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230121-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verlässlicheres Betreuungsangebot in städt. Kindertageseinrichtungen (aktualisierte Daten)

Nummer
230121-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230121 Verlässlicheres Betreuungsangebot in städt. Kindertageseinrichtungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230121-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Verlässlicheres Betreuungsangebot in städt.
Kindertageseinrichtungen (aktualisierte Daten)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird –aufgrund von
aktualisierten Daten- wie folgt geändert/ergänzt (siehe Fettdruck):
Mit dieser Vorlage wird darüber informiert, wie die Stadt Bonn als städtischer
Kita-Träger von 68 Einrichtungen auf die sehr angespannte Personalsituation
durch Anpassung des Platzangebotes im Kita-Jahr 2023/2024 reagiert.
Die Situation in den Bonner Kitas verschärft sich zunehmend und es ist
schnelles Handeln aller beteiligter Akteure von Nöten. Es gibt deutliche und
vermehrte Anzeichnen, dass das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung stark belastet ist und eine kritische Überlastung droht. Den
pädagogischen Fachkräften gelingt es trotz unermüdlicher Anstrengungen
kaum mehr, ihre pädagogische Arbeit qualitätsgerecht zum Wohl der Kinder
und ihrer Entwicklung auszuüben und dabei konstruktiv und vertrauensvoll im
Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit den Familien zusammenzuarbeiten.
Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist das aktuelle Kita-Jahr
wiederholt geprägt von Notgruppen und gekürzten Betreuungszeiten aufgrund
fehlendem Personals. Ein Aufrechterhalten mit weniger Personal ist nicht
möglich, da alle Träger an gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Jede
Kindertageseinrichtung hat eine personelle Mindestausstattung an
pädagogischen Fachkräften vorzuhalten. Für die Träger leitet sich daraus die
Verantwortung ab, die Aufsichtspflicht immer und zu jeder Zeit zu
gewährleisten. Inhaltlich macht der Landschaftsverband Rheinland als
zuständige Aufsichtsbehörde dazu klare Vorgaben.
Um möglichst vielen Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen ein
gutes und verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot zu Gute kommen zu
lassen, hat die Stadt Bonn für ihre städt. Einrichtungen für das kommenden
Kita-Jahr 2023/2024 das Angebot an Kita-Plätzen angepasst. Soweit es in den
einzelnen Einrichtungen möglich war, wurden 45-Std. Plätze, die durch den
Weggang von Vorschulkindern frei werden, in 35-Std. Plätze umgewandelt.
Durch diese Veränderung des Angebotes ist es möglich, erstens mehr Plätze
anzubieten, da in der Gruppenform der 3-6jährigen eine gesetzlich
vorgegebene Gruppengröße bei 35-Std. von 25 Plätzen gibt, statt 20 PlätzenSeite 1 von 4
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und zweitens weniger Randzeiten abgedeckt werden müssen und somit
weniger Fachkräfte erforderlich sind. Des Weiteren werden weniger
Vollzeitkräfte zur Abdeckung der Randzeiten benötigt. Der Personaleinsatz ist
somit besser zu planen und der Einsatz der teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden
(insgesamt 46%) ist effektiver möglich.
Durch diese Maßnahme soll ein verlässlicheres Angebot ermöglicht werden,
welches insbesondere Eltern für ihre Planungssicherheit benötigen. Es wurden
selbstverständlich nur freiwerdende Plätze umgewandelt. Alle „Bestandskinder“
behalten ihren Platz, wie vertraglich festgelegt.
Für die umgewandelten Plätze führt dies zu einer „verkürzten“ Betreuung bis in
den frühen Nachmittag. Dafür ist das Angebot für die Eltern allerdings planbarer
und verlässlicher. Dieses nachvollziehbare Erfordernis wird auch immer wieder
von den Eltern zurückgemeldet, die lieber eine kürzere, planbare verlässliche
Betreuung als eine Ganztagesbetreuung benötigen, die regelmäßig aufgrund
des Personalmangels reduziert werden muss, oder schlimmstenfalls kurzfristig
ganz ausfällt.
Durch diese Umwandlung können somit für das Kita-Jahr 2023/2024
insgesamt 71 Plätze mehr angeboten werden. Dies stellt sich in den
Gruppenformen wie folgt dar:
• In der Gruppenform der 2-6jährigen werden 123 Plätze mit 35-Std.
Betreuungszeit umgewandelt zu Ungunsten von 139 Plätzen mit 45-
Stunden-Betreuungszeit.
• In der Gruppenform der unter 3jährigen werden 53 Plätze mit 35-Std.
Betreuungszeit (davon 2 Plätze mit nur 25-Std.) umgewandelt und
dafür 18 Plätze mit 45-Std. Betreuungszeit abgebaut.
• In der Gruppenform der 3-6jährigen werden 67 Plätze mit 35-Std.
Betreuungszeit umgewandelt zu Ungunsten des Wegfalls von 15
Plätze mit 45-Std. Betreuungszeit.
