← Vorlagen

230098 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230098
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 94,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.821 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230098
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung der Einrichtung einer Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Hilfsweise: Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone in der Geißler-/Julius-Plücker-Straße
Begründung des Antrags
Guten Tag,
als unmittelbarer Anwohner der Julius-Plücker-Straße und Berufspendler wäre ich von einem Parkverbot dort
unmittelbar betroffen.
Die Einbahnstraße Geißlerstraße/Julius-Plücker-Straße ist für den Großteil der dortigen Anwohner:innen die
einzige Möglichkeit, ihren privaten PKW zu parken. Garagen sind nur in extrem geringer Anzahl vorhanden und
fest dauerhaft vergeben. Die Möglichkeit, private Parkplätze auf den vorhandenen Flächen einzurichten, besteht
aufgrund der Bestandssatzung nicht. Durch die Einrichtung einer Parkverbotszone würde sich der Parkdruck in
der Geißler-/Julius-Plücker-Straße weiter massiv verstärken. Ein Verzicht auf den PKW ist für viele
Anwohner:innen nicht möglich, da sie - wie der Unterzeichner - beruflich darauf angewiesen sind.
Keinerlei Bedenken bestehen dagegen, die Bürgersteige auf der südlichen Julius-Plücker-Straße deutlich zu
markieren, um somit eine Gehwegbreite von 1,50 m sicherzustellen. Dies ist im Vergleich zum Parkverbot auf der
gesamten Länge der Julius-Plücker-Straße das eindeutig mildere Mittel, mit dem die allseitigen Interessen
berücksichtigt werden können.
Hilfsweise könnte über die Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone im Bereich Geißler-/Julius-Plücker-Straße
nachgedacht werden. In beiden Straßen werden immer wieder über längere Zeiträume gewerbliche Fahrzeuge
und Wohnmobile abgestellt. Sollte der Parkdruck durch Einrichtung einer Anwohner:innen-Parkzone reduziert
werden, wäre als ZWEITER SCHRITT auch der Wegfall von Parkplätzen durch Einrichtung eines Parkverbots auf
der nördlichen Seite der Julius-Plücker-Straße akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
RxnHUZWj
07.01.23 17:47Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de