230104 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230104
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230104 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 08.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halt/Parkverbortszone in der Julius Plücker Straße Ihr Antrag Der Antrag ist abzulehnen. Begründung des Antrags Die Einrichtung einer solchen Halt/Parkverbotszone würde enorme neue Probleme bringen und wäre damit unverhältnismäßig. So würden durch eine solche Einrichtung rd. 50% der Parkmöglichkeiten für Anwohner wegfallen. Diese wüssten nicht, wo sie ihre Autos abstellen sollen, da es auch im Umkreis keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten gibt. Auch die Einrichtung von privaten Unterstellmöglichkeiten wäre nicht möglich, weil es hier nicht zulässig wäre. Bereits heute ist es schon schwierig, Parkplätze zu finden. Dies würde zukünftig nahezu unmöglich für eine Vielzahl von Anwohnern. Das kann nicht gewollt sein. Demgegenüber gibt es für Fahrradfahrer ausreichend Alternativen in unmittelbarer Umgebung, in südlicher Richtung zu fahren. So ist es möglich, alternativ durch die Lotharstraße oder auch die Luisenstraße in südlicher Richtung zu fahren. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 1 von 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 eqpgswX8 08.01.23 17:38Seite 2 von 2
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