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230112 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230112
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230112
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
Die momentan zur Verfügung stehenden Parkplätze in der Julius-Plücker-Straße müssen erhalten bleiben, da
diese eh schon knapp bemessen sind. Es parken hier nicht nur die Anwohner der Straße, sondern auch
zahlreiche andere Pkw, deren Halter in den benachbarten Straßen wohnen. Luisenstraße, Argelanderstraße,
Lotharstraße - hier herrscht schon Parkplatzmangel und die Suche nach einem freien Platz gestaltet sich immer
schwieriger, besonders in den Abendstunden.
Hier in der Siedlung wohnen viele ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und viele Familien mit kleinen
Kindern - ein Auto ist in den meisten Fällen unerlässlich. Die Fahrzeuge diverser Pflegedienste,
Versorgungsdienste, Handwerker etc. kommen täglich hinzu und müssen auch geparkt werden.
Es ist leider nicht möglich, durch die Wohnungseigentümer privat weitere Parkplätze einzurichten, das dies
durch die Stadtsatzung untersagt ist.
Die Bewohner der Siedlung pflegen einen freundlichen und rücksichtsvollen Umgang, man kennt sich und auch
die Fahrzeuge. Es gibt hier keine Probleme wegen angeblicher Engstellen oder geparkter Autos. Auch
BonnOrange und diverse Lieferdienste kommen hier zurecht. Es erscheint mir völlig unnötig aufgrund externer
Befindlichkeiten hier eine Verschärfung der Parksituation und des Miteinanders herbeizuführen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
3KyU2sHv
07.01.23 19:44Seite 2 von 2

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