230120 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230120
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230120 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerantrag zur Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Verhinderung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße. Begründung des Antrags Sehr geehrte Damen und Herren, mit Befremden habe ich soeben gehört, dass in der Julius-Plücker-Straße eine Halt- bzw. Parkverbotszone eingerichtet werden soll. Ich möchte dringlich darum bitten, dass diesem Anliegen nicht stattgegeben wird. Für uns Anwohner sind dies die einzigen Parkmöglichkeiten in der fußläufigen Umgebung und diese sind schon jetzt weitestgehend ausgelastet. Gerade für die vielen Familien mit kleinen Kindern, die hier wohnen, ist es absolut wichtig, dass sie zumindest halbwegs nah an ihrer Wohnung parken können, zumal Einkaufsmöglichkeiten und die raren Betreuungsstätten von hier aus nicht mit dem ÖPNV zu erreichen sind. Es gibt außerdem in der Umgebung schlicht keine Parkalternativen, die einen Wegfall von über 30 Parkplätzen kompensieren würden. Hinzu kommt, dass die dann notwendige alltägliche Suche nach Parkplätzen sowohl die Feinstaubbelastung als auch die CO2-Emissionen deutlich erhöhen würde, was aus gesundheitlicher und klimaschutztechnischer Sicht absolut kontraproduktiv wäre. Abschließend möchte ich betonen, dass mich persönlich der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße nicht stört, aber sofern aufgrund der Straßenbreite eine Entscheidung zwischen beidseitigem Radfahren und beidseitigem Parken notwendig ist, sollte letzterem Vorzug gegeben werden: Die Radfahrer*innen (zu denen auch ich gehöre) können absolut problemlos und ohne einen einzigen Meter Umweg über die Argelander-/Luisenstraße ausweichen. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 xaavvr1t 07.01.23 21:06Seite 2 von 2
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