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230101 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230101
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,9 KB Öffnen ↗

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  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230101
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halte-Parkverbotsszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halte. Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
Durch den Wegfall von ca. 50% der Parkplätze besteht keine Möglichkeit auf andere Parkmöglichkeiten im
Umfeld auszuweichen. Auch im Umfeld steht bereits zu wenig Parkraum zur Verfügung.
Es gibt viele PKW-Nutzer, die auf den PKW angewiesen sind (u. a. Pendler, die aufgrund von Arbeitszeit oder
Arbeitsort, Anwohner/innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ...) nicht auf ÖPNV umsteigen können.
Der Gehweg ist selbst bei Nutzung von gekippten PKW breit genug, sodass auch Rollstuhlfahrer/innen diesen
nutzen können.
Mit einer umsichtigen, vorausschauenden und rücksichtsvollen Verhaltensweise aller Verkehrsteilnehmer/innen
und einer entsprechenden Markierung der Parkplätze sollte doch der Erhalt der Parkplätze umzusetzen sein.
Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang auch einmal auf die Situation für Rollstuhlfahrer/innen und
gehbehinderte Menschen, die einen Rollater etc. benötigen und den Durchgang zur Geißlerstr -Lotharstraße
nutzen, um die (inzwischen barrierefreie) Bushaltestelle der Linie 600 zu erreichen. Um die Straßenseite
Geißlerstraße wechseln zu können, müssen sie die Hilfsmittel anheben bzw. sind auf Hilfe angewiesen, alternativ
müssen sie einen, für beeinträchtigte Menschen beschwerlichen Umweg in Kauf nehmen. Da es sich u. a. auch
um Bewohner der betreuten Wohnanlage des Margarethe -Grundmann-Hauses handelt, könnte eine
Angleichung der Bordsteinkante Abhilfe schaffen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
tJZrah75
07.01.23 18:38Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de