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230104 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230104
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230104
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
08.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt/Parkverbortszone in der Julius Plücker Straße
Ihr Antrag
Der Antrag ist abzulehnen.
Begründung des Antrags
Die Einrichtung einer solchen Halt/Parkverbotszone würde enorme neue Probleme bringen und wäre damit
unverhältnismäßig. So würden durch eine solche Einrichtung rd. 50% der Parkmöglichkeiten für Anwohner
wegfallen. Diese wüssten nicht, wo sie ihre Autos abstellen sollen, da es auch im Umkreis keine zusätzlichen
Parkmöglichkeiten gibt. Auch die Einrichtung von privaten Unterstellmöglichkeiten wäre nicht möglich, weil es
hier nicht zulässig wäre. Bereits heute ist es schon schwierig, Parkplätze zu finden. Dies würde zukünftig nahezu
unmöglich für eine Vielzahl von Anwohnern. Das kann nicht gewollt sein.
Demgegenüber gibt es für Fahrradfahrer ausreichend Alternativen in unmittelbarer Umgebung, in südlicher
Richtung zu fahren. So ist es möglich, alternativ durch die Lotharstraße oder auch die Luisenstraße in südlicher
Richtung zu fahren.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 1 von 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
eqpgswX8
08.01.23 17:38Seite 2 von 2

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