230119 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230119
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230119 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 08.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Verhinderung einer Halt-Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Beibehalt der beidseitigen Parkmöglichkeit für die Anwohner Begründung des Antrags Am 31.01. soll im Rahmen eines Bürgerantrages von der Stadt Bonn entschieden werden, ob in der J-Plücker- Straße ein Halt-/Parkverbotszone eingerichtet wird. Dagegen stelle ich hiermit einen Antrag, der die Parkverbotszone verhindern möchte. Ich beantrage den Beibehalt der beidseitigen Parkmöglichkeit für die Anwohner, da bereits jetzt die Parkmöglichkeiten für die Familien mit Kindern und Älteren sehr knapp geworden sind. Ein Verbot würde den Wegfall von 50% der Parkplätze bedeuten (ca. minus 45 Plätze) und somit die weitere Reduzierung des Parkens für die in der Siedlung lebenden. Privater Parkraum kann aufgrund der Satzung nicht eingerichtet werden. Im Umfeld (Luisenstraße/Lotharstraße ) existieren keine weiteren Parkmöglichkeiten. Ohne Parkraum sind die täglichen Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen etc. nicht mehr machbar. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 1 von 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 xHHNLt94 08.01.23 20:22Seite 2 von 2
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