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230062 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume auf dem Grundstück Bonner Straße 30, 53173 Bonn

Nummer
230062
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230062
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume
auf dem Grundstück Bonner Straße 30, 53173
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Riesen-Lebensbäume auf dem Grundstück
Bonner Straße 30, 53173 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Riesen-Lebensbäume (Thuja plicata) weisen einen Stammumfang von ca.
250 cm und 220 cm, einen Kronendurchmesser von je 8 m und eine Höhe von
je 14 m auf. Der Zustand der beiden in Schicksalsgemeinschaft stehenden
Bäume wurde mit ausreichend beurteilt.
Die beiden Bäume befinden sich im Hintergarten einer Einrichtung der
Gemeindepsychiatrie, der eine (Nr. 1) unmittelbar an der Grenze zum
Nachbargrundstück Nr. 32, der andere ca. 1,20 m vom Nachbargrundstück Nr.
28 entfernt. Der Abstand zwischen den beiden Bäumen beträgt ca. 4 m. Der
nur 6,50 m breite und 15 m lange Garten ist durch die für seine Größe von ca.
100 m² überdimensionierten Bäume ausgefüllt.
Der Baum Nr. 1 hat durch Stammdruck bereits die Grenzmauer beschädigt und
verdunkelt durch seinen Überwuchs bis an die Fassade des Nachbargebäudes
dessen Wohnräume auf drei Etagen. Die Oberkrone zeigt partielle
Absterbeerscheinungen, die vermutlich auf eine pilzliche Erkrankung
zurückzuführen sind. Diese werden voraussichtlich fortschreiten.
Baum Nr. 2 weist durch den langjährigen Kronenschluss mit Baum Nr. 1
verkahlte Partien auf und beeinträchtigt das Grundstück Nr. 28 durch massiven
Überhang. Nach der Entfernung von Baum Nr. 1 ist er nicht mehr
erhaltenswert.
Bereits seit Jahren beklagen die Nachbarn (Nr. 28 und Nr. 32) die
zunehmenden Beeinträchtigungen und Schäden durch die Bäume. In 2010
wurden die Einkürzung bzw. Fällung der beiden Thujen aus statischen undSeite 1 von 4
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biologischen Gründen noch abgelehnt, jedoch ist nunmehr ein Zustand erreicht,
der eine übliche Nutzung des Gartens nicht mehr möglich macht und Schäden
am Nachbargebäude anrichtet.
Eine Minderung der Beeinträchtigungen und Schäden ist durch Einkürzung
oder Aufastung weder fachgerecht noch baumverträglich zu erreichen.
Daher ist aus den vorgenannten Gründen die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Riesen-Lebensbäume werden zwei
standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm
gefordert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de