← Vorlagen

230131 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230131
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.115 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230131
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag: Verhinderung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Als Bewohnerin der GEIẞLERSTRAẞE beantrage ich, die Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-
Plücker-Straße zu verhindern.
Begründung des Antrags
Als Bewohnerin der GEIẞLERSTRAẞE beantrage ich, die Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-
Plücker-Straße zu verhindern. Unsere Wohngegend hier ist geprägt von zahlreichen Familien mit kleinen
Kindern, Menschen mit Behinderung und älteren Leuten, die zur Bewältigung ihres Alltags teils auf ihr Auto
angewiesen sind. Ein Wegfall der Örtlichen Parkplätze würde einen massiven Eingriff in das Leben der Anwohner
bedeuten, insbesondere, da die Parkplatznot auch in den umliegenden Straßen enorm
Ist und die betreffenden Flächen bereits als Ausweichort für umliegende Anwohner*innen dienen. Es gibt
schlicht keine Alternative, die Möglichkeit zur Einrichtung Privater Parkflächen ist insbesondere den Mietparteien
in den zahlreichen Mehrfamilienhäusern nicht möglich. Als Familie sind wir und andere auf unseren PKW
angewiesen, um Beruf und Familie irgendwie vereinen zu können. Zum einen benötigen wir diesen zum
Erreichen unseres Arbeitsorts, zum anderen aber auch dafür, die Betreuung unseres Sohnes sicherzustellen, da
es im direkten Umfeld nicht einmal annähernd ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gibt. Auch
Erledigungen des täglichen Bedarfes erfordern die Benutzung des PKW, da die Anbindung an den ÖPNV sehr
eingeschränkt ist. Sehr gerne erledigen wir alles Erreichbare selbst auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad, jedoch ist
der PKW - und damit auch ein entsprechender Parkplatz - für unsere Lebenssituation unabdingbar. Das Tragen
von Einkäufen, Kinderausstattung etc. über weitere Distanzen ist weder möglich noch zumutbar. Selbiges gilt
selbstverständlich auch für ältere oder moblitätseingeschränkte Personen. Alternativen wie bspw.
Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger sind weder für jeden geeignet oder zumutbar, noch gibt es für solche
Transportmittel adäquate Abstellflächen. Ein Umfahren der Julius-Plücker-Straße mit dem Fahrrad entgegen der
Einbahnstraße hingegen ist ohne Umweg möglich.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
NsJvxnHa
07.01.23 21:20Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de