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230120 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230120
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230120
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag zur Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Verhinderung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße.
Begründung des Antrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden habe ich soeben gehört, dass in der Julius-Plücker-Straße eine Halt- bzw. Parkverbotszone
eingerichtet werden soll. Ich möchte dringlich darum bitten, dass diesem Anliegen nicht stattgegeben wird.
Für uns Anwohner sind dies die einzigen Parkmöglichkeiten in der fußläufigen Umgebung und diese sind schon
jetzt weitestgehend ausgelastet. Gerade für die vielen Familien mit kleinen Kindern, die hier wohnen, ist es
absolut wichtig, dass sie zumindest halbwegs nah an ihrer Wohnung parken können, zumal
Einkaufsmöglichkeiten und die raren Betreuungsstätten von hier aus nicht mit dem ÖPNV zu erreichen sind.
Es gibt außerdem in der Umgebung schlicht keine Parkalternativen, die einen Wegfall von über 30 Parkplätzen
kompensieren würden.
Hinzu kommt, dass die dann notwendige alltägliche Suche nach Parkplätzen sowohl die Feinstaubbelastung als
auch die CO2-Emissionen deutlich erhöhen würde, was aus gesundheitlicher und klimaschutztechnischer Sicht
absolut kontraproduktiv wäre.
Abschließend möchte ich betonen, dass mich persönlich der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße nicht stört,
aber sofern aufgrund der Straßenbreite eine Entscheidung zwischen beidseitigem Radfahren und beidseitigem
Parken notwendig ist, sollte letzterem Vorzug gegeben werden: Die Radfahrer*innen (zu denen auch ich gehöre)
können absolut problemlos und ohne einen einzigen Meter Umweg über die Argelander-/Luisenstraße
ausweichen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
xaavvr1t
07.01.23 21:06Seite 2 von 2

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