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230100 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230100
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230100
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Begründung
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
08.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt- / Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halt- / Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
Durch die Einrichtung einer Halt- / Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße würden 50% der Parkplätze
wegfallen. Eine Möglichkeit private Parkplätze einzurichten ist durch die Gestaltungssatzung der Stadt Bonn
nicht gegeben.
Als Eigentümerin einer Eigentumswohnung in der Julius-Plücker-Straße hängt der Wert der Wohnung auch von
der Möglichkeit ab, in Wohnungsnähe zu parken.
Mir erschließt sich auch der Sinn der Einrichtung einer solchen Zone nicht, da der vorhandene Gehweg breit
genug ist, um ein Miteinander von parkenden Autos (2 Reifen auf dem Gehweg) und Fußgängern/innen
(einschließlich Kinderwagen, Rollstuhl etc.) zu gewährleisten.
Dies hat in der Vergangenheit so funktioniert und wird auch so weiter funktionieren.
Sehen Sie daher bitte von einer Einrichtung einer Halt- / Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße ab.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 1 von 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
9SRP57sP
08.01.23 16:59Seite 2 von 2

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