230098 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230098
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230098 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Verhinderung der Einrichtung einer Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Hilfsweise: Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone in der Geißler-/Julius-Plücker-Straße Begründung des Antrags Guten Tag, als unmittelbarer Anwohner der Julius-Plücker-Straße und Berufspendler wäre ich von einem Parkverbot dort unmittelbar betroffen. Die Einbahnstraße Geißlerstraße/Julius-Plücker-Straße ist für den Großteil der dortigen Anwohner:innen die einzige Möglichkeit, ihren privaten PKW zu parken. Garagen sind nur in extrem geringer Anzahl vorhanden und fest dauerhaft vergeben. Die Möglichkeit, private Parkplätze auf den vorhandenen Flächen einzurichten, besteht aufgrund der Bestandssatzung nicht. Durch die Einrichtung einer Parkverbotszone würde sich der Parkdruck in der Geißler-/Julius-Plücker-Straße weiter massiv verstärken. Ein Verzicht auf den PKW ist für viele Anwohner:innen nicht möglich, da sie - wie der Unterzeichner - beruflich darauf angewiesen sind. Keinerlei Bedenken bestehen dagegen, die Bürgersteige auf der südlichen Julius-Plücker-Straße deutlich zu markieren, um somit eine Gehwegbreite von 1,50 m sicherzustellen. Dies ist im Vergleich zum Parkverbot auf der gesamten Länge der Julius-Plücker-Straße das eindeutig mildere Mittel, mit dem die allseitigen Interessen berücksichtigt werden können. Hilfsweise könnte über die Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone im Bereich Geißler-/Julius-Plücker-Straße nachgedacht werden. In beiden Straßen werden immer wieder über längere Zeiträume gewerbliche Fahrzeuge und Wohnmobile abgestellt. Sollte der Parkdruck durch Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone reduziert werden, wäre als ZWEITER SCHRITT auch der Wegfall von Parkplätzen durch Einrichtung eines Parkverbots auf der nördlichen Seite der Julius-Plücker-Straße akzeptabel. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 RxnHUZWj 07.01.23 17:47Seite 2 von 2
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