Diese Maßnahme ermöglicht es der Stadt Bonn als Arbeitgeberin ihre
Fachkräfte effektiver und flexibler einzusetzen und den Einrichtungen über den
Mindestpersonalschlüssel hinaus die notwendigen Personalkontingente zu
besetzen. Der Stadt Bonn als städtischer Träger von Kindertageseinrichtungen
ist es trotz der schwierigen Betreuungssituation wichtig, am Fachkräftegebot
des Kinderbildungsgesetz festzuhalten, um den in den letzten Jahren
aufgebauten Qualitätsstandard „die Kita als Bildungseinrichtung"
aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Mit der Umwandlung soll es wieder
gelingen, den Anspruch an die Bildungsarbeit in den städtischen Einrichtungen
zu verwirklichen und eine Bildungsbeteiligung sicherzustellen.
Auch wenn die Umwandlung einiger 45-Stunden-Plätze sicherlich zu gewissen
Einschränkungen für die Bonner Familien führen wird, erfordert nicht nur
schlichtweg der Personalmangel eine Anpassung der Bildungs- und
Betreuungszeiten in den städtischen Einrichtungen. Vorrangig hat der
städtische Träger mit der Kindertagesbetreuung das Wohl des Kindes im Blick
zu halten. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 08.12.2022 beschlossen,
dass die Stadt Bonn die Erlangung des Siegels „kinderfreundliche Kommune“
anstrebt. Lt. Beschlussvorlage ist das Ziel, die Strukturen und Prozesse in der
Verwaltung und Kommune so anzupassen, zusammenzubringen und
auszubauen, dass Bonn seinen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche
Umgebung für ein sicheres, gesundes und lebenswertes Aufwachsen bietet,Seite 2 von 4
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wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.
Hierin heißt es: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Je
nachdem wie alt sie sind, haben sie kaum oder keine Möglichkeiten, ihre
Rechte einzufordern. So können z. B. Babys und Kleinkinder sich noch nicht
selbst versorgen und auch ältere Mädchen und Jungen können sich nicht
immer zur Wehr setzen, Bedürfnisse zu formulieren und ihre Rechte
einfordern“. Umso wichtiger ist es, dass sich alle Akteure in der Kinder- und
Jugendarbeit für diese Bedürfnisse und Rechte einsetzen.
Die sich derzeit stetig verschlechternde Betreuungssituation in den
Kindertageseinrichtungen hat immense Auswirkungen auf die kleinsten und
jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft und deren Familien. Unverkennbar
sind die Personalressourcen unzureichend, um die verantwortungs- und
anspruchsvollen Aufgaben in der frühkindlichen Bildung und Betreuung gemäß
den gestellten Anforderungen professionell umzusetzen.
Zu oft wird noch negiert, dass je nach spezifischem Personalmangel in einer
Kindertageseinrichtung die pädagogischen Fachkräfte bereits seit einiger Zeit -
auch schon vor Corona - immer wieder dazu gezwungen sind, sich in ihrer
Arbeit auf die Sicherung von Grundbedürfnissen der Kinder und die Erfüllung
der Aufsichtspflicht zu fokussieren. Die zeitlichen Kapazitäten,
Bildungsprozesse zu initiieren und zu begleiten sowie die individuelle
Förderung der Kinder zu sichern, waren und sind dadurch stark begrenzt.
Damit werden die Rechte der Kinder auf eine gute Bildung und Betreuung
verletzt.
Bei den politischen Entscheidungsprozessen ist zudem zu berücksichtigen,
dass auch vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention Kinder einen
Anspruch auf eine angemessene Personalausstattung haben. Denn in der
Konvention werden insbesondere die Zahl, aber auch die fachliche Eignung
des Personals als wichtige Kriterien genannt, um das Kinderwohl zu
gewährleisten.
Grundsätzlich ist es weiterhin das Ziel, für alle Kinder, deren Eltern einen
Besuch einer Kindertageseinrichtung für ihr Kind wünschen, einen Platz in
Bonn anbieten zu können - zumal die Kinder einen entsprechenden
Rechtsanspruch haben. Vor dem Hintergrund begrenzter Personalressourcen
kann dies, mindestens befristet zur Folge haben, dass die Betreuungszeiten
von allen Kindern reduziert werden müssen, damit tatsächlich wiederum alle
Kinder einen Platz erhalten können.
Um weiterhin ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot und somit
einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung einer drohenden Überlastung
des Systems zu leisten, müssen kurzfristig verschiedene Maßnahmen ergriffen
werden. Mit der Umwandlung des Platzangebotes in den städtischen
Einrichtungen ist eine erste wichtige Maßnahme für das nächste Kita-Jahr
umgesetzt.
Die Umwandlung einiger 45-Stunden-Plätze ist jedoch nur eine kurzfristige
Maßnahme, die langfristige und weitere Maßnahmen nicht obsolet werden
lässt. Um eine Überlastung des Systems abzuwenden, sind jetzt erhebliche
Investitionen und mittelfristig eine kontinuierliche Erhöhung der Ressourcen für
das System der Kinderbetreuung weiterhin auch in Bonn erforderlich.
Entsprechende Entscheidungen zuungunsten anderer Handlungs- und
Politikfelder erfordern kurzfristig Mut. Die Folgen einer weiterenSeite 3 von 4
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Destabilisierung des Kita-Systems würden allerdings perspektivisch ungleich
gravierender sein und erhebliche Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft nach
sich ziehen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de