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230093 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230093
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230093
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Verhinderung einer Halt-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße.
Begründung des Antrags
Es ist jetzt schon schwierig, ab dem späteren Nachmittag als von der Arbeit Heimkehrender einen Parkplatz an
der Julius-Plückerstraße zu finden, ebenso wie in den umliegenden Straßen.
Die Stadt Bonn schafft ein weiteres verkehrstechnisches Problem, wenn sie plötzlich 50% der Parkplätze in
unserer Straße vernichtet.
Wir können auch keine privaten Parkplätze einrichten, da die Stadtsatzung dies verbietet.
Falls es darum geht, dass Müllabfuhr und Feuerwehr mitunter Schwierigkeiten haben, aufgrund der dortigen
Parksituation durch die 90°-Kurve beim Übergang von der Geißler- in die Julius-Plücker-Straße zu kommen, so
wäre es sinnvoll, dort entsprechend eine schraffierte Parkverbotszone auszuweisen.
Auch könnte jeweils eine weiße Parklinie links und rechts die erforderliche durchfahrtsbreite in der Julius-Plücker-
Straße gewährleisten.
Grundsätzlich sollten vernünftige Überlegungen, die die Lebenswirklichkeit der Betroffenen miteinbeziehen,
Vorrang haben gegenüber radikalen Ansätzen, die diese einfach außer Acht lassen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
muhJdb3M
07.01.23 17:36Seite 2 von 2

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