230059 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230059
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230059 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Freitag, 6. Januar 2023 12:50 An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker- Straße in Bonn-Kessenich Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag: Kein Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße in Bonn-Kessenich. Unsere Julius-Plücker-Str. in Bonn-Kessenich ist eine EINBAHNSTRAßE, in der bekanntlich nur in eine Richtung gefahren werden kann und darf. Sie liegt zwischen den Hauptstraßen Lotharstraße und Luisenstraße, in denen sich die Radfahrer in beide Richtungen ausreichend bewegen können. Nachdem Frau Dörner Oberbürgermeisterin von Bonn geworden ist, bekanntlich hat sie eine Affinität für das Radfahren, hatte sie das Radfahren in unserer Straße, entgegen der Einbahnrichtung, freigegeben. Naturgemäß kam es mit der Zeit zu gefährlichen Situationen und Beinah Unfällen zwischen Autos, Motorrädern, Lieferwagen, Mopeds, Radfahrern und den entgegenkommenden, gegen die Fahrtrichtung fahrenden Radfahrern, und so wurde die Freigabe für Radfahrer, entgegen der Einbahnstraße zu fahren, wieder zurückgenommen. Das gefällt offensichtlich manchem Radfahrer nicht, obwohl zwei Straßen für sie in beide Richtungen freigegeben sind, wollen sie auch noch eine dritte Auswahl, um an ihr gewünschtes Ziel zu gelangen und aus diesem Grund wurde nun ein Bürgerantrag gestellt, dass 33 Parkplätze in unserer Straße wegfallen sollen, damit genügend Platz in unserer EINBAHNSTRAßE ist für das Radfahren in beide Richtungen. Mit Verlaub, dafür habe ich kein Verständnis. Autofahrer zahlen Steuern und sind mündige Bürger und haben ein Anrecht, Auto zu fahren. Uns das Autofahren so madig zu machen, wie es Frau Dörner seit ihrem Amtsantritt tut, geht zu weit. Wo sollen wir unsere Autos parken? Radfahrer gegen Autofahrer so auszuspielen ist auch politisch nicht klug. Das Recht auf das Radfahren zu erzwingen ist für mich unmöglich. Nicht jeder Mensch kann und möchte Rad fahren. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de