230112 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230112
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230112 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Begründung des Antrags Die momentan zur Verfügung stehenden Parkplätze in der Julius-Plücker-Straße müssen erhalten bleiben, da diese eh schon knapp bemessen sind. Es parken hier nicht nur die Anwohner der Straße, sondern auch zahlreiche andere Pkw, deren Halter in den benachbarten Straßen wohnen. Luisenstraße, Argelanderstraße, Lotharstraße - hier herrscht schon Parkplatzmangel und die Suche nach einem freien Platz gestaltet sich immer schwieriger, besonders in den Abendstunden. Hier in der Siedlung wohnen viele ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und viele Familien mit kleinen Kindern - ein Auto ist in den meisten Fällen unerlässlich. Die Fahrzeuge diverser Pflegedienste, Versorgungsdienste, Handwerker etc. kommen täglich hinzu und müssen auch geparkt werden. Es ist leider nicht möglich, durch die Wohnungseigentümer privat weitere Parkplätze einzurichten, das dies durch die Stadtsatzung untersagt ist. Die Bewohner der Siedlung pflegen einen freundlichen und rücksichtsvollen Umgang, man kennt sich und auch die Fahrzeuge. Es gibt hier keine Probleme wegen angeblicher Engstellen oder geparkter Autos. Auch BonnOrange und diverse Lieferdienste kommen hier zurecht. Es erscheint mir völlig unnötig aufgrund externer Befindlichkeiten hier eine Verschärfung der Parksituation und des Miteinanders herbeizuführen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 3KyU2sHv 07.01.23 19:44Seite 2 von 2
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