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230119 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230119
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230119
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
08.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halt-Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Beibehalt der beidseitigen Parkmöglichkeit für die Anwohner
Begründung des Antrags
Am 31.01. soll im Rahmen eines Bürgerantrages von der Stadt Bonn entschieden werden, ob in der J-Plücker-
Straße ein Halt-/Parkverbotszone eingerichtet wird. Dagegen stelle ich hiermit einen Antrag, der die
Parkverbotszone verhindern möchte. Ich beantrage den Beibehalt der beidseitigen Parkmöglichkeit für die
Anwohner, da bereits jetzt die Parkmöglichkeiten für die Familien mit Kindern und Älteren sehr knapp geworden
sind. Ein Verbot würde den Wegfall von 50% der Parkplätze bedeuten (ca. minus 45 Plätze) und somit die weitere
Reduzierung des Parkens für die in der Siedlung lebenden. Privater Parkraum kann aufgrund der Satzung nicht
eingerichtet werden. Im Umfeld (Luisenstraße/Lotharstraße ) existieren keine weiteren Parkmöglichkeiten. Ohne
Parkraum sind die täglichen Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen etc. nicht mehr machbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 1 von 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
xHHNLt94
08.01.23 20:22Seite 2 von 2

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