230101 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230101
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230101 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halte-Parkverbotsszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Verhinderung einer Halte. Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Begründung des Antrags Durch den Wegfall von ca. 50% der Parkplätze besteht keine Möglichkeit auf andere Parkmöglichkeiten im Umfeld auszuweichen. Auch im Umfeld steht bereits zu wenig Parkraum zur Verfügung. Es gibt viele PKW-Nutzer, die auf den PKW angewiesen sind (u. a. Pendler, die aufgrund von Arbeitszeit oder Arbeitsort, Anwohner/innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ...) nicht auf ÖPNV umsteigen können. Der Gehweg ist selbst bei Nutzung von gekippten PKW breit genug, sodass auch Rollstuhlfahrer/innen diesen nutzen können. Mit einer umsichtigen, vorausschauenden und rücksichtsvollen Verhaltensweise aller Verkehrsteilnehmer/innen und einer entsprechenden Markierung der Parkplätze sollte doch der Erhalt der Parkplätze umzusetzen sein. Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang auch einmal auf die Situation für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Menschen, die einen Rollater etc. benötigen und den Durchgang zur Geißlerstr -Lotharstraße nutzen, um die (inzwischen barrierefreie) Bushaltestelle der Linie 600 zu erreichen. Um die Straßenseite Geißlerstraße wechseln zu können, müssen sie die Hilfsmittel anheben bzw. sind auf Hilfe angewiesen, alternativ müssen sie einen, für beeinträchtigte Menschen beschwerlichen Umweg in Kauf nehmen. Da es sich u. a. auch um Bewohner der betreuten Wohnanlage des Margarethe -Grundmann-Hauses handelt, könnte eine Angleichung der Bordsteinkante Abhilfe schaffen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 tJZrah75 07.01.23 18:38Seite 2 von 2
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