230062 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume auf dem Grundstück Bonner Straße 30, 53173 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230062
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230062 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume auf dem Grundstück Bonner Straße 30, 53173 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume auf dem Grundstück Bonner Straße 30, 53173 Bonn wird erteilt. Begründung Die Riesen-Lebensbäume (Thuja plicata) weisen einen Stammumfang von ca. 250 cm und 220 cm, einen Kronendurchmesser von je 8 m und eine Höhe von je 14 m auf. Der Zustand der beiden in Schicksalsgemeinschaft stehenden Bäume wurde mit ausreichend beurteilt. Die beiden Bäume befinden sich im Hintergarten einer Einrichtung der Gemeindepsychiatrie, der eine (Nr. 1) unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück Nr. 32, der andere ca. 1,20 m vom Nachbargrundstück Nr. 28 entfernt. Der Abstand zwischen den beiden Bäumen beträgt ca. 4 m. Der nur 6,50 m breite und 15 m lange Garten ist durch die für seine Größe von ca. 100 m² überdimensionierten Bäume ausgefüllt. Der Baum Nr. 1 hat durch Stammdruck bereits die Grenzmauer beschädigt und verdunkelt durch seinen Überwuchs bis an die Fassade des Nachbargebäudes dessen Wohnräume auf drei Etagen. Die Oberkrone zeigt partielle Absterbeerscheinungen, die vermutlich auf eine pilzliche Erkrankung zurückzuführen sind. Diese werden voraussichtlich fortschreiten. Baum Nr. 2 weist durch den langjährigen Kronenschluss mit Baum Nr. 1 verkahlte Partien auf und beeinträchtigt das Grundstück Nr. 28 durch massiven Überhang. Nach der Entfernung von Baum Nr. 1 ist er nicht mehr erhaltenswert. Bereits seit Jahren beklagen die Nachbarn (Nr. 28 und Nr. 32) die zunehmenden Beeinträchtigungen und Schäden durch die Bäume. In 2010 wurden die Einkürzung bzw. Fällung der beiden Thujen aus statischen undSeite 1 von 4 Seite 2 biologischen Gründen noch abgelehnt, jedoch ist nunmehr ein Zustand erreicht, der eine übliche Nutzung des Gartens nicht mehr möglich macht und Schäden am Nachbargebäude anrichtet. Eine Minderung der Beeinträchtigungen und Schäden ist durch Einkürzung oder Aufastung weder fachgerecht noch baumverträglich zu erreichen. Daher ist aus den vorgenannten Gründen die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die beiden Riesen-Lebensbäume werden zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de