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230059 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230059
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230059
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche
Seite der Julius-Plücker-Straße in Bonn-Kessenich.
(Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Freitag, 6. Januar 2023 12:50
An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-
Straße in Bonn-Kessenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche Seite der
Julius-Plücker-Straße in Bonn-Kessenich.
Unsere Julius-Plücker-Str. in Bonn-Kessenich ist eine EINBAHNSTRAßE, in der
bekanntlich nur in eine Richtung gefahren werden kann und darf.
Sie liegt zwischen den Hauptstraßen Lotharstraße und Luisenstraße, in denen sich
die Radfahrer in beide Richtungen ausreichend bewegen können.
Nachdem Frau Dörner Oberbürgermeisterin von Bonn geworden ist, bekanntlich hat
sie eine Affinität für das Radfahren, hatte sie das Radfahren in unserer Straße,
entgegen der Einbahnrichtung, freigegeben. Naturgemäß kam es mit der Zeit zu
gefährlichen Situationen und Beinah Unfällen zwischen Autos, Motorrädern,
Lieferwagen, Mopeds, Radfahrern und den entgegenkommenden, gegen die
Fahrtrichtung fahrenden Radfahrern, und so wurde die Freigabe für Radfahrer,
entgegen der Einbahnstraße zu fahren, wieder zurückgenommen.
Das gefällt offensichtlich manchem Radfahrer nicht, obwohl zwei Straßen für sie in
beide Richtungen freigegeben sind, wollen sie auch noch eine dritte Auswahl, um an
ihr gewünschtes Ziel zu gelangen und aus diesem Grund wurde nun ein
Bürgerantrag gestellt, dass 33 Parkplätze in unserer Straße wegfallen sollen, damit
genügend Platz in unserer EINBAHNSTRAßE ist für das Radfahren in beide
Richtungen.
Mit Verlaub, dafür habe ich kein Verständnis. Autofahrer zahlen Steuern und sind
mündige Bürger und haben ein Anrecht, Auto zu fahren. Uns das Autofahren so
madig zu machen, wie es Frau Dörner seit ihrem Amtsantritt tut, geht zu weit. Wo
sollen wir unsere Autos parken?
Radfahrer gegen Autofahrer so auszuspielen ist auch politisch nicht klug. Das Recht
auf das Radfahren zu erzwingen ist für mich unmöglich. Nicht jeder Mensch kann
und möchte Rad fahren.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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