTRAẞE beantrage ich, die Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius- Plücker-Straße zu verhindern. Unsere Wohngegend hier ist geprägt von zahlreichen Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderung und älteren Leuten, die zur Bewältigung ihres Alltags teils auf ihr Auto angewiesen sind. Ein Wegfall der Örtlichen Parkplätze würde einen massiven Eingriff in das Leben der Anwohner bedeuten, insbesondere, da die Parkplatznot auch in den umliegenden Straßen enorm Ist und die betreffenden Flächen bereits als Ausweichort für umliegende Anwohner*innen dienen. Es gibt schlicht keine Alternative, die Möglichkeit zur Einrichtung Privater Parkflächen ist insbesondere den Mietparteien in den zahlreichen Mehrfamilienhäusern nicht möglich. Als Familie sind wir und andere auf unseren PKW angewiesen, um Beruf und Familie irgendwie vereinen zu können. Zum einen benötigen wir diesen zum Erreichen unseres Arbeitsorts, zum anderen aber auch dafür, die Betreuung unseres Sohnes sicherzustellen, da es im direkten Umfeld nicht einmal annähernd ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gibt. Auch Erledigungen des täglichen Bedarfes erfordern die Benutzung des PKW, da die Anbindung an den ÖPNV sehr eingeschränkt ist. Sehr gerne erledigen wir alles Erreichbare selbst auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad, jedoch ist der PKW - und damit auch ein entsprechender Parkplatz - für unsere Lebenssituation unabdingbar. Das Tragen von Einkäufen, Kinderausstattung etc. über weitere Distanzen ist weder möglich noch zumutbar. Selbiges gilt selbstverständlich auch für ältere oder moblitätseingeschränkte Personen. Alternativen wie bspw. Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger sind weder für jeden geeignet oder zumutbar, noch gibt es für solche Transportmittel adäquate Abstellflächen. Ein Umfahren der Julius-Plücker-Straße mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße hingegen ist ohne Umweg möglich. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 NsJvxnHa 07.01.23 21:20Seite 2 von 2
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